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AREF Windpark Galgenberg bilanziell überschuldet – Bankverbindlichkeiten sinken deutlich

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die AREF Windpark Galgenberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Gräfelfing bleibt auch zum Jahresende 2025 bilanziell überschuldet.

Das geht ausdrücklich aus dem veröffentlichten Jahresabschluss hervor.

Allerdings zeigt die Bilanz gleichzeitig mehrere Entwicklungen, die gegenüber dem Vorjahr entlastend wirken: Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehen deutlich zurück, das Bankguthaben steigt und die im Vorjahr noch ausgewiesenen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditistin sind Ende 2025 vollständig verschwunden.

Die Gesellschaft selbst sieht ihre Fortführung nicht gefährdet. Nach ihrer Planung reiche die Finanzkraft im Prognosezeitraum 2026/2027 aus, um die geschäftlichen Aktivitäten nachhaltig fortzuführen.

Gesellschaft spricht selbst von „bilanzieller Überschuldung“

Die Formulierung im Anhang ist eindeutig.

Dort heißt es:

„Trotz der bilanziellen Überschuldung ist der Jahresabschluss unter Annahme der Fortführung der Unternehmensfähigkeit aufgestellt.“

Gleichzeitig erklärt die Gesellschaft, dass ihre Finanzkraft nach der Planung für den Prognosezeitraum 2026/2027 ausreiche, um die Geschäftstätigkeit nachhaltig fortzuführen.

Diese beiden Aussagen müssen gemeinsam betrachtet werden.

Die ausdrücklich genannte bilanzielle Überschuldung darf nicht automatisch mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Der vorgelegte Abschluss enthält keine Feststellung, dass ein Insolvenzgrund vorliegt.

Im Gegenteil: Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung auf.

Negatives Kapitalkonto von rund 763.000 Euro

Hinter der bilanziellen Situation steht vor allem das Kapitalkonto der Kommanditistin.

Das eingetragene Kommanditkapital beträgt 200.000 Euro.

Dem stehen Ende 2025 Entnahmen der Kommanditistin von 904.529 Euro und ein Verlustvortragskonto von minus 58.186 Euro gegenüber.

Insgesamt ergibt sich daraus ein negativer Kapitalanteil von 762.715 Euro. Dieser wird auf der Aktivseite als „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditistin“ ausgewiesen.

Die vollständig eingezahlte Hafteinlage der Kommanditistin beträgt nach Angaben im Anhang 200.000 Euro.

Auffällig: Ungedeckte Verlustanteile verschwinden

Gleichzeitig hat sich ein wichtiger Bilanzposten gegenüber 2024 deutlich verbessert.

Ende 2024 wurden noch 77.000 Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditistin ausgewiesen.

Ende 2025 beträgt dieser Posten:

0 Euro.

Das bestätigt der Anhang ausdrücklich.

Auch das Verlustvortragskonto hat sich deutlich verändert.

Es steht Ende 2025 bei minus 58.185,98 Euro, während die Vergleichsangabe des Vorjahres in der Bilanz bei minus 277.000 Euro liegt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass damit sämtliche bilanziellen Belastungen verschwunden wären.

Denn gleichzeitig sind die Entnahmen der Kommanditistin auf rund 904.529 Euro angewachsen.

Mehr als 900.000 Euro Entnahmen

Dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit.

Für 2024 weist die Bilanz Entnahmen der Kommanditistin von rund 903.000 Euro aus.

Ende 2025 sind es 904.529 Euro.

Die ungedeckten Entnahmen werden auf der Aktivseite mit 762.715 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr waren es rund 903.000 Euro.

Wichtig ist dabei die buchhalterische Einordnung: Aus diesen Bilanzpositionen allein lässt sich nicht ableiten, dass im Jahr 2025 mehr als 900.000 Euro neu aus der Gesellschaft entnommen wurden.

Die Position bildet einen kumulierten Stand des Kapitalkontos ab.

