Beim Amtsgericht München läuft unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3419/26 ein Insolvenzantragsverfahren gegen die PROEMTEC Behnke Präzisionsmeßtechnik GmbH mit Sitz in Bergkirchen. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 07.10.2026 wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist damit noch nicht automatisch insolvent im Sinn einer bereits eröffneten Insolvenz, aber das Gericht hat den Vermögensschutz schon vorab verstärkt.
PROEMTEC tritt nach eigenen Angaben seit Jahren als Spezialunternehmen für Prüfstände, Druckmessgeräte, Druckkalibratoren und weitere Systeme rund um Druck, Durchfluss, Temperatur und Kraft auf. Die Firma beschreibt sich als Anbieter von Geräte- und Systemlösungen sowie komplexen Prüfeinrichtungen für industrielle Kunden. Auch externe Unternehmensdatenbanken ordnen das Unternehmen dem Bereich Messtechnik und Prüftechnik zu. Nach den gefundenen Angaben ist diese Tätigkeit die plausibel belegte Hauptgeschäftstätigkeit; andere Geschäfte lassen sich aus den recherchierten Quellen nicht sicher ableiten.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Das Gericht hat am 06.10.2026 um 12:34 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zugleich gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Laien gesagt: Das Unternehmen kann sein Vermögen nicht mehr frei verschieben, verkaufen oder einzeln abbuchen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zustimmt. Ziel ist es, das Vermögen bis zur Prüfung des Falls zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken aus München bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, das Vermögen zu schützen und das Gericht bei der weiteren Entscheidung zu unterstützen. Ob es später zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist damit noch nicht entschieden.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden kann die Lage bedeuten, dass neue Bestellungen, Lieferungen oder Serviceleistungen nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Bereits gezahlte Beträge, offene Lieferungen oder Gewährleistungsfragen können im Einzelfall vom weiteren Verlauf abhängen. Für Anleger oder sonstige Geldgeber ist wichtig: Eigene Forderungen gehen nicht automatisch verloren, müssen aber im Insolvenzverfahren grundsätzlich geordnet angemeldet und geprüft werden, falls es zur Eröffnung kommt.
Gläubiger sollten ihre Unterlagen sichern, offene Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise zusammenstellen und Mitteilungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen. Wer Leistungen an das Unternehmen erbracht hat, sollte keine eigenmächtigen Verrechnungen oder Absprachen treffen, ohne die rechtlichen Folgen zu prüfen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Lieferscheine, Verträge und E-Mails sofort ordnen und nichts entsorgen. Kunden sollten prüfen, ob bereits gezahlte An- oder Vorauszahlungen abgesichert sind. Gläubiger sollten auf weitere Gerichtsbeschlüsse warten und ihre Ansprüche später fristgerecht anmelden, falls das Verfahren eröffnet wird. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.