Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 25. September 2026 eine Verbraucherwarnung zu einem Anbieter mit der Bezeichnung Agi Finance SA veröffentlicht.
Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Internetseite agifinanz.com sowie über die E-Mail-Adresse info@agifinanz.com auf.
Als angeblicher Sitz werden laut FMA die Schweiz und Deutschland genannt.
Der entscheidende Punkt der Warnung:
Der Anbieter besitzt nach Angaben der FMA keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
FMA nennt ausdrücklich die Vermittlung von Einlagengeschäften
Die österreichische Aufsicht wird in ihrer Mitteilung noch konkreter.
Dem Anbieter sei insbesondere die Vermittlung von Einlagengeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z. 18 lit. a Bankwesengesetz nicht gestattet.
Damit sollten Verbraucher aufmerksam werden, wenn ihnen unter der Bezeichnung Agi Finance SA entsprechende Finanz- oder Anlageangebote unterbreitet werden.
Die Veröffentlichung der FMA basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.
Angeblicher Sitz in Deutschland und der Schweiz
Auffällig ist zudem die Formulierung der Finanzmarktaufsicht zum Unternehmenssitz.
Die FMA schreibt nicht, dass die Agi Finance SA nachweislich ihren Sitz in Deutschland oder der Schweiz hat.
Sie formuliert ausdrücklich:
„Mit angeblichem Sitz in: Schweiz und Deutschland.“
Dieser Unterschied ist wichtig.
Aus der Warnmeldung lässt sich damit nicht ableiten, welche konkrete juristische Person tatsächlich hinter der Internetseite steht oder ob eine Gesellschaft dieses Namens an einem der genannten Orte ordnungsgemäß registriert ist.
Die FMA-Mitteilung nennt auch keine Handelsregister- beziehungsweise Firmenbuchnummer.
Was die FMA-Warnung bedeutet
Für Verbraucher ist zunächst entscheidend, was die Behörde tatsächlich festgestellt hat.
Nach Angaben der FMA fehlt Agi Finance SA die Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Insbesondere darf der Anbieter nach der veröffentlichten Warnung dort keine Einlagengeschäfte im genannten Sinne vermitteln.
Wer über agifinanz.com mit einem entsprechenden Angebot konfrontiert wird, sollte deshalb die aufsichtsrechtliche Situation berücksichtigen und die Identität sowie Berechtigung des tatsächlichen Vertragspartners überprüfen, bevor Geld überwiesen oder ein Vertrag abgeschlossen wird.
Was die Warnung nicht automatisch beweist
Ebenso wichtig ist eine klare Abgrenzung.
Die FMA bezeichnet Agi Finance SA in der vorliegenden Bekanntmachung nicht als Betrugsunternehmen.
Die Behörde veröffentlicht auch keine Angaben über geschädigte Anleger, Schadenssummen oder strafrechtliche Ermittlungen.
Aus der Warnung allein lässt sich deshalb nicht ableiten, dass hinter jedem Angebot des Anbieters zwangsläufig eine betrügerische Handlung steht.
Festgestellt wird vielmehr ein konkreter aufsichtsrechtlicher Sachverhalt:
Für die genannten konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich besteht keine entsprechende Berechtigung.
Warum eine fehlende Konzession für Anleger wichtig ist
Bei Finanzangeboten sollten Verbraucher grundsätzlich klären, mit wem sie einen Vertrag schließen und welche aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für das jeweilige Geschäft gelten.
Gerade bei Angeboten rund um Geldanlagen, Einlagen oder deren Vermittlung kann die regulatorische Einordnung entscheidend sein.
Eine professionell gestaltete Internetseite oder eine geschäftlich klingende Firmenbezeichnung sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob die erforderlichen Erlaubnisse tatsächlich vorhanden sind.
Dasselbe gilt für die Verwendung von Bezeichnungen wie „Finance“, „Investment“, „Capital“ oder ähnlichen Begriffen.
Entscheidend sind die tatsächliche juristische Person und die für das konkrete Geschäft erforderlichen Berechtigungen.
Verbraucher sollten vor einer Überweisung mehrere Punkte überprüfen
Wer bereits Kontakt mit Agi Finance SA beziehungsweise über agifinanz.com hatte, sollte insbesondere prüfen, welche Gesellschaft als Vertragspartner genannt wird, welche Anschrift angegeben ist, auf welchen Namen ein mögliches Zahlungskonto läuft und welche konkrete Finanzleistung angeboten wird.
Auch sollte überprüft werden, ob die behaupteten Unternehmens- und Zulassungsdaten in den offiziellen Registern der jeweils zuständigen Behörden nachvollziehbar sind.
Besondere Vorsicht ist angezeigt, wenn Angaben auf Webseite, Vertragsunterlagen, E-Mails und Bankverbindung nicht zusammenpassen.
Auch Zeitdruck sollte bei einer Geldanlage niemals darüber entscheiden, ob eine solche Prüfung durchgeführt wird.
Bereits Geld überwiesen?
Wer bereits Geld im Zusammenhang mit einem entsprechenden Angebot überwiesen hat und aufgrund der FMA-Warnung Zweifel bekommt, sollte sämtliche Unterlagen sichern.
Dazu können insbesondere Verträge, E-Mails, Chatverläufe, Kontoangaben, Zahlungsbelege und Screenshots des Internetauftritts gehören.
Ob und welche weiteren Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Die Warnmeldung selbst enthält keine Angaben darüber, dass bestimmte Zahlungen bereits verloren seien oder dass konkrete Kunden geschädigt wurden.