Das Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – hat im Verfahren 23 IN 30/26 den Eigenantrag der KomplettSorglos UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht; der Beschluss datiert auf den 18.09.2026. Der Firmensitz ist Tübingen. In der Bekanntmachung wird die Anschrift Hagellochweg 19, 72070 Tübingen genannt.
Was über die Tätigkeit bekannt ist
Nach öffentlich auffindbaren Register- und Brancheneinträgen ist die KomplettSorglos UG beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 797198 eingetragen. Ein Handelsregister-Dienst nennt als Gründungs- beziehungsweise Eintragungsdatum den 21.11.2024 und ein Stammkapital von 3.000 Euro. Dort wird als frühere beziehungsweise geführte Geschäftsanschrift Melanchthonstraße 30, 72074 Tübingen angegeben. Quelle: Online-Handelsregister.
Der belegt auffindbare Unternehmensgegenstand ist breit gefasst: Er umfasst die Erbringung und Vermittlung von Haushaltsreinigung, Büroreinigung, Seniorenbetreuung, Hundebetreuung und Hundespaziergängen. Außerdem werden Webseitenerstellung, Onlineshops, IT-Beratung und IT-Dienstleistungen sowie die Vermittlung handwerklicher Dienstleistungen genannt. Ein Brancheneintrag führt die Firma konkret in der Kategorie Seniorenbetreuung und beschreibt Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung, Fahrdienste und Freizeitbeschäftigung für Seniorinnen und Senioren. Quelle: Das Örtliche. Eine eigene Firmenwebsite war zwar verlinkt, war bei der Recherche aber nicht frei abrufbar. Belege für Anlageprodukte oder Finanzdienstleistungen fanden sich in der Recherche nicht.
Was „mangels Masse abgewiesen“ bedeutet
Die Formulierung bedeutet: Das Insolvenzgericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil nach seiner Einschätzung voraussichtlich nicht genug Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung; der Gesetzestext ist bei Gesetze im Internet abrufbar. Es wird daher auch kein reguläres Insolvenzverfahren mit Forderungsanmeldung, Berichtstermin und Verteilung einer Insolvenzmasse durchgeführt.
Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen. Offene Rechnungen bestehen rechtlich grundsätzlich weiter, können aber häufig nur schwer durchgesetzt werden, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist. Kunden mit bereits bezahlten, aber nicht erbrachten Leistungen sollten ihre Ansprüche dokumentieren. Eine automatische Erstattung gibt es durch die Abweisung nicht. Bei einer UG, also einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, ist die Haftung im Normalfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Mit Rechtskraft eines Beschlusses, durch den die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, ist eine GmbH beziehungsweise UG nach § 60 GmbHG regelmäßig aufgelöst. Der Gesetzestext ist ebenfalls öffentlich abrufbar: § 60 GmbHG. Ob und wann dies im Handelsregister vollständig nachvollzogen ist, sollte tagesaktuell geprüft werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Nachrichten und Leistungsnachweise sichern. Wer noch Geld zu bekommen hat, kann prüfen lassen, ob eine Mahnung, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll sind. Wegen der kurzen Beschwerdefrist in der Bekanntmachung sollten Beteiligte bei Unsicherheit rasch anwaltlichen Rat oder Beratung bei einer Verbraucherzentrale einholen. Neue Vorauszahlungen an die Firma sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.