Der Konflikt zwischen US-Präsident Donald Trump und mehreren großen amerikanischen Medien erreicht die Gerichte. Die Nachrichtensender CNN und MS NOW sowie das Nachrichtenportal Politico haben rechtliche Schritte gegen die Trump-Regierung eingeleitet, nachdem ihren Journalisten der Zugang zum Weißen Haus entzogen worden war.
Die Medien berufen sich auf den Ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der unter anderem die Rede- und Pressefreiheit schützt. Sie wollen erreichen, dass ihren Journalisten der Zugang zum Weißen Haus wieder ermöglicht wird.
Reuters zufolge wurde die Klage beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington eingereicht. CNN erklärte demnach, dass bereits kurzfristig gerichtliche Anhörungen stattfinden könnten.
Damit entwickelt sich der Streit zu einem grundsätzlichen Rechtskonflikt darüber, unter welchen Voraussetzungen eine US-Regierung einzelne Medien vom unmittelbaren Zugang zum Präsidenten und zum Weißen Haus ausschließen darf.
Journalisten tatsächlich am Eingang abgewiesen
Bei der Auseinandersetzung handelt es sich inzwischen nicht mehr lediglich um eine Ankündigung Trumps.
Journalisten der drei Medienunternehmen wurden am Samstag, dem 19. September, tatsächlich am Zugang zum Weißen Haus gehindert.
Betroffen waren unter anderem CNN-Reporterin Betsy Klein, MS-NOW-Reporterin Akayla Gardner und Politico-Reporterin Cheyenne Haslett. Ihre Presseausweise waren deaktiviert beziehungsweise wurden eingezogen.
Klein berichtete, dass ihr Ausweis beim Sicherheitscheck nicht mehr funktionierte. Sie habe nach dem Grund gefragt, jedoch keine nähere Erklärung erhalten und sei an die Pressestelle des Weißen Hauses verwiesen worden.
Damit hat die Regierung den zuvor angekündigten Ausschluss praktisch umgesetzt.
Trump begründet Ausschluss mit „Fake News“
Trump hatte am 18. September angekündigt, CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus auszuschließen.
Als Begründung warf er den Medien vor, „Fake News“ zu verbreiten.
Auf Nachfrage erklärte Trump, es gebe keinen einzelnen konkreten Anlass. Er verwies vielmehr auf die aus seiner Sicht negative Berichterstattung der vergangenen zwei Jahre und warf den Medien vor, Republikaner und seine Regierung gezielt schlecht darzustellen.
Damit ist ein zentraler Punkt des Rechtsstreits bereits erkennbar.
Die Regierung begründet den Ausschluss jedenfalls öffentlich nicht mit einem Sicherheitsvorfall oder einem konkreten Fehlverhalten eines einzelnen Journalisten auf dem Gelände des Weißen Hauses. Trump stellte vielmehr einen Zusammenhang mit der inhaltlichen Berichterstattung der betroffenen Medien her.
Medien sehen Verstoß gegen den First Amendment
Genau dagegen wenden sich CNN, MS NOW und Politico.
Die drei Medienunternehmen argumentieren, der Ausschluss verletze die durch den First Amendment geschützten Rechte.
Nach Angaben von AP erklärten die Medien gemeinsam, die Maßnahme bedrohe die unabhängige Berichterstattung und die Pressefreiheit. Sie verlangen die Wiederherstellung des Zugangs ihrer Journalisten.
CNN kritisiert zudem das Verfahren, mit dem die Akkreditierungen entzogen wurden.
Damit dürfte neben der Frage möglicher Benachteiligung aufgrund der Berichterstattung auch eine zweite juristische Frage relevant werden: Welches Verfahren muss die Regierung einhalten, bevor sie einem akkreditierten Journalisten den Zugang entzieht?
Frühere Auseinandersetzung mit CNN könnte eine Rolle spielen
Der Streit erinnert an einen Konflikt aus Trumps erster Amtszeit.
2018 entzog das Weiße Haus dem damaligen CNN-Korrespondenten Jim Acosta seine Akkreditierung. CNN und Acosta gingen dagegen gerichtlich vor.
Ein Bundesrichter ordnete damals zunächst die Wiederherstellung des Zugangs an.
Der damalige Fall bedeutete allerdings nicht, dass Medien oder Journalisten unter allen Umständen einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zum Weißen Haus besitzen.
Er zeigte vielmehr, dass die Regierung beim Entzug bestehender Pressezugangsrechte rechtliche und verfahrensrechtliche Grenzen beachten muss.
Auch die jetzige Klage dürfte deshalb stark davon abhängen, wie das Gericht die konkrete Begründung und das Verfahren des Ausschlusses bewertet.
Zugang zum Weißen Haus ist nicht dasselbe wie allgemeine Pressefreiheit
Für die juristische Einordnung ist eine Unterscheidung wichtig.
