Beim Amtsgericht Detmold läuft unter dem Aktenzeichen 50 IN 189/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HY/CON GmbH & Co. KG mit Sitz in Blomberg. In einer amtlichen Bekanntmachung vom 25.09.2026 wurden sogenannte Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das bedeutet: Das Gericht will das Vermögen des Unternehmens vor weiteren Veränderungen schützen, bis geklärt ist, ob und wie das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Womit sich HY/CON nach außen befasst
Nach Angaben der eigenen Internetseite tritt HY/CON als Anbieter von modularen Gebäuden auf. Das Unternehmen beschreibt seine Tätigkeit als moderne und nachhaltige Modulbauweise mit Holzmodulen und Hybridlösungen für Wohn-, Bildungs- und Gewerberäume. Auf der Website werden unter anderem Wohnraum, Büroflächen, Verkaufsräume, Klassenzimmer und Kindertagesstätten genannt. Auch das Kontaktformular richtet sich an private und gewerbliche Projekte. Dieser Unternehmensgegenstand ist damit gut belegt. Unsicher ist nur, wie umfangreich die operative Tätigkeit zuletzt tatsächlich noch war. ([hy-con.de](https://www.hy-con.de/?utm_source=openai))
Das Impressum der Firma nennt die Adresse Westerholz 17, 32825 Blomberg, das Handelsregister beim Amtsgericht Lemgo unter HRA 6429 sowie die HY/CON Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin. Damit passt die amtliche Veröffentlichung zu den Angaben auf der Unternehmensseite. ([hy-con.de](https://www.hy-con.de/impressum?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Mit der Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO hat das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der HY/CON GmbH & Co. KG grundsätzlich nicht mehr an die Firma zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen einziehen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden weitgehend untersagt. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))
Für Laien heißt das: Die Firma bleibt zunächst nicht automatisch geschlossen, aber sie verliert einen großen Teil der Kontrolle über ihr Vermögen. Das Gericht will verhindern, dass Werte beiseitegeschafft oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden. Ob am Ende ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist damit noch nicht entschieden. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Anleger oder Lieferanten sollten offene Forderungen, Verträge und Zahlungen jetzt genau prüfen. Wer Geld von HY/CON erwartet oder bereits geleistet hat, sollte Belege sichern und sich über die weiteren Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts informieren. Gläubiger sollten Fristen und Aufforderungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters beachten. Neue Zahlungen an die Firma sollten nur erfolgen, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind. ([hy-con.de](https://www.hy-con.de/impressum?utm_source=openai))
Zur Einordnung: HY/CON ist nach den öffentlich zugänglichen Angaben ein Unternehmen aus dem Modulbau für Wohn-, Bildungs- und Gewerbeprojekte. Die amtliche Bekanntmachung vom 25.09.2026 zeigt aber, dass das Vermögen der Firma im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens nun besonders geschützt wird. ([hy-con.de](https://www.hy-con.de/?utm_source=openai))