Das Insolvenzgericht Offenburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 40 IN 591/26 am 25.09.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die Gregory Zimmerei und Ausbau GmbH mit Sitz in Appenweier angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Damit soll das Vermögen der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag gesichert werden.
Was das Unternehmen nach außen angeboten hat
Nach den öffentlich auffindbaren Angaben auf der Firmenwebsite und in Branchen- und Registerhinweisen war die Gesellschaft im Bereich Zimmerei, Holzbau und Ausbau tätig. Genannt werden dort unter anderem Arbeiten wie Dachsanierung, Dachfenster, Holzbau und weitere Ausbauleistungen. Die Website nennt als Firmensitz die Winkelstraße 74 in 77767 Appenweier-Urloffen. Diese Angaben sind mit dem in der Insolvenzbekanntmachung genannten Sitz Appenweier und dem Registereintrag beim Amtsgericht Freiburg, HRB 729674, vereinbar. Darüber hinaus deuten lokale Hinweise darauf hin, dass das Unternehmen auch im regionalen Umfeld sichtbar war, etwa durch Sponsoring im Vereinsleben. Sicher belegen lässt sich vor allem: Die Firma trat als Handwerks- und Bauunternehmen mit Schwerpunkt Zimmerei und Ausbau auf.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine vorläufige Schutzmaßnahme. Vereinfacht gesagt: Das Gericht will verhindern, dass Vermögen vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag verschwindet oder unkontrolliert verschoben wird. Deshalb sind Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt. Außerdem sind Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Im konkreten Fall wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Okenstraße 59, 77652 Offenburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist nach der Bekanntmachung nicht die allgemeine Vertreterin der Gesellschaft, sondern soll das Vermögen überwachen, sichern und prüfen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können. Bankguthaben und Forderungen der Firma dürfen nur noch unter ihrer Kontrolle eingezogen und verwaltet werden. Für Gläubiger, Lieferanten und andere Vertragspartner heißt das: Zahlungen an die Gesellschaft können vorerst blockiert oder nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin wirksam sein.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Vorschüsse oder Gewährleistungsfragen zunächst unsicher sind. Anleger sind bei einer GmbH in der Regel nicht betroffen wie bei einer Kapitalanlage, wohl aber können Forderungen gegen die Firma betroffen sein, falls solche bestehen. Gläubiger sollten ihre Unterlagen sichern und prüfen, welche Forderungen sie gegen die Gesellschaft haben. Ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird, ist mit dieser Bekanntmachung noch nicht entschieden.
Was Betroffene jetzt tun können: Rechnungen, Verträge, Lieferscheine und Zahlungsbelege sammeln, offene Forderungen prüfen und keine eigenen Vollstreckungsmaßnahmen ins Blaue hinein starten. Wer Geld von der Firma erwartet oder an die Firma gezahlt hat, sollte die amtlichen weiteren Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Offenburg aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.