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WMW Grundstücksverwaltung UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WMW Grundstücksverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 10. September 2026.

Der Insolvenzantrag war von einer Gläubigerin gestellt worden. Er datiert vom 13. Oktober 2025 und ging nach der gerichtlichen Bekanntmachung am 1. Juli 2026 beim zuständigen Gericht ein.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das voraussichtlich vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet. Die Entscheidung besagt allerdings nicht, dass keine Schulden oder offenen Forderungen bestehen.

Die WMW Grundstücksverwaltung UG hat ihren Sitz in der Mettmanner Straße 24–26 in 40233 Düsseldorf. Sie ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 61840 eingetragen und wird von Geschäftsführer Uwe Honnef vertreten.

Das Unternehmen befasst sich mit der Verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie dem An- und Verkauf von Immobilien. Zum Geschäftszweck gehören außerdem die Modernisierung und Sanierung von Altbauten, der Grundstückshandel sowie der Erwerb von Grundstücken zur Bebauung und anschließenden Veräußerung. Auch die Vermittlung von Finanzierungen und Mietverhältnissen zählt zum eingetragenen Tätigkeitsbereich.

Das Insolvenzverfahren wurde beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 154/26 geführt.

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