Wer derzeit ein Inkassoschreiben von „NordConta Forderungsmanagement“ aus Hamburg erhält, sollte keinesfalls vorschnell bezahlen. Die Verbraucherzentrale führt den Namen aktuell auf ihrer Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben. Ihre Empfehlung ist eindeutig: keinen Kontakt aufnehmen, keine Einzugsermächtigung erteilen und kein Geld überweisen.
Auf der aktuellen Warnliste wird das vermeintliche Inkassounternehmen mit folgenden Angaben geführt:
NordConta Forderungsmanagement
22767 Hamburg
nordconta.de
Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor betrügerischen Inkassoschreiben und zählt „NordConta Forderungsmanagement“ zu den entsprechenden Absendern.
Nicht einfach bezahlen
Gerade Inkassoschreiben können bei Verbrauchern erheblichen Druck erzeugen. Begriffe wie Inkasso, Forderungsmanagement, Mahnung oder drohende weitere Kosten vermitteln schnell den Eindruck, dass eine Zahlung unverzüglich erfolgen müsse.
Genau deshalb gilt: Eine Zahlungsaufforderung ist noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich eine berechtigte Forderung besteht.
Empfänger sollten zunächst prüfen, ob sie das angebliche Vertragsverhältnis überhaupt kennen. Ebenso sollte nachvollziehbar sein, wer der ursprüngliche Gläubiger sein soll, wann der behauptete Vertrag geschlossen wurde und wie sich der verlangte Betrag zusammensetzt.
Bei „NordConta Forderungsmanagement“ geht die Verbraucherzentrale allerdings noch wesentlich weiter und führt den Namen ausdrücklich auf ihrer Schwarzliste.
Verbraucherzentrale: Kein Geld überweisen
Die Empfehlung der Verbraucherschützer lautet bei den auf dieser Liste genannten Schreiben ausdrücklich, kein Geld zu überweisen.
Ebenso sollten Empfänger keinen Kontakt zu dem vermeintlichen Unternehmen aufnehmen und keine Einzugsermächtigung erteilen.
Wer einen Betrug vermutet, dem empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem, Strafanzeige zu erstatten.
Eine deutsche IBAN ist kein Entwarnungszeichen
Ein häufiges Warnsignal bei dubiosen Inkassoschreiben sind ausländische Bankkonten. An den ersten beiden Buchstaben einer IBAN lässt sich erkennen, welchem Land das Konto zugeordnet ist.
Die Verbraucherzentrale weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass inzwischen auch betrügerische Inkassoschreiben kursieren, bei denen Zahlungen auf deutsche Konten verlangt werden.
Eine deutsche IBAN ist deshalb kein zuverlässiger Beleg dafür, dass ein Inkassoschreiben seriös ist.
Umgekehrt beweist auch eine ausländische IBAN allein noch keinen Betrug. Entscheidend ist die Gesamtprüfung der Forderung und des vermeintlichen Inkassodienstleisters.
Existiert die angebliche Forderung überhaupt?
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte sich zunächst eine einfache Frage stellen:
Habe ich bei dem genannten Unternehmen überhaupt etwas bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen?
Ist der angebliche Vertrag völlig unbekannt, sollte nicht allein aus Angst vor zusätzlichen Kosten gezahlt werden.
Auch Angaben zum ursprünglichen Gläubiger, Vertragsgegenstand und Entstehungszeitpunkt der Forderung sollten überprüft werden.
Bei Zweifeln kann zudem geprüft werden, ob der angebliche Inkassodienstleister tatsächlich zur Erbringung entsprechender Rechtsdienstleistungen registriert ist.
Vorsicht mit persönlichen Daten
Empfänger sollten auf verdächtige Schreiben nicht reagieren, indem sie dem Absender zusätzliche persönliche Informationen liefern.
Insbesondere Kopien von Ausweisdokumenten, Bankdaten oder andere sensible Informationen sollten nicht an einen unbekannten Absender geschickt werden, nur um vermeintlich die eigene Identität zu bestätigen oder einer Forderung zu widersprechen.
Auch QR-Codes und Links in solchen Schreiben sollten nicht ungeprüft verwendet werden.
Schon bezahlt? Schnell reagieren
Wer bereits Geld aufgrund eines verdächtigen Inkassoschreibens überwiesen hat, sollte möglichst schnell seine Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob die Überweisung noch gestoppt beziehungsweise zurückgerufen werden kann.
Ein Erfolg ist nicht garantiert, insbesondere wenn der Betrag dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben und weitertransferiert wurde. Schnelles Handeln kann dennoch wichtig sein.
Sämtliche Unterlagen sollten aufbewahrt werden. Dazu gehören das Inkassoschreiben, Briefumschlag, E-Mails, Telefonnummern, Kontodaten, Zahlungsbelege und gegebenenfalls Screenshots.
Bei Betrugsverdacht kommt außerdem eine Strafanzeige in Betracht.
Warnung vor „NordConta Forderungsmanagement“ ernst nehmen
Die aktuelle Warnung ist ungewöhnlich eindeutig: Die Verbraucherzentrale führt „NordConta Forderungsmanagement, 22767 Hamburg – nordconta.de“ auf ihrer Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben.
Verbraucher, die unter diesem Namen eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten daher kein Geld überweisen und keine Einzugsermächtigung erteilen.
Vor allem sollte niemand allein deshalb bezahlen, weil ein Schreiben professionell gestaltet ist, eine Hamburger Anschrift trägt oder mit zusätzlichen Konsequenzen droht.
Ein Inkassobrief macht eine Forderung nicht automatisch zu einer berechtigten Forderung. Und im Fall von „NordConta Forderungsmanagement“ liegt inzwischen eine ausdrückliche Warnung der Verbraucherzentrale vor.