Ein freundlicher Anruf, ein angeblicher Finanzberater und die Aussicht auf außergewöhnlich hohe Renditen: Für Opfer von Cyber-Anlagebetrug beginnt der finanzielle Schaden häufig mit einer scheinbar gewöhnlichen Telefonnummer.
Genau dort setzen deutsche und österreichische Behörden jetzt in großem Umfang an.
Im Rahmen der „Operation Herakles“ wurden innerhalb der vergangenen drei Monate 9.304 deutsche Rufnummern identifiziert und abgeschaltet, die nach bisherigen Erkenntnissen zur Begehung von Betrugsstraftaten genutzt wurden – insbesondere beim sogenannten Cyber-Trading-Fraud, also Cyber-Anlagebetrug.
Die Dimension der Aktion ist erheblich.
Seit Beginn der Operation wurden nach Angaben der beteiligten Behörden insgesamt 13.888 Rufnummern abgeschaltet. Davon entfallen 13.397 auf deutsche und 491 auf österreichische Rufnummern.
Hinter der Aktion steht ein breites Behördenbündnis: das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (CCZ), das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das Bundeskriminalamt, die BaFin und die Bundesnetzagentur. Bei österreichischen Rufnummern arbeitet die deutsche Seite zudem mit dem österreichischen Bundeskriminalamt zusammen.
9.304 Nummern in nur drei Monaten
Die jüngsten Zahlen zeigen, wie stark sich der Kampf gegen Cyber-Anlagebetrug inzwischen auf die technische Infrastruktur der mutmaßlichen Täter konzentriert.
Statt ausschließlich einzelne betrügerische Plattformen zu verfolgen, sollen systematisch auch die Kommunikationswege unterbrochen werden.
Innerhalb von drei Monaten wurden laut Behördenmitteilung 9.304 deutsche Rufnummern abgeschaltet.
Rechnerisch entspricht das mehr als 100 Nummern pro Tag.
Dabei handelt es sich nicht um eine isolierte Aktion. Bereits im Dezember 2025 hatten die Behörden mitgeteilt, dass im Rahmen von „Operation Herakles“ 3.562 überwiegend deutsche Rufnummern identifiziert und anschließend von den zuständigen Providern abgeschaltet worden waren. Damals ging es neben Online-Anlagebetrug auch um den Verdacht weiterer Betrugsformen wie „Enkeltrick“ und „Falscher Polizeibeamter“.
Nun erreicht das Vorgehen eine erheblich größere Dimension.
Ermittlungen gegen bislang unbekannte Täter
Die strafrechtlichen Maßnahmen richten sich laut aktueller Mitteilung gegen bislang unbekannte Täter.
Ermittelt wird wegen des Verdachts der Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug.
Die Leitung liegt beim Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Das LKA Baden-Württemberg arbeitet eng mit dem CCZ zusammen, das Bundeskriminalamt unterstützt die Maßnahmen.
Die BaFin verfolgt daneben in eigener Zuständigkeit unerlaubte Geschäfte im Bereich des Cyber-Tradings.
Ihre Erkenntnisse spielten nach Angaben der Behörden eine wichtige Rolle: Ermittlungen der Finanzaufsicht führten zur Identifizierung zahlreicher verdächtiger Rufnummern und unterstützten damit die Abschaltmaßnahmen.
Bundesnetzagentur nimmt Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht
Eine zentrale Rolle übernimmt inzwischen auch die Bundesnetzagentur.
Sie ergriff laut Behördenmitteilung aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen.
Dabei ging es nicht nur darum, bereits identifizierte Rufnummern abzuschalten.
Die Unternehmen wurden auch aufgefordert, ihre Registrierungsprozesse anzupassen.
Zusätzlich sollen die Compliance-Kontrollen gegenüber Vertriebspartnern und Händlern verstärkt werden.
Damit verfolgen die Behörden einen Ansatz, der über die einzelne Telefonnummer hinausgeht: Rufnummern sollen möglichst gar nicht erst in einer Weise registriert und bereitgestellt werden können, die anschließend einen massenhaften Missbrauch für Betrugsstraftaten ermöglicht.
Telefonnummer als Werkzeug der Cyberbetrüger
Warum Telefonnummern für Cyber-Anlagebetrug so wichtig sind, zeigt der typische Ablauf vieler Fälle.
