Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeld-Angeboten über die Websites sparen-ratgeber(.)com und sachbearbeiter24(.)de. Die Warnung betrifft ausdrücklich auch E-Mails, die von Adressen mit den entsprechenden Domains verschickt werden.
Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber der beiden Websites Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 25. September 2026.
Für Verbraucher ist die Meldung besonders relevant, weil Festgeld normalerweise als vergleichsweise einfaches Bankprodukt wahrgenommen wird. Gerade deshalb sollte vor einer Überweisung geklärt werden, welches Unternehmen tatsächlich Vertragspartner ist und ob es über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Zwei Websites und die dazugehörigen E-Mail-Adressen
Die BaFin nennt konkret:
sparen-ratgeber(.)com und sachbearbeiter24(.)de.
Doch die Warnung beschränkt sich nicht auf die Internetseiten.
Die Finanzaufsicht bezieht ausdrücklich auch E-Mails von den Domains @sparen-ratgeber(.)com und @sachbearbeiter24(.)de ein.
Das ist ein wichtiges Detail: Ein vermeintliches Festgeldangebot sollte deshalb nicht allein deshalb als vertrauenswürdig angesehen werden, weil die Kommunikation über eine professionell wirkende E-Mail-Adresse erfolgt.
Nach Angaben der BaFin verfügen die Betreiber nicht über die erforderliche Erlaubnis für die angebotenen Festgeldanlagen.
BaFin: Festgeld wird ohne Erlaubnis angeboten
Die Aussage der Finanzaufsicht ist eindeutig formuliert.
Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.
Festgeldangebote fallen nicht in einen regulatorisch freien Raum. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich die entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Die Behörde weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass es dennoch Unternehmen gibt, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.
Genau in diesem Zusammenhang veröffentlicht sie nun die Warnung vor sparen-ratgeber(.)com und sachbearbeiter24(.)de.
Warum gerade Festgeld-Angebote genau geprüft werden sollten
Bei einem Festgeldangebot ist nicht nur der versprochene Zinssatz entscheidend.
Verbraucher sollten insbesondere wissen, mit welcher Bank beziehungsweise welchem Unternehmen der Vertrag tatsächlich zustande kommen soll und wohin das Geld überwiesen wird.
Ein Internetauftritt kann dabei lediglich als Vermittlungs- oder Kontaktoberfläche dienen. Deshalb sollte ein Interessent die Identität des tatsächlichen Anbieters unabhängig überprüfen.
Die BaFin verweist dafür auf ihre Unternehmensdatenbank. Dort können Verbraucher prüfen, ob ein Unternehmen von der deutschen Finanzaufsicht zugelassen ist.
Diese Überprüfung sollte erfolgen, bevor Geld überwiesen oder umfangreiche persönliche beziehungsweise finanzielle Daten übermittelt werden.
Zwei unterschiedliche Domains – dieselbe BaFin-Warnung
Bemerkenswert ist außerdem, dass die Behörde beide Domains gemeinsam in einer Warnmeldung aufführt.
Die BaFin spricht ausdrücklich von den „Betreibern der Websites“ und erklärt, dass diese nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Festgeldanlagen anbieten.
Welche natürlichen oder juristischen Personen konkret hinter den beiden Internetauftritten stehen, geht aus der vorliegenden Warnmeldung allerdings nicht hervor.
Ebenso enthält die Veröffentlichung keine näheren Angaben dazu, in welchem Verhältnis sparen-ratgeber(.)com und sachbearbeiter24(.)de zueinander stehen.
Dass beide Domains in derselben BaFin-Mitteilung genannt werden, ist dokumentiert. Daraus sollte jedoch ohne weitere Informationen keine konkrete gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung konstruiert werden.
Vorsicht bei Angeboten per E-Mail
Dass die BaFin ausdrücklich auch die E-Mail-Domains nennt, macht die Warnung für Empfänger entsprechender Nachrichten besonders relevant.
Wer ein vermeintliches Festgeldangebot von einer Adresse mit @sparen-ratgeber(.)com oder @sachbearbeiter24(.)de erhalten hat, sollte die Warnung der Finanzaufsicht bei seiner Prüfung berücksichtigen.
Dabei ist vor allem wichtig, sich nicht ausschließlich auf Angaben aus der jeweiligen Nachricht zu verlassen.
Firmenname, Bankverbindung, behauptete Kooperationen und regulatorischer Status sollten über unabhängige Quellen überprüft werden.
Insbesondere eine professionell gestaltete Nachricht oder eine scheinbar persönliche Betreuung durch einen „Sachbearbeiter“ ist für sich genommen kein Nachweis einer BaFin-Erlaubnis.
Was die Warnung nicht belegt
Bei aller Deutlichkeit der BaFin-Meldung muss zwischen dem tatsächlich Festgestellten und weitergehenden Vermutungen unterschieden werden.
Die Behörde erklärt, dass nach ihren Erkenntnissen Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
Die Mitteilung enthält dagegen keine Angaben zu konkreten Anlegerverlusten.
Es wird keine Schadenssumme genannt.
Auch die Zahl möglicher Kunden oder Betroffener ist nicht bekannt.
Ebenso bezeichnet die BaFin die Angebote in der vorliegenden Mitteilung nicht als nachgewiesenen Betrug.
Eine solche weitergehende Bewertung wäre auf Basis der veröffentlichten Informationen daher nicht gerechtfertigt.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die BaFin stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Die Vorschrift ermöglicht der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über bestimmte aufsichtsrechtliche Sachverhalte zu informieren.
Im konkreten Fall besteht der entscheidende Befund darin, dass die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin Festgeldanlagen anbieten, obwohl ihnen dafür die erforderliche Erlaubnis fehlt.
Für Verbraucher ist deshalb weniger entscheidend, wie professionell eine Website oder ein Angebot wirkt. Ausschlaggebend ist, ob der tatsächliche Anbieter regulatorisch dazu berechtigt ist, die betreffende Dienstleistung anzubieten.
Bereits Geld überwiesen? Unterlagen sichern
Wer bereits mit einem der genannten Angebote in Kontakt stand, sollte zunächst sämtliche Unterlagen und Kommunikationsdaten aufbewahren.
Dazu gehören insbesondere E-Mails, Vertragsunterlagen, Zahlungsanweisungen, Kontodaten und gegebenenfalls Namen und Telefonnummern von Kontaktpersonen.
Wichtig ist außerdem zu prüfen, an welchen konkreten Zahlungsempfänger und auf welches Konto Geld überwiesen wurde. Der Name einer Website muss nicht zwangsläufig mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmen.
Wer lediglich ein Angebot erhalten, aber noch kein Geld überwiesen hat, sollte vor weiteren Schritten den Anbieter und dessen behauptete Erlaubnis unabhängig überprüfen.