Das Insolvenzgericht Aschaffenburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 613 IN 350/26 den Antrag der B2 Consulting GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 07.10.2026. Als Sitz des Unternehmens ist Elsenfeld genannt; im Register ist die Firma unter Aschaffenburg, HRB 11471 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen der Firma voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu bekommen, sind meist gering. Eine geregelte Auszahlung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet gerade nicht statt.
Folgen für die Firma
Bei einer Abweisung mangels Masse wird die Abweisung ins Handelsregister eingetragen. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung folgen. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, an den Unterlagen oder Forderungen einfach weitergereicht werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, ob und wie diese noch selbst geltend gemacht werden können. In vielen Fällen kann auch rechtlicher Rat sinnvoll sein, um das weitere Vorgehen einzuschätzen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der Text der Bekanntmachung enthält dazu keine Angaben. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Die Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger meist ein schlechtes Zeichen. Sie zeigt, dass die vorhandenen Mittel nicht für ein reguläres Insolvenzverfahren ausreichen. Wer von der B2 Consulting GmbH betroffen ist, sollte daher schnell handeln und seine Unterlagen geordnet bereithalten.