Eine vermeintliche Handelsplattform allein reicht häufig nicht aus. Opfer müssen dazu gebracht werden, Geld einzuzahlen – und später möglicherweise immer weitere Beträge zu überweisen.
Hier kommen vermeintliche Anlageberater ins Spiel.
Sie können telefonisch Kontakt aufnehmen, Investments erklären, angebliche Gewinne präsentieren und ihre Opfer zu weiteren Zahlungen bewegen.
Eine deutsche Rufnummer kann dabei Vertrauen erzeugen. Für Angerufene wirkt eine deutsche Festnetz- oder Mobilfunknummer möglicherweise weniger verdächtig als ein unbekannter ausländischer Anschluss.
Genau diese Kommunikationswege wollen die Behörden systematisch stören.
Ziel: Betrugsinfrastruktur dauerhaft schwächen
„Operation Herakles“ verfolgt damit einen strategischen Ansatz.
Nach Angaben der beteiligten Behörden sollen nicht lediglich einzelne Straftaten aufgeklärt werden. Vielmehr soll die Infrastruktur hinter den Betrugsmodellen systematisch und nachhaltig geschwächt werden.
Strafprozessuale, polizeirechtliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen greifen dabei ineinander.
Die beteiligten Stellen haben nach eigenen Angaben inzwischen Strukturen und Verfahrenswege geschaffen, über die große Mengen mutmaßlich deliktisch genutzter Rufnummern systematisch identifiziert und abgeschaltet werden können.
Damit soll der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand für Tätergruppen steigen.
Das erklärte Ziel der Behörden: Die Täterschaft beziehungsweise die für die Betrugsmodelle notwendige Infrastruktur soll aus Deutschland verdrängt werden.
Schon 2025 gingen mehr als 2.200 Domains vom Netz
Die Strategie beschränkt sich nicht auf Telefonnummern.
Bereits im Juni und Oktober 2025 waren die Behörden gegen Internetdomains vorgegangen, die mutmaßlich für Cyber-Betrugsstraftaten genutzt wurden.
Insgesamt wurden dabei mehr als 2.200 Domains vom Netz genommen.
Allein Anfang Oktober 2025 wurden im Rahmen von „Operation Herakles“ 1.406 aktive Domains beschlagnahmt. Nach Angaben der Ermittler sollten Verbraucher über diese Seiten getäuscht und zu vermeintlichen Investitionen auf manipulierten Handelsplattformen bewegt werden.
Im Dezember folgte dann der große Schlag gegen die Telefoninfrastruktur.
Damals wurden 3.562 überwiegend deutsche Rufnummern abgeschaltet. Zusätzlich wurden 355 österreichische Festnetznummern außer Betrieb genommen.
Die aktuelle Aktion setzt diese Strategie in erheblich größerem Umfang fort.
Cyber-Trading-Fraud entwickelt sich zum Massenphänomen
Die beteiligten Behörden sprechen beim Cyber-Trading-Fraud inzwischen von einem „Massenphänomen mit industriellem Ausmaß“.
Das beschreibt auch die Struktur vieler solcher Betrugsmodelle.
Hinter einer vermeintlichen Tradingplattform muss nicht nur ein einzelner Täter sitzen. Verschiedene Aufgaben können arbeitsteilig organisiert werden: Internetseiten, Telefonkontakte, Zahlungsabwicklung und weitere technische Dienstleistungen können von unterschiedlichen Akteuren übernommen werden.
Bereits bei der Aktion vom Dezember 2025 hatten die Behörden darauf hingewiesen, dass Rufnummern und Telekommunikationsdienstleistungen als „Crime-as-a-Service“ an internationale Betrugsnetzwerke vermietet werden können.
Die Bekämpfung solcher Strukturen wird dadurch erheblich komplexer.
Genau deshalb richtet sich „Operation Herakles“ zunehmend gegen die Infrastruktur, die unterschiedliche Tätergruppen für ihre Geschäfte benötigen.
Wie Anleger in die Falle gelockt werden können
Cyber-Trading-Betrug kann zunächst wie eine normale Geldanlage aussehen.