Eine Aussage wie „2025 wurden 904.529 Euro ausgeschüttet“ wäre deshalb durch den Abschluss nicht gedeckt.

Bankkredite sinken um rund 579.000 Euro

Deutlich positiver entwickelt sich die Bankverschuldung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sinken von rund 2,148 Millionen Euro auf 1,569 Millionen Euro.

Das entspricht einem Rückgang um rund 579.000 Euro beziehungsweise 27 Prozent.

Auch die gesamten Verbindlichkeiten gehen zurück.

Sie reduzieren sich von rund 2,215 Millionen Euro auf 1,627 Millionen Euro.

Das ist ein Rückgang um rund 588.000 Euro beziehungsweise 26,5 Prozent.

Damit hat die Gesellschaft ihre ausgewiesene Verschuldung innerhalb eines Jahres erheblich reduziert.

650.000 Euro Bankkredite kurzfristig fällig

Der Anhang liefert zudem Details zur Laufzeit der Bankfinanzierung.

Von den rund 1,569 Millionen Euro Bankverbindlichkeiten besitzen 650.000 Euro eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Weitere 919.000 Euro haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren werden für diesen Posten damit nicht ausgewiesen.

Die Bankfinanzierung ist außerdem besichert.

Nach Angaben des Abschlusses bestehen Sicherheiten durch Sicherungsübereignung sowie die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus verschiedenen Verträgen und der Einspeiseerlöse.

Gerade die Abtretung der Einspeiseerlöse zeigt, dass die Erlöse aus dem Windpark Bestandteil der Kreditsicherung sind.

Bankguthaben steigt auf mehr als 800.000 Euro

Parallel zum Schuldenabbau erhöht sich das Bankguthaben.

Ende 2024 waren rund 753.000 Euro vorhanden.

Ende 2025 weist die Gesellschaft 802.207,87 Euro aus.

Das entspricht einem Anstieg um knapp 49.000 Euro beziehungsweise rund 6,5 Prozent.

Hinzu kommen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von rund 80.576 Euro.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehen dabei von rund 125.000 Euro auf 73.983 Euro zurück. Sämtliche Forderungen haben laut Anhang eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Technische Anlagen fast vollständig abgeschrieben

Besonders interessant ist der Blick auf den Windpark selbst.

Die technischen Anlagen besitzen Ende 2025 nur noch einen Buchwert von 121.087,90 Euro.

Ende 2024 waren es noch rund 494.000 Euro.

Der Anlagenspiegel erklärt den Rückgang.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten der technischen Anlagen betragen rund 2,172 Millionen Euro. Bis Anfang 2025 waren davon bereits rund 1,678 Millionen Euro abgeschrieben.

2025 kommen weitere 372.470 Euro Abschreibungen hinzu.

Damit summieren sich die Abschreibungen zum Jahresende auf rund 2,051 Millionen Euro. Der verbleibende Buchwert beträgt entsprechend nur noch 121.088 Euro.

Rechnerisch sind damit rund 94,4 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten der technischen Anlagen abgeschrieben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Anlagen technisch nur noch 5,6 Prozent ihres ursprünglichen Wertes besitzen. Der handelsrechtliche Buchwert ist nicht mit einem technischen Zustand oder einem möglichen Marktwert gleichzusetzen.

Keine neuen Investitionen in die technischen Anlagen

Der Anlagenspiegel zeigt außerdem:

2025 gab es bei den technischen Anlagen keine Zugänge und keine Abgänge.

Die Anschaffungskosten blieben unverändert bei 2,172 Millionen Euro.

Der Rückgang des Buchwerts von rund 494.000 auf 121.088 Euro resultiert damit nach dem Anlagenspiegel aus den Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Auch die Grundstücke bleiben unverändert mit 10.350 Euro bilanziert.

Bilanzsumme sinkt deutlich

Die Bilanzsumme reduziert sich insgesamt von rund 2,364 Millionen Euro auf 1,778 Millionen Euro.

