Wer eine Krone, Brücke oder Zahnprothese benötigt, muss sich ab dem 1. Januar 2027 auf veränderte Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung einstellen.
Nach den vorliegenden Informationen sinkt der Zuschuss zur Regelversorgung ohne vollständiges Bonusheft auf 50 Prozent. Bislang liegt der entsprechende Zuschuss höher.
Auch langjährige regelmäßige Zahnarztbesuche schützen nicht vollständig vor der Kürzung. Wer fünf Jahre lang die erforderlichen Untersuchungen nachweisen kann, soll künftig einen Zuschuss von 60 Prozent erhalten. Bei einem über zehn Jahre vollständig geführten Bonusheft sollen es 65 Prozent sein.
Die Konsequenz ist einfach: Der Eigenanteil der Patienten steigt.
Gerade bei größeren Zahnersatzbehandlungen kann das schnell ins Geld gehen.
Der Leipziger Zahnarzt Eric Ulbrich weist darauf hin, dass bei größeren Prothesen und anderen umfangreichen Zahnersatzversorgungen schnell mehrere hundert Euro zusätzlich vom Patienten getragen werden müssten.
Beispiel: Fehlender Backenzahn
Wie sich die Änderung auswirken kann, zeigt ein konkretes Beispiel.
Fehlt ein Backenzahn, kann als Regelversorgung eine Metallbrücke vorgesehen werden. Die Kosten werden in dem vorliegenden Beispiel mit rund 922 Euro angegeben.
Ohne entsprechendes Bonusheft würde die gesetzliche Krankenkasse künftig nur noch 461 Euro übernehmen.
Die Rechnung lautet dann:
Kosten der Regelversorgung: rund 922 Euro
Kassenzuschuss: rund 461 Euro
verbleibender Anteil: rund 461 Euro
Nach den vorliegenden Angaben ist der Zuschuss damit fast 100 Euro niedriger als bisher.
Bei einer einzelnen Versorgung mag eine solche Differenz für manche Versicherte noch überschaubar erscheinen. Werden jedoch mehrere Zähne behandelt oder wird umfangreicher Zahnersatz notwendig, können sich die zusätzlichen Eigenkosten erheblich summieren.
Wer Keramik oder Implantate möchte, zahlt ohnehin deutlich mehr
Noch größer können die finanziellen Unterschiede werden, wenn Patienten nicht die vorgesehene Regelversorgung, sondern einen hochwertigeren Zahnersatz wünschen.
Statt einer einfachen Metallbrücke kommen beispielsweise keramisch verblendete Lösungen oder Implantate infrage.
Für eine solche Versorgung können laut dem vorliegenden Bericht Kosten von bis zu 3.500 Euro entstehen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei nicht automatisch einen entsprechenden prozentualen Anteil der gesamten höheren Rechnung.
Entscheidend ist vielmehr der Zuschuss zur vorgesehenen Regelversorgung.
Im genannten Beispiel würde die Kasse selbst im günstigsten Fall knapp 600 Euro übernehmen. Den darüber hinausgehenden Betrag müsste der Patient grundsätzlich selbst tragen beziehungsweise über eine bestehende Zusatzversicherung absichern.
Gerade bei hochwertigen Versorgungen können deshalb Eigenanteile von mehreren tausend Euro entstehen.
Das Bonusheft wird noch wichtiger
Für gesetzlich Versicherte gewinnt damit das Bonusheft weiter an Bedeutung.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und dies lückenlos dokumentieren lässt, kann einen höheren Zuschuss erhalten als Versicherte ohne entsprechenden Nachweis.
Die Kürzung ab 2027 bedeutet allerdings, dass auch die Bonusstufen geringer ausfallen: Nach den Angaben im Bericht sollen künftig 60 Prozent bei fünf Jahren und 65 Prozent bei zehn Jahren vollständigem Bonus gelten.
