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Österreich stärkt Verbraucher: Neues Recht auf Reparatur gilt ab 1. Oktober 2026

GDJ (CC0), Pixabay

Für Verbraucher in Österreich gelten ab dem 1. Oktober 2026 neue Regelungen zum sogenannten Recht auf Reparatur. Ziel ist es, die Reparatur defekter Produkte zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass Waren länger genutzt werden können.

Die neuen Vorschriften betreffen bestimmte Produktgruppen, darunter verschiedene Haushaltsgeräte und elektronische Produkte.

Hersteller müssen bei erfassten Waren unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur anbieten. Die entsprechende Verpflichtung kann je nach Produkt für einen bestimmten Zeitraum nach dem Inverkehrbringen des jeweiligen Modells bestehen.

Damit soll verhindert werden, dass grundsätzlich reparierbare Geräte allein wegen eines Defekts vorzeitig entsorgt und durch neue Produkte ersetzt werden.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft vorausgegangene Reparaturen. Eine Reparatur darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil zuvor bereits ein anderer Reparaturbetrieb an dem Produkt gearbeitet hat.

Auch innerhalb der Gewährleistung soll die Entscheidung für eine Reparatur attraktiver werden. Entscheiden sich Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur anstelle eines Austauschs, kann dies Auswirkungen auf die Dauer der Gewährleistung haben.

Die neuen österreichischen Regelungen gelten für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden.

Für Verbraucher kann das insbesondere beim Kauf höherpreisiger Elektrogeräte von Bedeutung sein. Wer mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro für ein Gerät bezahlt, hat ein nachvollziehbares Interesse daran, dieses möglichst lange nutzen und im Falle eines Defekts reparieren lassen zu können.

Das Recht auf Reparatur soll damit sowohl den Verbraucherschutz als auch die nachhaltigere Nutzung von Produkten stärken.

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