Das Amtsgericht Stendal hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Complettbau Havelberg UG mit Sitz in Havelberg den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur eigentlichen Insolvenzverwaltung, weil nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.
Betroffen ist die Complettbau Havelberg UG mit der Geschäftsanschrift Havelstr. 27, 39539 Havelberg und dem Registereintrag beim Amtsgericht Stendal unter HRB 31507. Als Geschäftsführer ist Michael Meier benannt. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 7 IN 69/26 geführt.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen, stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Zu diesen Kosten zählen etwa die Vergütung des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten und weitere Ausgaben des Verfahrens. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Für das betroffene Unternehmen hat diese Entscheidung erhebliche Folgen. Es erhält in der Regel keine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens, sondern gerät wirtschaftlich in eine besonders schwierige Lage. Gläubiger können ihre Forderungen dann nur noch auf anderen rechtlichen Wegen verfolgen, soweit dies überhaupt möglich ist.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren nicht mit einer Sanierung oder einem regulären Insolvenzplan, sondern mit der Feststellung, dass nicht genug Masse vorhanden ist. Nach der Bekanntmachung wurden zudem die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Damit entfielen die bis dahin bestehenden besonderen Beschränkungen im Verfahren.
Für die Complettbau Havelberg UG ist dies ein deutliches Zeichen für eine angespannte wirtschaftliche Situation. Ob das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen kann, hängt nun von den tatsächlichen finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten ab. Für Geschäftspartner, Lieferanten und Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass offene Forderungen besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Einordnung der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse ist keine Aussage über die Qualität der Arbeit eines Unternehmens, sondern vor allem über seine finanzielle Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags. Sie zeigt, dass selbst die Durchführung des Insolvenzverfahrens nicht mehr aus den vorhandenen Mitteln finanziert werden konnte.
Im Fall der Complettbau Havelberg UG wurde die Entscheidung am 01.10.2026 vom Amtsgericht Stendal getroffen und am 06.10.2026 bekannt gemacht. Damit ist der Vorgang nun öffentlich dokumentiert und für die Beteiligten nachvollziehbar.