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Insolvenzverfahren gegen Boden & Malermanufaktur GmbH: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Boden & Malermanufaktur GmbH mit Sitz in Meerbusch, Aktenzeichen 500 IN 237/26, am 25.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Georg Faude aus Düsseldorf bestellt. Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger ist das ein wichtiges Signal: Über das Vermögen des Unternehmens wird nun nicht mehr frei entschieden, sondern nur noch unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. ([viaductus.de](https://www.viaductus.de/firma/DE-R1102-HRB-23149-boden-malermanufaktur-gmbh-meerbusch?utm_source=openai))

Was die Firma nach außen offenbar gemacht hat

Nach den im Web auffindbaren Handelsregister- und Unternehmensangaben sowie der Firmenwebsite ist die Boden & Malermanufaktur GmbH ein Handwerksbetrieb im Bereich Malerarbeiten und Bodenarbeiten. Genannt werden unter anderem Malerarbeiten, Bodenverlegung, Bodenbeläge sowie verwandte Nebentätigkeiten. Die Website beschreibt das Unternehmen als Betrieb aus Meerbusch, der beide Gewerke aus einer Hand anbietet. In Handelsregister-nahen Einträgen wird als Unternehmensgegenstand die „Durchführung von Malerarbeiten sowie sämtlicher damit verbundener Nebentätigkeiten“ angegeben. ([boden-malermanufaktur-neuss.de](https://www.boden-malermanufaktur-neuss.de/?utm_source=openai))

Nach den gefundenen Angaben ist die Firma im Jahr 2023 gegründet bzw. eingetragen worden und sitzt in der Krefelder Straße 58 in 40670 Meerbusch. Auf der Website wird zudem erwähnt, dass der Standort im Oktober 2024 von Neuss nach Meerbusch verlegt worden sei. Das lässt sich mit den Register- und Webangaben grundsätzlich nachvollziehen; einzelne Details stammen jedoch nicht direkt aus einer amtlichen Registerauskunft, sondern aus der Unternehmensdarstellung selbst. ([boden-malermanufaktur-neuss.de](https://www.boden-malermanufaktur-neuss.de/ueber-uns/?utm_source=openai))

Rechtliche Bedeutung der Sicherungsmaßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen bedeuten vereinfacht: Das Unternehmen bleibt zunächst rechtlich bestehen, aber sein Vermögen wird abgesichert. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Drittschuldner, also etwa Kunden mit offenen Zahlungen oder Geschäftspartner mit Zahlungsansprüchen gegen die Gesellschaft, nicht mehr einfach an die Firma zahlen. Zahlungen sollen nur noch nach den Vorgaben des Gerichts und des vorläufigen Verwalters geleistet werden. Auch Zwangsvollstreckungen werden grundsätzlich gestoppt. ([boden-malermanufaktur-neuss.de](https://www.boden-malermanufaktur-neuss.de/?utm_source=openai))

Für Kunden kann das je nach Einzelfall bedeuten, dass Aufträge verzögert werden, noch offene Arbeiten neu zu prüfen sind oder bereits geleistete Anzahlungen gesichert werden müssen. Gläubiger sollten Forderungen sorgfältig dokumentieren und keine eigenmächtigen Vollstreckungsmaßnahmen starten. Anleger sind nach derzeitigem Stand nicht als gesonderte Gruppe erkennbar; aus der Bekanntmachung ergibt sich vor allem ein Schutz des Vermögens im Interesse aller Gläubiger. Ob und in welchem Umfang Forderungen später erfüllt werden, entscheidet sich erst im weiteren Insolvenzverfahren. ([boden-malermanufaktur-neuss.de](https://www.boden-malermanufaktur-neuss.de/?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer noch Geld an die Firma zahlen soll, sollte vor einer Zahlung klären, ob das nach der Anordnung überhaupt noch zulässig ist. Offene Forderungen sollten nur nach den Vorgaben des Insolvenzverfahrens angemeldet und nicht vorschnell abgeschrieben werden. Bei bereits beauftragten Arbeiten empfiehlt es sich, den Stand schriftlich festzuhalten und den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu suchen.

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