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FEFA Windpark II: 3,17 Millionen Euro Verbindlichkeiten bei nur 1.000 Euro Eigenkapital

FEFA Windpark II: 3,17 Millionen Euro Verbindlichkeiten bei nur 1.000 Euro Eigenkapital

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Der Jahresabschluss 2024 der FEFA Windpark II GmbH & Co. KG aus Stendal zeigt eine auffällige Finanzierungsstruktur. Bei einer Bilanzsumme von rund 3,24 Millionen Euro weist die Gesellschaft lediglich 1.000 Euro Eigenkapital aus. Dem stehen Verbindlichkeiten von mehr als 3,17 Millionen Euro gegenüber. Der größte Teil davon entfällt allerdings auf langfristige Bankkredite. Zusätzlich bestehen erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Bilanzsumme der FEFA Windpark II GmbH & Co. KG exakt 3.239.585,64 Euro. Auf der Aktivseite wird das Vermögen vor allem durch die Windkrafttechnik geprägt. Technische Anlagen und Maschinen stehen mit einem Buchwert von 2.404.754 Euro in der Bilanz. Weitere 49.650 Euro entfallen auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken. Zusammen erreicht das Sachanlagevermögen damit 2.454.404 Euro. Hinzu kommt eine Beteiligung von 1.000 Euro.

Damit entfallen rechnerisch rund drei Viertel der gesamten Bilanzsumme allein auf das Sachanlagevermögen. Wie hoch die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Windenergieanlagen waren und wie weit diese bereits abgeschrieben sind, lässt sich aus den vorliegenden Angaben allerdings nicht erkennen. Der Jahresabschluss erläutert lediglich, dass das abnutzbare Sachanlagevermögen planmäßig und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.

Neben den Sachanlagen verfügte die Gesellschaft zum Jahresende über 301.836,48 Euro liquide Mittel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit insgesamt 131.081,16 Euro ausgewiesen. Darunter befinden sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 106.460,56 Euro, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 7.943,88 Euro sowie sonstige Vermögensgegenstände von 16.676,72 Euro.

Auffällig hoch fällt zudem der aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus. Dieser beträgt 351.264 Euro. Dabei handelt es sich laut Abschluss um Ausgaben, die bereits vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem 31. Dezember 2024 darstellen. Welche konkreten Zahlungen sich hinter diesem vergleichsweise großen Betrag verbergen, wird im vorliegenden Anhang nicht näher erläutert.

Besonders auffällig ist die Passivseite. Dort weist die Gesellschaft lediglich ein Kommanditkapital von 1.000 Euro als Eigenkapital aus. Der „nicht verteilte Jahreserfolg“ wird mit null Euro angegeben. Bei einer Bilanzsumme von knapp 3,24 Millionen Euro entspricht das ausgewiesene Eigenkapital rechnerisch nur rund 0,03 Prozent der Bilanzsumme.

Dieser Wert ist außergewöhnlich niedrig. Er darf allerdings nicht mit einer Feststellung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gleichgesetzt werden. Eine solche Aussage enthält der vorgelegte Jahresabschluss nicht. Gerade bei einer GmbH & Co. KG muss zudem berücksichtigt werden, wie die Finanzierung durch Banken und Gesellschafter ausgestaltet ist.

Und genau hier zeigt sich die Besonderheit der FEFA Windpark II GmbH & Co. KG. Insgesamt werden 3.171.083,64 Euro Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das entspricht rechnerisch knapp 98 Prozent der gesamten Bilanzsumme. Allerdings bestehen davon allein 2,24 Millionen Euro gegenüber Kreditinstituten.

Diese Bankverbindlichkeiten sind langfristiger Natur. Nach Angaben im Jahresabschluss besitzen die gesamten 2,24 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Zudem sind die Kredite durch die finanzierten Vermögensgegenstände besichert. Die hohe Bankverschuldung steht damit langfristig finanzierten Vermögenswerten gegenüber. Aus der bloßen Höhe der Kredite lässt sich deshalb nicht ableiten, dass diese kurzfristig zurückgezahlt werden müssten.

Eine weitere erhebliche Finanzierungsposition sind die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 718.505,03 Euro. Anders als die Bankkredite haben diese nach Angaben im Abschluss eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnerisch entfallen damit rund 22,7 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten auf Gesellschafterforderungen. Über die konkreten Bedingungen dieser Finanzierung, beispielsweise eine mögliche Verzinsung oder die genauen Hintergründe der Forderungen, enthält der vorliegende Abschluss keine weiteren Angaben.

