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LPM System Construction GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren zur LPM System Construction GmbH mit Sitz in Berlin den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht; der Beschluss datiert vom 16.09.2026. Das Verfahren läuft beim Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) unter dem Aktenzeichen 3613 IN 5725/25. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister Berlin unter HRB 266219.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Nach frei zugänglichen Firmendaten wird die LPM System Construction GmbH unter der Anschrift Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin, geführt. Als Unternehmensgegenstand wird übereinstimmend genannt: Planung, Vermittlung und Erbringung von Bauleistungen aller Art, auch als Generalunter- oder Generalübernehmer, außerdem Bauleitung und Bauprojektsteuerung für den Wohn- und Gewerbebau. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind danach ausgenommen. Quellen wie Unternehmen24 und Online-Handelsregister nennen zudem die Berliner Registerdaten und die Geschäftsanschrift.

Ein weiterer Branchendienst ordnet die Gesellschaft dem Bereich „Bau von Gebäuden“ zu und nennt ebenfalls den beschriebenen Bau- und Projektsteuerungszweck. Belegbar ist damit vor allem eine Tätigkeit im Bau- und Immobilienumfeld. Ob und in welchem Umfang die Gesellschaft zuletzt noch laufende Baustellen, Kundenprojekte oder Mitarbeiter hatte, ließ sich aus den öffentlich auffindbaren Quellen nicht sicher feststellen.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse ist keine normale Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Gericht eröffnet das Verfahren gerade nicht, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal reicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Diese Rechtsfolge ist in § 26 Insolvenzordnung geregelt; der Gesetzestext ist bei Gesetze im Internet abrufbar.

Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen: Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der Forderungen sammelt, Vermögen verwertet und eine Quote verteilt. In der vorliegenden Bekanntmachung wird auch kein Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen gegen die GmbH verschwinden zwar nicht automatisch. Praktisch kann ihre Durchsetzung aber schwierig sein, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist. Bei einer GmbH kann die rechtskräftige Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse außerdem zur Auflösung der Gesellschaft führen; das ergibt sich aus § 60 GmbHG, abrufbar bei Gesetze im Internet.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Kunden, die Bauleistungen beauftragt oder Anzahlungen geleistet haben, sollten prüfen, ob noch offene Leistungen, Mängelansprüche oder Rückzahlungsansprüche bestehen. Neue Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen. Für Anleger gilt: Es ist aus den recherchierten Quellen nicht belegt, dass die LPM System Construction GmbH Anlageprodukte angeboten hat. Soweit dennoch Personen wirtschaftlich beteiligt sind oder Forderungen aus Finanzierungs- oder Projektverträgen haben, sollten sie ihre Unterlagen sichern und die Werthaltigkeit ihrer Ansprüche prüfen lassen.

Die Bekanntmachung weist auf die sofortige Beschwerde hin. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Eine einfache E-Mail genügt nach der Bekanntmachung nicht. Wer selbst beteiligt ist, sollte die Frist nicht abwarten, sondern zeitnah Rechtsrat einholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftwechsel und mögliche Sicherheiten zusammentragen. Gläubiger können prüfen lassen, ob Einzelvollstreckung, eine Beschwerde gegen den Beschluss oder andere Schritte sinnvoll sind. Kunden sollten offene Baustellen dokumentieren, Mängel fotografieren und keine weiteren Vorauszahlungen leisten, ohne zuvor die Rechtslage geklärt zu haben.

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