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Insolvenzgericht weist Antrag der ‚S‘ Gebäudeinstandhaltung UG mangels Masse ab

Das Amtsgericht Kleve hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ‚S‘ Gebäudeinstandhaltung UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Geldern abgewiesen. Nach Angaben aus der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen mangels Masse zurückgewiesen. Für die Durchführung des Verfahrens standen damit offenbar nicht genügend verwertbare Mittel zur Verfügung.

Unternehmen und Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10993 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist der Brühlscher Weg 77, 47608 Geldern genannt. Gesetzlich vertreten wird die UG durch den Geschäftsführer Thomas Jürgen Scheel.

Zum Geschäftszweig des Unternehmens gehören nach der Bekanntmachung die Verlegung von Kunstharzböden, Baudienstleistungen sowie Instandhaltungsdienstleistungen aller Art. Damit war die Gesellschaft im handwerklichen und baupraktischen Bereich tätig.

Verfahrensgang

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 16.04.2026 beim Gericht eingegangen. Nach dem Beschluss vom 29.09.2026 wurde das Verfahren jedoch nicht eröffnet, weil die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreichte, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet in der Regel, dass weder ausreichende Mittel für die Verfahrensabwicklung noch für eine geordnete Gläubigerbefriedigung vorhanden sind. Für Gläubiger ist das häufig ein Hinweis darauf, dass offene Forderungen nur schwer oder gar nicht durchsetzbar sein könnten.

Bedeutung der Entscheidung

Mit einer Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne reguläre Eröffnung. Das Unternehmen bleibt damit nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren, steht wirtschaftlich jedoch vor einer besonders schwierigen Lage. Für Beschäftigte, Geschäftspartner und Gläubiger ist dies ein deutliches Signal, dass die finanzielle Situation der Gesellschaft nicht ausgereicht hat, um ein Insolvenzverfahren überhaupt tragen zu können.

Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Kleve und wurde am 30.09.2026 veröffentlicht.

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