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Connect Bau GmbH in Ludwigshafen: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Connect Bau GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 d IN 388/26. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 25.09.2026 soll damit verhindert werden, dass Vermögen beiseitegeschafft oder die spätere Insolvenzmasse geschmälert wird.

Womit sich die Connect Bau GmbH befasst

Aus dem Handelsregister und dem Internetauftritt des Unternehmens ergibt sich, dass die Connect Bau GmbH seit ihrer Eintragung im Jahr 2024 Tätigkeiten rund um den Bau und Ausbau anbietet. Genannt werden unter anderem Tiefbau, Straßenbau, Glasfaserarbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie weitere Bauleistungen. Ein Registerauszug nennt außerdem Gebäudereinigung, Abbrucharbeiten ohne Eingriff in die Statik, Bagger- und Erdbewegungsarbeiten, Trockenbau, Kabelverlegung, Transportdienstleistungen bis 3,5 Tonnen sowie Import, Export und Handel, insbesondere mit Baustoffen und Kleidung. Auf der Firmenwebsite werden vor allem Tiefbau, Straßenbau und Glasfasereinbau hervorgehoben. Diese Angaben sind für den Zeitpunkt der Recherche belegt; eine genauere wirtschaftliche Einordnung ist ohne vollständige Registerunterlagen nur eingeschränkt möglich. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Connect-Bau-GmbH-Ludwigshafen-am-Rhein?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht hat nach der Bekanntmachung aber bereits Schutzmaßnahmen angeordnet, weil es eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage verhindern will. Praktisch heißt das: Verfügungen der Firma über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Außerdem geht die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und Forderungen auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Im vorliegenden Fall wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Mannheim, als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. ([connect-bau.de](https://connect-bau.de/?utm_source=openai))

Für Laien bedeutet das: Die Firma bleibt zunächst grundsätzlich im Geschäft, aber sie steht unter enger Aufsicht. Größere Zahlungen, Verkäufe oder andere Vermögensverfügungen können blockiert sein. Kunden sollten daher prüfen, ob bereits vereinbarte Leistungen noch erbracht werden können. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass offene Forderungen vorläufig nicht frei bei der Firma eingefordert werden können, sondern den Vorgaben des Gerichts und der vorläufigen Insolvenzverwalterin folgen müssen. Drittschuldner, also etwa Schuldner der Firma, dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin, wenn das Gericht dies anordnet. ([connect-bau.de](https://connect-bau.de/?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge und Liefernachweise sofort sichern. Kunden können nachfragen, ob Aufträge noch ausgeführt werden und ob Zahlungen vorsorglich gestoppt werden sollen. Gläubiger sollten ihre Forderungen genau dokumentieren und die weiteren gerichtlichen Bekanntmachungen abwarten. Wichtig ist auch: Das Gericht hat mit der Zulassung des Antrags noch nicht entschieden, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Bis dahin bleibt die Lage vorläufig. ([connect-bau.de](https://connect-bau.de/?utm_source=openai))

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