Das Insolvenzgericht Bad Kreuznach hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Tattlook GmbH mit Sitz in Kirn abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag am 6. Oktober 2026 mangels Masse zurückgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung.
Was die Entscheidung bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen eines Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen eröffnet das Gericht das Verfahren nicht, weil bereits die Durchführung selbst nicht finanziert werden kann.
Für die Tattlook GmbH bedeutet dies, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Statt einer geordneten Verwertung und Verteilung des Vermögens im Rahmen eines eröffneten Verfahrens endet das Verfahren an dieser Stelle mit der gerichtlichen Abweisung des Antrags.
Angaben zum Unternehmen
Die Tattlook GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22663 eingetragen. Als Sitz des Unternehmens ist Kirn angegeben. In der Bekanntmachung wird außerdem der Geschäftsführer Nakharin Schmeier genannt.
Einordnung der amtlichen Mitteilung
Die Veröffentlichung stammt aus einer amtlichen Bekanntmachung der Insolvenzgerichte. Solche Mitteilungen informieren über den Stand eines Insolvenzantragsverfahrens und schaffen Transparenz über die gerichtliche Entscheidung. Im vorliegenden Fall ist die wesentliche Nachricht, dass es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam, weil die Mittel dafür fehlten.
Mit der Abweisung mangels Masse ist die wirtschaftliche Krise des Unternehmens damit nicht automatisch beendet. Vielmehr zeigt die Entscheidung, dass aus Sicht des Gerichts keine ausreichenden finanziellen Grundlagen für ein Insolvenzverfahren vorhanden waren.
Datum der Entscheidung
Die Abweisung des Antrags erfolgte am 6. Oktober 2026. An diesem Tag wurde die Entscheidung veröffentlicht und amtlich bekannt gemacht.