Das Insolvenzgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AmbiHome GmbH mit Sitz in Aachen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage der Bekanntmachung ist das Aktenzeichen 92 IN 206/26. Veröffentlicht wurde die Mitteilung am 13.10.2026.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geschützt werden. Das Gericht kann in dieser Phase Maßnahmen treffen, damit vorhandenes Vermögen nicht beiseitegeschafft oder durch einzelne Verfügungen geschmälert wird.
In der Bekanntmachung heißt es, dass zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser aus Mönchengladbach bestellt wurde. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das bedeutet für das Unternehmen: Eigene Entscheidungen über Vermögensgegenstände sind vorerst nur eingeschränkt möglich.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger ist wichtig: Das Gericht hat angeordnet, dass Schuldner der AmbiHome GmbH nicht mehr an die Gesellschaft zahlen dürfen. Bankguthaben und sonstige Forderungen dürfen von der vorläufigen Insolvenzverwalterin eingezogen werden, und eingehende Gelder können von ihr entgegengenommen werden. Wer der AmbiHome GmbH noch Geld schuldet, soll daher nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.
Außerdem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene kann das bedeuten, dass einzelne Forderungen zunächst nicht auf dem üblichen Weg durchgesetzt werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die AmbiHome GmbH hat oder der Gesellschaft noch Geld schuldet, sollte die Angaben in der Bekanntmachung genau beachten und keine eigenmächtigen Zahlungen veranlassen, die der Anordnung widersprechen. Wichtig ist, Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet aufzubewahren. Weitere Schritte hängen davon ab, wie das Gericht und die vorläufige Insolvenzverwalterin das Verfahren fortführen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und die Umsetzung von intelligenten Haus- und Elektrosteuerungskomponenten und -systemen. Der eingetragene Gegenstand muss nicht der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.