Das Insolvenzgericht Aalen hat im Verfahren 4 IN 519/26 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der carbonauten GmbH mit Sitz in Giengen am 07.10.2026 um 14:45 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit dem Beschluss wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Gläubiger, Kunden und sonstige Vertragspartner
Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass einzelne Vollstreckungsschritte vorerst gestoppt sind. Forderungen gegen die Schuldnerin können dadurch nicht einfach wie gewohnt durchgesetzt werden. Den Schuldnern der Schuldnerin, also Drittschuldnern, wird außerdem verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Auch über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin darf die Schuldnerin nicht mehr frei verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist zudem berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Die kontoführenden Kreditinstitute werden ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die carbonauten GmbH hat oder Zahlungen leisten soll, sollte sich genau an die in der Bekanntmachung angeordneten Vorgaben halten. Insbesondere sollten Zahlungen nur dann erfolgen, wenn sie an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet sind oder wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Wichtig ist auch, Unterlagen zu Forderungen, Rechnungen und Zahlungsnachweisen geordnet bereitzuhalten. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht Aalen unter dem Aktenzeichen 4 IN 519/26 ab.
Nach der Bekanntmachung darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Schuldnerin muss ihm die dafür erforderlichen Auskünfte erteilen.