Das Insolvenzgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG mit Sitz in Erzhausen am 07.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 9 IN 947/25. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Darmstadt.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter durchgeführt. Für die Gläubiger gibt es dadurch keine geordnete Verteilung aus einem eröffneten Verfahren.
Für das Unternehmen hat eine solche Entscheidung in der Regel weitreichende Folgen. Die Eintragung wird im Handelsregister vermerkt. In der Praxis führt dies meist zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Gläubiger ist das wichtig, weil sie ihre Forderungen dann nicht über ein laufendes Insolvenzverfahren anmelden und verfolgen können, sondern selbst tätig werden müssen.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Gläubiger haben nach einer Abweisung mangels Masse meist nur geringe Aussichten, ihre Forderungen noch vollständig durchzusetzen. Wer noch Geld von der Gesellschaft zu bekommen hat, sollte deshalb Unterlagen, Rechnungen, Verträge und sonstige Nachweise sorgfältig sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten alle Belege aufbewahren und prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.
Wichtig ist außerdem: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche im Rahmen eines eröffneten Verfahrens gerichtet werden könnten. Betroffene müssen ihre Ansprüche daher selbst prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und zeitnah rechtlichen Rat einholen, wenn sie Forderungen gegen die Haustechnik Horn GmbH & Co. KG haben. Das gilt besonders für offene Rechnungen, Vorauszahlungen und nicht erbrachte Leistungen. Je früher die Ansprüche geprüft werden, desto besser lassen sich weitere Schritte einschätzen.