Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Anka Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 28. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung war damit nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 137557 eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Anka Balkandzhieva genannt. In der Veröffentlichung wird zudem darauf hingewiesen, dass die Betroffene derzeit unbekannten Aufenthalts ist.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist nicht zwingend, dass keine Schulden vorhanden sind, sondern dass das Unternehmen oder die betroffene Person nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen sieht das Gericht von einer Eröffnung ab.
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass ihre Forderungen zunächst nicht über ein reguläres Insolvenzverfahren geordnet werden können. Die Durchsetzung offener Ansprüche wird dadurch in vielen Fällen erschwert.
Auswirkungen für das Unternehmen
Für die Anka Dienstleistungen UG bedeutet die Entscheidung, dass kein Insolvenzverwalter bestellt und kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Unternehmen bleibt damit zwar rechtlich bestehen, steht wirtschaftlich jedoch in einer äußerst schwierigen Lage. Eine spätere erneute Antragstellung wäre nur denkbar, wenn sich die Vermögenssituation wesentlich verändert oder zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen.
Die Abweisung mangels Masse ist häufig ein Zeichen dafür, dass ein Unternehmen bereits weitgehend vermögenslos ist oder kurzfristig keine tragfähige Sanierungsbasis mehr hat. Für Beschäftigte, Geschäftspartner und Gläubiger ist dies meist ein Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Probleme.
Einordnung der amtlichen Mitteilung
Die Veröffentlichung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Oktober 2026 dokumentiert den Ausgang des Insolvenzantragsverfahrens. Maßgeblich ist dabei der Beschluss vom 28. September 2026. Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren an dieser Stelle ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.