Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren 3605 IN 6095/26 am 25.09.2026 Sicherungsmaßnahmen über die Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG mit Sitz in Berlin angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung geht es um ein Verfahren über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung des Gerichts zu sichern.
Was die Firma nachweislich gemacht hat
Nach den recherchierbaren Angaben aus Impressum, Firmenunterlagen und Handelsregister-Diensten war die Gesellschaft in Berlin-Friedrichshagen ansässig, an der Bölschestraße 87/88, und trat als Brauerei- und Gastronomieunternehmen auf. In einer veröffentlichten Unternehmensbeschreibung wird als Gegenstand genannt: Herstellung und Vertrieb von Bier und Spirituosen, bierhaltigen Getränken und Limonaden, außerdem ein Online-Shop, Veranstaltungen, Gastronomie und die Entwicklung gastronomischer Konzepte. Die Firmenwebsite verweist ebenfalls auf Gastronomie, Craft Beer und Veranstaltungen. Das ist gut belegbar; darüber hinausgehende Details sind aus den frei zugänglichen Quellen nicht sicher zu verifizieren. ([brauerei-friedrichshagen.de](https://www.brauerei-friedrichshagen.de/impressum.php?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Mit dem Beschluss wird der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das heißt: Die bisherige Unternehmensleitung darf nicht mehr frei über das Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, über. Nach der Bekanntmachung soll er das Vermögen sichern, erhalten und prüfen, ob die Masse die Kosten des Verfahrens decken kann. Außerdem werden Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt; laufende Maßnahmen werden vorerst gestoppt. Auch gerichtliche Zivilverfahren können nach § 240 ZPO unterbrochen werden. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Brau-und-Genusswerkstatt-Berlin-Friedrichshagen-AG-Berlin?utm_source=openai))
Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen steht nicht automatisch schon „endgültig insolvent“ fest, aber es befindet sich in einem streng überwachten Vorstadium. Das Gericht will verhindern, dass noch Vermögenswerte weggeführt oder Rechnungen ungeordnet bezahlt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dabei nicht der allgemeine Vertreter der Gesellschaft, sondern eine Sicherungs- und Kontrollinstanz. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Brau-und-Genusswerkstatt-Berlin-Friedrichshagen-AG-Berlin?utm_source=openai))
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann das je nach Einzelfall Folgen haben. Zahlungen an die Gesellschaft sollen nach der Anordnung nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Wer Forderungen gegen die Firma hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sichern. Kunden müssen außerdem damit rechnen, dass Bestellungen, Gutscheine, Veranstaltungen oder laufende Leistungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erbracht werden. Eine endgültige Aussage dazu lässt sich erst nach weiteren gerichtlichen Schritten treffen. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Brau-und-Genusswerkstatt-Berlin-Friedrichshagen-AG-Berlin?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Buchungs- und Vertragsunterlagen sofort zusammenstellen und die amtlichen Veröffentlichungen weiter beobachten. Wer Geld an die Gesellschaft schuldet, sollte die Anordnung beachten und nicht vorschnell an die Firma zahlen. Gläubiger sollten prüfen, ob sie ihre Ansprüche später zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Kunden mit bereits bezahlten Leistungen sollten den Kontakt zum Unternehmen und zum vorläufigen Insolvenzverwalter dokumentieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Brau-und-Genusswerkstatt-Berlin-Friedrichshagen-AG-Berlin?utm_source=openai))