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IT-Störung bei der Bundesagentur für Arbeit: Auch Arbeitslosmeldung betroffen – noch keine Entwarnung

andreas160578 (CC0), Pixabay

Bei den Online-Diensten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es zu erheblichen technischen Problemen gekommen. Betroffen war unter anderem die Möglichkeit, sich online arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Besonders wichtig für Betroffene: Eine offizielle Bestätigung, dass die Störung inzwischen vollständig behoben wurde, liegt nach unserem aktuellen Recherchestand noch nicht vor.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte am Freitag bestätigt, dass ihre Online-Dienste teilweise nicht funktionieren. Betroffen war ausdrücklich auch die Online-Arbeitslosmeldung. Medienberichten zufolge war zeitweise zudem die Beantragung von Arbeitslosengeld über das Internet nicht möglich.

Die Behörde erklärte, mit Hochdruck an der Analyse des Fehlers zu arbeiten. Bei der Suche nach der Ursache konzentrierte sich die BA zunächst auf eine interne technische Störung. Externe Einflüsse wurden nicht vollständig ausgeschlossen, standen nach Angaben der Behörde bei der Ursachenforschung aber zunächst nicht im Vordergrund.

Ist die Störung inzwischen behoben?

Stand 3. Oktober 2026 gibt es nach unserer Recherche noch keine offizielle Entwarnung der Bundesagentur für Arbeit, wonach sämtliche betroffenen Online-Dienste wieder vollständig und störungsfrei funktionieren.

Die Internetseiten der Bundesagentur sind grundsätzlich erreichbar. Auf verschiedenen aktuellen BA-Seiten werden auch die Online-Arbeitslosmeldung und weitere eServices angeboten. Das allein ist jedoch kein ausreichender Beleg dafür, dass die zuvor gemeldete technische Störung in allen Bereichen vollständig beseitigt wurde.

Auf der zentralen Presseseite der Bundesagentur war zum Zeitpunkt unserer Prüfung ebenfalls keine aktuelle Pressemitteilung zu finden, in der die vollständige Behebung der Störung bestätigt wird.

Für Betroffene bedeutet das: Wer einen Online-Dienst nutzen muss, sollte prüfen, ob der jeweilige Vorgang tatsächlich bis zum Ende durchgeführt und bestätigt werden kann.

Besonders wichtig bei der Arbeitslosmeldung

Bei der Arbeitslosmeldung können Fristen eine wichtige Rolle spielen. Nach Angaben der Bundesagentur muss die Arbeitslosmeldung grundsätzlich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Sie kann normalerweise online oder persönlich vorgenommen werden.

Wer wegen der technischen Störung eine notwendige Meldung nicht online durchführen kann, sollte daher nicht einfach mehrere Tage darauf warten, dass das Portal wieder funktioniert.

Betroffene sollten stattdessen möglichst zeitnah Kontakt mit ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und dokumentieren, dass sie versucht haben, die Meldung fristgerecht vorzunehmen. Fehlermeldungen oder Screenshots können als zusätzlicher Nachweis hilfreich sein.

Arbeitsuchend und arbeitslos – ein wichtiger Unterschied

Verbraucher sollten außerdem zwischen der Arbeitsuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung unterscheiden.

Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich grundsätzlich frühzeitig arbeitsuchend melden. Nach Angaben der Bundesagentur gilt dabei grundsätzlich eine Frist von spätestens drei Monaten vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Erfährt man erst kurzfristig vom Ende, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Die eigentliche Arbeitslosmeldung muss dagegen spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Verbraucher sollten erfolgreiche Übermittlung kontrollieren

Gerade bei technischen Störungen ist es ratsam, nicht nur darauf zu achten, ob sich eine Internetseite öffnen lässt. Entscheidend ist, ob der jeweilige Antrag oder die Meldung tatsächlich erfolgreich übermittelt wurde.

Wer eine Bestätigung erhält, sollte diese speichern. Bricht der Vorgang ab oder erscheint eine Fehlermeldung, sollte auch dies dokumentiert und gegebenenfalls unmittelbar Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur aufgenommen werden.

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