Verbraucher sollten derzeit besonders vorsichtig sein, wenn sie unerwartete Inkasso- oder Zahlungsaufforderungen erhalten, die unter dem Namen „Rechtsanwältin Nina N. Müller“ auftreten. In entsprechenden Schreiben werden offenbar Zahlungsforderungen erhoben. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keinesfalls allein aufgrund des professionellen Erscheinungsbildes überweisen, sondern zunächst die Forderung, den Absender und insbesondere die angegebene Bankverbindung unabhängig überprüfen.
Als Absender beziehungsweise Kanzleiangabe wird in den vorliegenden Informationen genannt:
Rechtsanwältin Nina N. Müller
Jungbuschstraße 22
68159 Mannheim
Außerdem wird eine Internetadresse genannt, die den Namen der Rechtsanwältin trägt.
Wichtig ist jedoch: Allein die Verwendung eines Namens, einer Anschrift oder einer Internetseite beweist nicht, dass die betreffende Person das Schreiben tatsächlich verschickt hat.
Bei betrügerischen Zahlungsaufforderungen werden immer wieder reale Namen, Kanzleiangaben oder Unternehmensdaten missbraucht.
Entscheidend ist die Bankverbindung
Besonders aufmerksam sollten Empfänger werden, wenn die Zahlung auf ein Konto erfolgen soll, dessen Kontoinhaber nicht nachvollziehbar zum angeblichen Gläubiger oder zur genannten Kanzlei passt.
Auch eine ausländische IBAN, wechselnde Zahlungsempfänger oder unterschiedliche Bankkonten in ansonsten gleichlautenden Schreiben können Anlass für eine besonders gründliche Prüfung sein.
Eine ausländische Bankverbindung allein ist allerdings kein Beweis für Betrug.
Deshalb sollte eine Warnung immer anhand der gesamten Umstände bewertet werden.
Auf diese Konten nicht ungeprüft überweisen
Für eine konkrete Veröffentlichung der verdächtigen Bankverbindungen fehlen in den bislang übermittelten Informationen noch die betreffenden Zahlungsempfänger und IBANs.
Sobald diese vorliegen, sollten sie in einer Verbraucherwarnung deutlich aufgeführt werden.
Entscheidend ist dabei die Formulierung:
Auf diese Konten sollte nicht überwiesen werden, solange die Echtheit des Schreibens und die Berechtigung der Forderung nicht zweifelsfrei geklärt sind.
Damit wird nicht automatisch behauptet, dass der jeweilige Kontoinhaber Täter einer Straftat ist.
Professionelles Aussehen schützt nicht vor Fälschungen
Ein Briefkopf, ein Aktenzeichen, juristische Formulierungen oder eine Unterschrift sind kein ausreichender Echtheitsnachweis.
Auch Namen real existierender Rechtsanwälte können kopiert werden.
Empfänger sollten deshalb niemals ausschließlich die Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internetadresse verwenden, die auf einem verdächtigen Schreiben angegeben ist.
Die Kanzlei beziehungsweise Rechtsanwältin sollte über unabhängig recherchierte Kontaktdaten überprüft werden.
Forderung selbst überprüfen
Zusätzlich muss geklärt werden, ob die angebliche Hauptforderung überhaupt existiert.
Verbraucher sollten sich fragen:
Habe ich bei dem genannten Unternehmen tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen oder eine Rechnung nicht bezahlt?
Kann der angebliche Gläubiger die Forderung nachvollziehbar erklären?
Stimmen Vertragsnummer, Kundennummer und persönliche Daten?
Wie setzt sich die verlangte Summe zusammen?
Eine unbekannte Forderung sollte nicht einfach bezahlt werden, nur um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Drohungen nicht mit einem Gerichtsbeschluss verwechseln
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn mit Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Zwangsvollstreckung oder anderen schwerwiegenden Folgen gedroht wird.
Eine private Zahlungsaufforderung ist kein gerichtlicher Mahnbescheid und kein Vollstreckungstitel.
Anders ist die Situation, wenn tatsächlich Post von einem Gericht zugestellt wird. Gerichtliche Schreiben dürfen nicht ignoriert werden, weil dort gesetzliche Fristen laufen können.
Bereits überwiesen? Sofort reagieren
Wer aufgrund eines verdächtigen Schreibens bereits Geld überwiesen hat, sollte möglichst schnell seine Bank kontaktieren.
Unter Umständen kann noch versucht werden, die Zahlung zurückzuholen beziehungsweise die Empfängerbank zu informieren.
Zusätzlich sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: Schreiben, Umschlag, E-Mails, Telefonnummern, Zahlungsinformationen, IBAN, Kontoinhaber und Überweisungsbeleg.
Bei einem konkreten Betrugsverdacht kommt außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei in Betracht.
Besonders wichtig: Identitätsmissbrauch ist möglich
Die Nennung des Namens „Rechtsanwältin Nina N. Müller“ darf nicht automatisch zu der Schlussfolgerung führen, dass die genannte Rechtsanwältin für verdächtige oder betrügerische Schreiben verantwortlich ist.
Sollte der Name ohne Wissen der tatsächlichen Person verwendet worden sein, wäre die Rechtsanwältin beziehungsweise Kanzlei selbst von einem Identitätsmissbrauch betroffen.
Deshalb muss sauber zwischen dem Namen auf einem Schreiben und der Person unterschieden werden, die das Schreiben tatsächlich erstellt und verschickt hat.
Fazit: Erst prüfen, dann zahlen
Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung unter dem Namen einer Rechtsanwältin oder eines Inkassounternehmens erhält, sollte sich nicht durch kurze Fristen oder drastische Formulierungen unter Druck setzen lassen.
Zuerst müssen Absender, Forderung und Bankverbindung unabhängig überprüft werden. Erst wenn eindeutig feststeht, dass die Forderung berechtigt und der Zahlungsempfänger authentisch ist, sollte eine Zahlung erfolgen.