Für die TSN Boden GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main laufen seit dem 18.09.2026 Sicherungsmaßnahmen in einem Insolvenzantragsverfahren. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht. Zuständig ist das Insolvenzgericht Frankfurt am Main. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1171/26 T-12- geführt.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Die TSN Boden GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 119742 eingetragen. Nach recherchierten Handelsregisterdaten von Fusionbase und Viaductus liegt der Unternehmensgegenstand in der Ausführung von Bodenbelagsarbeiten aller Art. Genannt werden insbesondere das Verlegen von Parkett, Vinyl, Teppich und anderen Bodenbelägen sowie Türarbeiten und damit zusammenhängende handwerkliche und vorbereitende Tätigkeiten.
Fusionbase weist außerdem darauf hin, dass die Gesellschaft früher unter einem anderen Namen geführt wurde. Für die frühere Eintragung werden Immobilienverwaltung, Baumanagement sowie Ankauf, Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien genannt. Diese ältere Geschäftsbeschreibung findet sich auch in weiteren Firmendaten. Ob und in welchem Umfang diese frühere Tätigkeit zuletzt noch tatsächlich ausgeübt wurde, lässt sich aus den öffentlich auffindbaren Quellen nicht sicher belegen.
Eine eigene belastbare Firmenwebsite oder unabhängige Presseberichte zur aktuellen operativen Tätigkeit der TSN Boden GmbH konnten bei der Webrecherche nicht verlässlich festgestellt werden. Ein Branchenverzeichnis führt die Firma als Bodenlegerbetrieb in Frankfurt am Main auf.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Bekanntmachung bedeutet nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet ist. Es handelt sich um ein Insolvenzantragsverfahren. Das Gericht hat zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet, damit das vorhandene Vermögen nicht unkontrolliert abfließt.
Konkret wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der TSN Boden GmbH angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing von LESSING Rechtsanwälte bestellt. Er soll die Vermögenslage prüfen, Werte sichern und dem Gericht eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern.
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Boden- oder Türarbeiten verzögert werden oder neu abgestimmt werden müssen. Wer bereits angezahlt hat, sollte prüfen, ob die Leistung noch erbracht wird. Weitere Zahlungen sollten nur nach eindeutiger Klärung erfolgen, am besten mit schriftlicher Bestätigung, an wen und auf welcher Grundlage gezahlt werden soll.
Für Lieferanten, Handwerker, Vermieter oder andere Gläubiger ist wichtig: Offene Forderungen sollten sauber dokumentiert werden. Eine Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter ist in der Regel erst möglich, wenn das Verfahren eröffnet und eine Frist gesetzt wurde. Bis dahin sollten Betroffene Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Schriftverkehr und Zahlungsnachweise sammeln.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden und Gläubiger sollten ihre Unterlagen sichern, offene Beträge auflisten und keine mündlichen Absprachen ohne Bestätigung treffen. Wer eine laufende Baustelle, Anzahlungen oder Gewährleistungsansprüche betrifft, sollte zeitnah schriftlich Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen. Anleger oder Darlehensgeber sollten ihre Ansprüche ebenfalls dokumentieren und Fristen künftiger Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main im Blick behalten.