Interessenten stoßen beispielsweise im Internet auf Werbung für vermeintlich attraktive Investments oder werden von angeblichen Beratern angesprochen.
Nach einer ersten Einzahlung können auf einem Online-Konto vermeintliche Gewinne erscheinen. Diese Darstellung muss jedoch nicht bedeuten, dass tatsächlich entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind.
Problematisch wird es spätestens dann, wenn immer weitere Zahlungen verlangt werden oder eine Auszahlung nicht möglich ist.
Die Behörden warnen deshalb insbesondere davor, sich von hohen Renditeversprechen oder zeitlichem Druck zu einer schnellen Einzahlung bewegen zu lassen.
Diese Regeln empfehlen Polizei und BaFin
Die aktuelle Behördenmitteilung enthält konkrete Empfehlungen für Verbraucher.
Vor einer Anmeldung oder Überweisung sollte die jeweilige Tradingplattform genau überprüft werden.
Interessenten sollten sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und Angebote in Ruhe prüfen.
Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot sollten nicht an vermeintliche Anlageberater weitergegeben werden. Ebenso warnen die Behörden davor, unbekannten Anbietern Kopien von Ausweisdokumenten oder Zahlungskarten zu übermitteln.
Bei Zweifeln können Angebote beispielsweise durch Verbraucherzentralen oder unabhängige Finanzberatung überprüft werden.
Bei einem Betrugsverdacht beziehungsweise Betrugsfall empfehlen die Behörden eine Strafanzeige.
BaFin-Zulassung vor der Einzahlung überprüfen
Ein weiterer wichtiger Kontrollpunkt ist die Frage, ob ein Anbieter überhaupt berechtigt ist, die angebotenen Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis benötigen.
Verbraucher sollten deshalb vor einer Investition überprüfen, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich zugelassen ist.
Dabei sollte die Recherche unabhängig erfolgen. Ein Logo, ein angebliches Zertifikat oder ein Link auf einer Tradingplattform sind kein Ersatz für die Überprüfung über offizielle Quellen.
Eine deutsche Telefonnummer ist kein Seriositätsbeweis
Aus „Operation Herakles“ ergibt sich für Verbraucher noch eine weitere wichtige Erkenntnis:
Eine deutsche Telefonnummer ist kein Nachweis für einen seriösen Anbieter.
Die aktuelle Größenordnung macht das besonders deutlich.
Wenn allein innerhalb von drei Monaten mehr als 9.300 deutsche Rufnummern abgeschaltet werden, die nach bisherigen Erkenntnissen für Betrugsstraftaten genutzt wurden, kann die Vorwahl oder eine deutsche Mobilfunknummer nicht als Sicherheitsmerkmal gelten.
Auch ein freundlich auftretender deutschsprachiger „Anlageberater“ sollte deshalb nicht davon abhalten, das dahinterstehende Unternehmen unabhängig zu überprüfen.
Fazit: Die Behörden greifen nicht nur Täter an – sondern deren Infrastruktur
Mit der jüngsten Phase von „Operation Herakles“ verändert sich die Dimension des Vorgehens gegen Cyber-Anlagebetrug.
9.304 deutsche Rufnummern innerhalb von drei Monaten. 13.888 abgeschaltete deutsche und österreichische Rufnummern seit Beginn der Operation. Dazu mehr als 2.200 Domains, die bereits 2025 vom Netz genommen wurden.
Die Strategie ist klar: Betrugsnetzwerke sollen nicht nur über einzelne Strafverfahren verfolgt werden. Ihnen sollen zugleich die technischen Werkzeuge entzogen werden, die sie für den Kontakt mit potenziellen Opfern benötigen.
Für Verbraucher bleibt trotzdem die eigene Vorsicht entscheidend.
Denn sobald eine Telefonnummer abgeschaltet oder eine Website vom Netz genommen ist, können Täter versuchen, auf andere Nummern, Domains oder Kommunikationswege auszuweichen.
Die wichtigste Regel bleibt deshalb simpel:
Nicht die Telefonnummer, die Website oder der angebliche Anlageberater entscheidet darüber, ob ein Angebot seriös ist. Entscheidend ist, wer tatsächlich dahintersteht – und ob dieser Anbieter überprüfbar und für seine Tätigkeit zugelassen ist.