Hinzu kommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 150.899,05 Euro. Auch diese besitzen eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Weitere 61.679,56 Euro werden als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dieser Betrag entfällt laut Bilanz vollständig auf Steuern und ist ebenfalls innerhalb eines Jahres fällig.

Damit stehen den langfristigen Bankkrediten von 2,24 Millionen Euro kurzfristigere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Lieferanten und sonstigen Gläubigern von zusammen rund 931.084 Euro gegenüber. Auf der anderen Seite verfügte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über rund 301.836 Euro liquide Mittel sowie rund 131.081 Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.

Eine einfache Gegenüberstellung dieser Beträge wäre allerdings für eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit nicht ausreichend. Aus der Angabe „Restlaufzeit bis zu einem Jahr“ lässt sich nicht erkennen, zu welchem konkreten Zeitpunkt die jeweiligen Forderungen fällig werden. Ebenso fehlen Angaben über die laufenden Einnahmen des Windparks und mögliche Zahlungsvereinbarungen mit den Gesellschaftern.

Zusätzlich zu den Verbindlichkeiten weist die Gesellschaft 67.502 Euro Rückstellungen aus. Davon entfallen 12.702 Euro auf Steuerrückstellungen und 54.800 Euro auf sonstige Rückstellungen. Nach Angaben im Anhang betreffen diese insbesondere die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses, die Aufbewahrung von Unterlagen und eine Abbruchverpflichtung. Welcher Betrag konkret für einen späteren Abbruch beziehungsweise Rückbau vorgesehen ist, wird nicht separat ausgewiesen.

Die Bilanz macht damit deutlich, wie stark die Gesellschaft fremdfinanziert ist. Dem Eigenkapital von lediglich 1.000 Euro stehen 67.502 Euro Rückstellungen und mehr als 3,17 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber. Gleichzeitig besitzt das Unternehmen erhebliche technische Vermögenswerte und langfristig strukturierte Bankkredite.

Für eine wirtschaftliche Gesamtbewertung fehlt allerdings eine entscheidende Information: Aus den vorliegenden Unterlagen ist keine Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Deshalb lässt sich nicht erkennen, welche Umsätze die FEFA Windpark II GmbH & Co. KG 2024 erzielt hat, welche Strommengen produziert wurden, wie hoch Abschreibungen und Zinsaufwendungen waren und welches konkrete Jahresergebnis erwirtschaftet wurde.

Auch der in der Bilanz mit null Euro ausgewiesene „nicht verteilte Jahreserfolg“ darf deshalb nicht ohne Weiteres als Beleg dafür verstanden werden, dass die Gesellschaft 2024 weder Gewinn noch Verlust erzielt hätte. Dafür reichen die veröffentlichten Angaben nicht aus.

Persönlich haftende Gesellschafterin der FEFA Windpark II GmbH & Co. KG ist nach Angaben des Jahresabschlusses die FEFA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Stendal. Weitergehende Informationen zu den Eigentumsverhältnissen oder zu einem möglichen Konzernverbund enthält der vorliegende Anhang nicht.

Unter dem Strich fällt der Jahresabschluss vor allem wegen der äußerst dünnen bilanziellen Eigenkapitalbasis auf. Nur 1.000 Euro Eigenkapital stehen einer Bilanzsumme von rund 3,24 Millionen Euro und Verbindlichkeiten von rund 3,17 Millionen Euro gegenüber. Das ergibt rechnerisch eine Eigenkapitalquote von nur etwa 0,03 Prozent.

Bei der Einordnung muss jedoch berücksichtigt werden, dass allein 2,24 Millionen Euro der Verbindlichkeiten aus langfristigen, durch die finanzierten Vermögensgegenstände besicherten Bankkrediten bestehen. Weitere rund 718.500 Euro entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Bilanz zeigt damit eine Gesellschaft, deren Finanzierung fast vollständig auf Fremd- beziehungsweise Gesellschaftermitteln beruht. Ob diese Finanzierungsstruktur wirtschaftlich problemlos tragfähig ist, lässt sich aus der Bilanz allein jedoch nicht beurteilen. Dafür wären insbesondere Angaben zu Umsätzen, Stromerträgen, laufendem Cashflow, Zins- und Tilgungsleistungen sowie zum tatsächlichen Jahresergebnis erforderlich.

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