Das Insolvenzgericht Wolfsburg hat im Verfahren 25 IN 124/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist das Unternehmen Gutzmann, Sascha mit Sitz in Königslutter am Elm. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der bereits am 14.09.2026 um 18:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung eine Einzelermächtigung für bestimmte Handlungen mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt. Die Bekanntmachung wurde am 25.09.2026 veröffentlicht.
Nach den recherchierten Register- und Branchenhinweisen betrieb Sascha Gutzmann bis zuletzt den Eintrag „Call a Pizza Store Sascha Gutzmann e. K.“ mit der Handelsregisternummer HRA 202514 beim Amtsgericht Braunschweig. Die Quellen nennen als Geschäftsbetrieb einen Handelsgewerbebetrieb mit Verkauf und Lieferung von Speisen und Getränken. Auf den Plattformen von Call a Pizza und bei Lieferdiensten werden für Wolfsburg die Standorte Mecklenburger Straße 5 sowie Neuhäuser Straße 20 geführt. Das spricht dafür, dass hier ein Pizza- und Lieferrestaurant betrieben wurde; gesichert ist jedenfalls der Register- und Lieferdienstbezug. ([online-handelsregister.de](https://www.online-handelsregister.de/personen/Sascha-Gutzmann-K%C3%B6nigslutter/c3a6ce147d87cf0b77a80f9b5506a274?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Sicherungsmaßnahmen sind ein frühes Instrument im Insolvenzantragsverfahren. Sie sollen das Vermögen des Unternehmens sichern, damit später genug Masse für die Insolvenzverwaltung vorhanden ist und kein Nachteil für die Gläubiger entsteht. Die vorläufige Verwaltung bedeutet, dass der Betrieb nicht mehr frei wie gewohnt handeln kann; der vorläufige Insolvenzverwalter kontrolliert oder begleitet die wesentlichen Entscheidungen. Die zusätzliche Einzelermächtigung heißt, dass der Verwalter bestimmte Handlungen selbst wirksam vornehmen darf, um den laufenden Betrieb, Vermögenswerte oder Zahlungen zu ordnen. Das ist ein Schutzmechanismus, keine Vorfestlegung darüber, wie das Verfahren am Ende ausgeht. ([handelsregister.de](https://www.handelsregister.de/rp_web/information/welcome.xhtml?utm_source=openai))
Für Kunden kann das bedeuten, dass Bestellungen, Gutscheine oder bereits gezahlte Leistungen im Einzelfall unsicherer werden, wenn es zu Einschränkungen im Geschäftsbetrieb kommt. Anleger gibt es bei einem Einzelunternehmen wie diesem typischerweise nicht; für Gläubiger sind vor allem offene Rechnungen, Lieferforderungen oder andere Ansprüche wichtig. Solche Forderungen sollten im weiteren Verfahren beobachtet und gegebenenfalls zur Insolvenztabelle angemeldet werden, sobald das Gericht dazu auffordert. Ob der Betrieb weiterläuft oder eingeschränkt wird, lässt sich aus der Bekanntmachung allein noch nicht sicher ableiten. ([handelsregister.de](https://www.handelsregister.de/rp_web/information/welcome.xhtml?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden sollten offene Bestellungen, Zahlungen und Belege sichern und die weitere Entwicklung genau verfolgen. Gläubiger sollten ihre Unterlagen zu Forderungen, Lieferungen oder sonstigen Ansprüchen geordnet bereithalten. Wer vom Verfahren betroffen ist, sollte außerdem die weiteren Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Wolfsburg im Aktenzeichen 25 IN 124/26 prüfen. Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter darf genannt werden, sofern später öffentlich benannt: Im vorliegenden Text ist jedoch kein Name des Verwalters enthalten. Deshalb wird er hier nicht ergänzt.
Hinweis: Die Einordnung zur Geschäftstätigkeit stützt sich auf Register- und Branchenquellen. Soweit die genaue aktuelle Betriebssituation nicht aus der Bekanntmachung selbst hervorgeht, ist dies entsprechend als aus den recherchierten Quellen abgeleitet zu verstehen.