Das entspricht einem Rückgang um ungefähr 586.000 Euro beziehungsweise 24,8 Prozent.

Ein wesentlicher Grund auf der Aktivseite ist der starke Rückgang des Buchwerts der technischen Anlagen.

Das gesamte Anlagevermögen beträgt Ende 2025 nur noch rund 131.438 Euro, während es im Vorjahr noch etwa 504.000 Euro waren.

Das Umlaufvermögen bleibt mit rund 882.784 Euro dagegen nahezu auf Vorjahresniveau.

Rückstellungen bei rund 151.000 Euro

Die sonstigen Rückstellungen liegen Ende 2025 bei 150.855,86 Euro, nach rund 149.000 Euro im Vorjahr.

Der Abschluss erläutert ausdrücklich die Bewertung von Rückstellungen für den Rückbau des Windparks.

Dabei werden jährliche Preissteigerungen von 1,7 bis 2,2 Prozent berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz von 2,02 Prozent abgezinst.

Wie hoch die Rückbauverpflichtung innerhalb der gesamten Rückstellungen konkret ist, lässt sich aus dem vorliegenden Auszug allerdings nicht bestimmen.

Allianz-Gesellschaft ist Kommanditistin

Auch die Eigentümerstruktur wird im Abschluss offengelegt.

Kommanditistin mit einer Haftsumme von 200.000 Euro ist die Allianz Global Investors Renewable Energy Holding IV S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Sie wird im Abschluss zugleich als Mutterunternehmen des kleinsten Bilanzkreises bezeichnet; einen Konzernabschluss stellt sie nach den Angaben des Anhangs nicht auf.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AREF Wind Germany 1 GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro.

Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Externe Registerdaten: Drei Windenergieanlagen

Außerhalb des Jahresabschlusses weisen aktuelle, auf Daten des Marktstammdatenregisters gestützte Verzeichnisse der Gesellschaft drei Windenergieanlagen zu. Ein Branchenverzeichnis nennt eine installierte Gesamtleistung von 6 MW und Enercon-Anlagen vom Typ E82/2000.

Diese externen Angaben sind jedoch nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Abschluss selbst nennt weder die Zahl der Anlagen noch deren Leistung oder die 2025 erzeugte Strommenge.

Fazit: Bilanziell überschuldet – gleichzeitig sinkt die Verschuldung

Der Jahresabschluss der AREF Windpark Galgenberg GmbH & Co. KG liefert ein ungewöhnliches Bild.

Einerseits erklärt die Gesellschaft ausdrücklich, dass weiterhin eine bilanzielle Überschuldung besteht. Die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Entnahmen der Kommanditistin liegen bei rund 762.715 Euro.

Andererseits haben sich mehrere Kennzahlen gegenüber 2024 verbessert.

Die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile sinken von 77.000 Euro auf null. Die Bankverbindlichkeiten gehen um rund 579.000 Euro auf 1,569 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig steigt das Bankguthaben auf mehr als 802.000 Euro.

Auch die technischen Anlagen sind inzwischen weitgehend abgeschrieben. Bei ursprünglichen Anschaffungskosten von rund 2,172 Millionen Euro beträgt ihr Buchwert Ende 2025 nur noch rund 121.000 Euro.

Entscheidend ist schließlich die Fortführungsprognose: Trotz der bilanziellen Überschuldung wurde der Abschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Nach der Planung der Gesellschaft soll die Finanzkraft 2026 und 2027 ausreichen, um die Geschäftstätigkeit nachhaltig fortzuführen.

Das ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Es ist aber ebenso wenig gerechtfertigt, aus der bilanziellen Überschuldung allein auf eine Insolvenz zu schließen.

Der Abschluss zeigt vielmehr einen Windpark mit negativem Kapitalkonto, aber deutlich sinkender Bankverschuldung, höheren liquiden Mitteln und einer ausdrücklich positiven Fortführungsplanung für die kommenden beiden Jahre.

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