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Insolvenz in Nürnberg: Connect Handwerks- und Dienstleistungs GmbH scheitert mit Eigenantrag mangels Masse

Insolvenzantrag ohne Erfolg

Die Connect Handwerks- und Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Nürnberg hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht Nürnberg hat den Antrag jedoch abgewiesen, weil nicht genügend Masse vorhanden ist. Damit kam es nicht zur eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Erst wenn diese Kosten voraussichtlich bezahlt werden können, wird ein Verfahren eröffnet und regulär durchgeführt.

Unternehmen und Geschäftsfeld

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 26514 eingetragen. Ihren Sitz hat sie in der Reitackerstraße 1 in 90429 Nürnberg. Als Geschäftsführer ist Bejtullahu Eset genannt. Zum Geschäftszweig gehören Trockenbau, Bodenbeschichtungen aller Art sowie der Handel mit Zubehör und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Was die Entscheidung bedeutet

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Unternehmen nicht durch ein Insolvenzverfahren geschützt oder geordnet abgewickelt worden. Stattdessen bleibt die wirtschaftliche Lage bestehen, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass die Chancen auf eine geordnete Befriedigung ihrer Forderungen gering sind, wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Für das Unternehmen selbst ist eine solche Entscheidung meist ein schwerer Einschnitt. Sie zeigt, dass die finanzielle Situation so angespannt ist, dass selbst die Verfahrenskosten nicht mehr aus der vorhandenen Substanz getragen werden können.

Einordnung der Veröffentlichung

Die amtliche Bekanntmachung wurde am 06.10.2026 veröffentlicht. Sie gehört zur Kategorie der Abweisungen mangels Masse und dokumentiert damit eine formelle Entscheidung des Insolvenzgerichts. Im Kern steht fest: Der Eigenantrag der Connect Handwerks- und Dienstleistungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht angenommen, weil die wirtschaftlichen Mittel dafür fehlen.

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