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SMS Elap GmbH & Co. KG: Nachtragsverteilung angeordnet und Verwaltervergütung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMS Elap GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Meiningen eine Nachtragsverteilung angeordnet. Gleichzeitig wurde die Vergütung des mit der Durchführung beauftragten Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 21/16 geführt.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz Am Köhlersgehäu 50 in 98544 Zella-Mehlis und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRA 500408 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die SMS Elap Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführerin ist Vesna Schlegel.

Herstellung von Anlagen für die Salbenproduktion

Gegenstand des Unternehmens war die industrielle Fertigung von Apparaten, Zubehör, Ersatzteilen und Verbrauchsartikeln für die Herstellung von Salben. Zum Geschäftszweck gehörten außerdem die Entwicklung, der Vertrieb und der technische Service für diese Produkte.

Damit war die SMS Elap GmbH & Co. KG als Hersteller und Dienstleister für spezielle Produktionsanlagen und Komponenten tätig, die insbesondere in der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie eingesetzt werden konnten.

Quotenzahlung aus verbundenem Insolvenzverfahren

Das ursprüngliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMS Elap GmbH & Co. KG wurde am 28. Januar 2026 aufgehoben. Die aktuelle Entscheidung bedeutet daher weder die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens noch eine erneute Insolvenz der Gesellschaft.

Anlass für die Nachtragsverteilung ist eine Quotenzahlung auf eine festgestellte Forderung der SMS Elap GmbH & Co. KG im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMS Elap Verwaltungs GmbH. Dieses verbundene Verfahren wird beim Amtsgericht Meiningen unter dem Aktenzeichen IN 43/16 geführt.

Der nachträglich in die Insolvenzmasse geflossene Betrag beläuft sich auf 16.332,17 Euro. Dieses Geld soll nun nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt werden.

Insolvenzverwalter Oliver Schartl übernimmt die Verteilung

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Oliver Schartl aus Nürnberg, beauftragt.

Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach der Aufhebung oder dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte ermittelt werden oder nachträglich Geld zur Insolvenzmasse fließt. Die Beträge werden anschließend unter Berücksichtigung der festgestellten Forderungen und der maßgeblichen Quote an die berechtigten Gläubiger verteilt.

Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt

Das Amtsgericht Meiningen hat außerdem die gesonderte Vergütung von Rechtsanwalt Oliver Schartl für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Der entsprechende Antrag wurde am 28. September 2026 gestellt.

Bei der Bemessung berücksichtigte das Gericht den Wert der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse von 16.332,17 Euro. Da eine Nachtragsverteilung in der Regel mit weniger rechtlichem und tatsächlichem Aufwand verbunden ist als das ursprüngliche Insolvenzverfahren, wird sie üblicherweise nur mit einem Teil der regulären Vergütungssätze vergütet.

Nach den Ausführungen des Gerichts sind im Regelfall 25 Prozent der maßgeblichen Staffelsätze angemessen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent.

Die genaue Höhe der festgesetzten Vergütung wird gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht öffentlich bekannt gemacht. Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen.

Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich

Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung und die Vergütungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Meiningen eingelegt werden.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Beide Bekanntmachungen des Amtsgerichts Meiningen datieren vom 30. September 2026.

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