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BaFin warnt vor apitalberatung.com: Verdacht auf unerlaubte Festgeldangebote und Identitätsmissbrauch

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten auf der Website apitalberatung(.)com. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber über die Internetseite Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Besonders weist die BaFin darauf hin, dass die auf der Website hergestellte Verbindung zur Appital GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main nicht besteht. Das Unternehmen stehe in keinerlei Zusammenhang mit den dort veröffentlichten Angeboten. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch. Damit wird offenbar der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet, obwohl dieses mit den betreffenden Festgeldangeboten nichts zu tun hat.

Auffällig ist nach Angaben der BaFin zudem, dass die Internetseite apitalberatung(.)com nahezu identisch mit einer Website ist, vor der die Behörde bereits am 9. Juli 2026 gewarnt hatte. Damals ging es um appitalconsulting(.)com. Die erneute Warnung zeigt, dass Verbraucher bei vermeintlich attraktiven Festgeldangeboten im Internet insbesondere die Identität und die aufsichtsrechtliche Zulassung des jeweiligen Anbieters sorgfältig überprüfen sollten.

Die BaFin warnt grundsätzlich vor unseriösen Festgeldangeboten. Bei entsprechenden Angeboten können Verbraucher beispielsweise mit vermeintlich attraktiven Konditionen angesprochen werden, obwohl hinter der Internetseite kein entsprechend zugelassenes Institut steht. Im vorliegenden Fall beschränkt sich die konkrete Mitteilung der BaFin auf den Verdacht unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie den festgestellten Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Verbraucher können deshalb vor einer Geldanlage überprüfen, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich über die notwendige Zulassung verfügt. Dabei sollte nicht allein auf Unternehmensnamen, Logos, Anschriften oder sonstige Angaben auf einer Website vertraut werden, da solche Informationen im Rahmen eines Identitätsmissbrauchs übernommen werden können.

Für Anleger, die bereits Kontakt mit apitalberatung(.)com hatten, ist insbesondere die Feststellung der BaFin von Bedeutung, dass die Appital GmbH aus Frankfurt am Main mit den Angeboten auf dieser Website nichts zu tun hat. Wer aufgrund der Angaben auf apitalberatung(.)com davon ausgegangen ist, mit diesem Unternehmen in Geschäftsbeziehung zu treten, sollte diesen Umstand bei der weiteren Prüfung berücksichtigen.

Die BaFin veröffentlichte ihre Information am 24. September 2026 auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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