Der Einkauf ist bezahlt, die Kasse öffnet sich – und statt eines langen Papierstreifens erscheint nur noch ein QR-Code. Was heute noch eher die Ausnahme ist, könnte schon bald zum Alltag werden. Die Bundesregierung will den klassischen Kassenbon aus Papier zurückdrängen und die Belegausgabe ab 2028 stärker digitalisieren.
Das Bundeskabinett hat dazu eine neue Regelung für elektronische Kassensysteme auf den Weg gebracht. Künftig sollen Händler Einkaufsbelege grundsätzlich digital bereitstellen können. Die automatische Ausgabe eines Papierbons, wie sie Verbraucher heute aus Supermärkten, Bäckereien, Restaurants oder Geschäften kennen, soll damit entfallen.
Ganz verschwinden wird der Papierbon allerdings nicht. Wer seinen Beleg weiterhin ausgedruckt haben möchte, soll ihn auch künftig auf Wunsch erhalten können. Die entscheidende Veränderung liegt damit vor allem darin, dass Papier nicht mehr automatisch die erste Wahl sein soll.
QR-Code statt Papierstreifen
Für Verbraucher könnte der Einkauf dadurch unkomplizierter werden. Eine denkbare Lösung ist ein QR-Code auf dem Kassendisplay. Wer seinen Beleg benötigt, scannt den Code mit dem Smartphone und kann den digitalen Kassenbon anschließend abrufen oder speichern. Eine eigene App des jeweiligen Händlers soll dafür nicht erforderlich sein.
Alternativ könnte der Beleg per E-Mail übermittelt werden. Kunden sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den digitalen Bon überhaupt abrufen oder speichern möchten.
Damit könnte ein alltägliches Ärgernis zumindest teilweise verschwinden: Kassenbons, die direkt nach dem Einkauf im Portemonnaie landen, zerknittern oder kurze Zeit später im Papierkorb enden.
Papier bleibt auf Wunsch erhalten
Wer kein Smartphone besitzt, digitale Belege nicht nutzen möchte oder einen Papiernachweis benötigt, soll dennoch nicht leer ausgehen. Ein Ausdruck soll weiterhin verlangt werden können. Die geplante Neuregelung schafft den Papierbon somit nicht vollständig ab, sondern verändert das bisherige Prinzip der Belegausgabe.
Aus „Papier für jeden“ könnte künftig „Papier auf Wunsch“ werden.
Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums könnte die Digitalisierung der Kassenbelege den Aufwand sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher reduzieren. Für Händler könnte zugleich der Verbrauch von Bonrollen sinken, wenn ein größerer Teil der Kundschaft auf einen Ausdruck verzichtet.
Ab 2028 soll der Wechsel kommen
Die geplante Änderung soll ab 2028 greifen. Bis dahin bleibt der vertraute Papierbon an deutschen Kassen erhalten. Bevor die neuen Vorgaben tatsächlich gelten können, sind zudem die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens maßgeblich.
Fest steht damit vor allem: Der Kassenbon steht vor einem digitalen Wandel. Komplett verschwinden soll er nicht – doch der lange Papierstreifen nach jedem Einkauf könnte schon in wenigen Jahren deutlich seltener werden.