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Insolvenzantrag der Anders Wohnen GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Pinneberg hat den Antrag der Anders Wohnen GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Grund für die Entscheidung war, dass nicht ausreichend Masse vorhanden war, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit bleibt es bei einer sogenannten Abweisung mangels Masse.

Hintergrund des Verfahrens

Betroffen ist die Anders Wohnen GmbH & Co. KG mit Sitz in Klein Nordende. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRA 1511 EL eingetragen. Der Insolvenzantrag wurde durch die Schuldnerin selbst gestellt und durch den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Marcel Kleiß begleitet.

Nach den Angaben in der amtlichen Bekanntmachung ging es um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Mittel nicht ausreichen. Deshalb wurde der Antrag zurückgewiesen.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, stellt das Gericht fest, dass kein hinreichendes Vermögen vorhanden ist, aus dem die Verfahrenskosten beglichen werden könnten. Ein Insolvenzverfahren wird in diesem Fall nicht eröffnet. Für das betroffene Unternehmen ist das ein gravierender Einschnitt, weil die geordnete Abwicklung über ein reguläres Verfahren zunächst ausbleibt.

Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung häufig, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und dort verfolgen können. Stattdessen müssen sie prüfen, ob anderweitige rechtliche Schritte möglich sind.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Antrags ist die wirtschaftliche Lage der Anders Wohnen GmbH & Co. KG offiziell als so angespannt beschrieben, dass selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht getragen werden konnten. Für das Unternehmen kann dies weitere rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben, etwa im Hinblick auf offene Forderungen, laufende Verträge und die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Die amtliche Bekanntmachung datiert auf den 7. Oktober 2026. Sie dokumentiert damit eine Entscheidung des Insolvenzgerichts Pinneberg, die zeigt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen konnte.

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