Patienten sollten deshalb kontrollieren, ob ihre Vorsorgeuntersuchungen korrekt dokumentiert sind.
Ein fehlender Nachweis kann im Ernstfall bares Geld kosten.
Vorsorge kann noch aus einem anderen Grund Geld sparen
Zahnärzte raten unabhängig vom Bonusheft zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen.
Der Grund ist nicht allein der spätere Kassenzuschuss.
Wer Erkrankungen an Zähnen und Zahnfleisch frühzeitig erkennt, kann möglicherweise verhindern, dass umfangreiche Behandlungen überhaupt notwendig werden.
Carlo Simon vom Leipziger „Zahnzentrum West“ empfiehlt Patienten nach den vorliegenden Angaben grundsätzlich zwei Zahnarztbesuche pro Jahr für Vorsorge und Prophylaxe.
Frühzeitig erkannte Erkrankungen könnten schneller behandelt werden. Dadurch ließen sich größere Eingriffe möglicherweise vermeiden und damit auch die finanzielle Belastung reduzieren.
Was ist mit Menschen mit geringem Einkommen?
Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Die Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen soll weiterhin gelten.
Das ist besonders relevant, weil steigende Eigenanteile beim Zahnersatz Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark treffen können.
Betroffene sollten deshalb nicht allein aufgrund der erwarteten Kosten auf notwendigen Zahnersatz verzichten, sondern mit ihrer Krankenkasse klären, ob die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllt sind.
Zahnzusatzversicherung nicht vorschnell abschließen
Im Zusammenhang mit steigenden Eigenanteilen dürfte auch das Interesse an privaten Zahnzusatzversicherungen zunehmen.
Im Ausgangsbericht wird eine solche Versicherung insbesondere dann als mögliche Option genannt, wenn hochwertiger Zahnersatz gewünscht wird.
Verbraucher sollten dabei jedoch genau hinschauen. Allein die bevorstehende Kürzung der Kassenzuschüsse bedeutet nicht automatisch, dass sich jeder angebotene Tarif finanziell lohnt.
Entscheidend ist unter anderem, welche Leistungen tatsächlich versichert sind und welche Eigenanteile, Begrenzungen oder sonstigen Vertragsbedingungen gelten. Auch bereits bestehender Behandlungsbedarf kann für den Versicherungsschutz relevant sein.
Krankenkassen sollen eingespartes Geld anders einsetzen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verbindet die Reform unterdessen mit einer eigenen Forderung.
Ihr Vorstandsvorsitzender Martin Hendges sieht durch die Veränderungen mehr Eigenverantwortung bei den Patienten. Gleichzeitig fordert die KZBV, die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingesparten Gelder in die Behandlung von Parodontitis zu investieren.
Nach den im Bericht genannten Angaben leiden aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontalerkrankung.
Die Argumentation der Zahnärzteschaft: Wird eine Parodontitis nicht oder zu spät behandelt, können daraus erhebliche Folgekosten sowohl bei zahnmedizinischen als auch bei allgemeinmedizinischen Behandlungen entstehen.
Ab 2027 kann eine Zahnlücke also deutlich teurer werden
Für gesetzlich Versicherte lohnt es sich damit mehr denn je, die eigenen Vorsorgeunterlagen im Blick zu behalten.
Besonders wichtig sind drei Punkte: regelmäßig zur Vorsorge gehen, das Bonusheft lückenlos führen und vor größeren Zahnersatzbehandlungen genau prüfen, welchen Festzuschuss die Krankenkasse tatsächlich übernimmt.
Wer einen Heil- und Kostenplan erhält, sollte sich außerdem genau erklären lassen, welcher Teil der Behandlung zur Regelversorgung gehört und welche Kosten durch zusätzliche oder höherwertige Leistungen entstehen.
Denn ab 1. Januar 2027 kann eine Lücke im Bonusheft auch eine deutlich größere Lücke im Geldbeutel bedeuten.