Der First Amendment garantiert Presse- und Redefreiheit. Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein unbegrenztes Recht jedes Journalisten, jederzeit jedes Regierungsgebäude betreten zu dürfen.
Die Regierung darf grundsätzlich organisatorische und sicherheitsbezogene Regeln für den Zugang zum Weißen Haus aufstellen.
Problematisch kann es jedoch werden, wenn bereits gewährter Pressezugang einzelnen Medien wegen ihrer Berichterstattung oder ihrer politischen beziehungsweise redaktionellen Sichtweise entzogen wird.
Genau diese Frage steht nun im Zentrum des Verfahrens.
Trump nennt auch „New York Times“ und „Washington Post“
Der Konflikt könnte sich zudem ausweiten.
Trump deutete an, dass weitere Medien betroffen sein könnten. Er nannte unter anderem die „New York Times“ und die „Washington Post“ als Beispiele für Medien, deren Berichterstattung er als „Fake News“ betrachtet. Einen vergleichbaren Ausschluss dieser beiden Zeitungen hatte er zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht ausdrücklich angeordnet.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
CNN, MS NOW und Politico waren nicht nur Gegenstand politischer Kritik des Präsidenten. Bei ihnen wurde der Zugang tatsächlich unterbunden.
Auch andere Medien verfolgen den Fall genau
Die Bedeutung des Konflikts geht deshalb über die drei unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus.
Die White House Correspondents‘ Association forderte die Wiederherstellung des Zugangs. Auch andere Medien und Organisationen, die sich mit Pressefreiheit beschäftigen, kritisierten die Entscheidung.
Dahinter steht eine grundsätzliche Sorge: Sollte eine Regierung Medien aufgrund missliebiger Berichterstattung vom unmittelbaren Zugang ausschließen dürfen, könnte dies Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des gesamten Pressekorps haben.
Andererseits bleibt es Aufgabe des Gerichts, zu entscheiden, ob die konkrete Maßnahme tatsächlich gegen die US-Verfassung oder andere rechtliche Vorgaben verstößt.
Die Einschätzung der klagenden Medien, der Ausschluss sei verfassungswidrig, ist deshalb zunächst deren Rechtsposition – noch keine abschließende gerichtliche Feststellung.
Für Trump geht es auch um Kontrolle des Zugangs
Für eine Regierung ist der Zugang von Journalisten zum Weißen Haus von erheblicher praktischer Bedeutung.
Reporter vor Ort können Präsident und Regierungsvertreter unmittelbar mit Fragen konfrontieren. Sie begleiten öffentliche Termine, Pressekonferenzen und teilweise Reisen und erhalten Zugang zu Informationen und Situationen, die sich von außerhalb des Regierungssitzes schwieriger beobachten lassen.
Ein Ausschluss verhindert zwar nicht, dass CNN, MS NOW oder Politico weiterhin über Trump berichten.
Er erschwert jedoch ihre unmittelbare Arbeit im Weißen Haus.
CNN gehört zudem zum System der Fernsehsender, die sich bei bestimmten Pool-Einsätzen abwechseln. Wie sich der Ausschluss auf diese Pool-Berichterstattung und auf Reisen des Präsidenten auswirkt, war zunächst nicht abschließend geklärt.
Gericht könnte schnell reagieren
Der Konflikt könnte bereits kurzfristig eine neue Wendung nehmen.
Reuters berichtet unter Berufung auf CNN, dass im Laufe dieser Woche gerichtliche Eilverfahren beziehungsweise Anhörungen stattfinden könnten.
Das wäre nachvollziehbar: Anders als bei einer gewöhnlichen Schadenersatzklage entsteht der behauptete Nachteil für die Medien mit jedem Tag, an dem ihre Reporter keinen Zugang erhalten.
Eine zentrale Frage dürfte deshalb zunächst sein, ob ein Gericht den Zugang vorläufig wiederherstellt, bevor über die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen entschieden wird.
Mehr als ein Streit zwischen Trump und CNN
Der Fall sollte deshalb nicht lediglich als weiterer persönlicher Konflikt zwischen Donald Trump und kritischen Medien betrachtet werden.
Rechtlich geht es um eine grundsätzlichere Frage:
Darf die Regierung akkreditierten Medien den Zugang zum Weißen Haus entziehen, weil der Präsident deren Berichterstattung als falsch, unfair oder politisch motiviert betrachtet?
Trump und seine Regierung können Medien öffentlich kritisieren und deren Berichterstattung widersprechen. Die jetzt klagenden Medien vertreten jedoch die Position, dass daraus nicht das Recht folgt, ihnen aufgrund dieser Berichterstattung den Zugang zum Regierungssitz zu entziehen.
Ob diese Argumentation im konkreten Fall trägt und welche Grenzen das Gericht für die Vergabe beziehungsweise den Entzug von Presseakkreditierungen zieht, muss nun das Bundesgericht in Washington klären.
Fest steht bislang: CNN, MS NOW und Politico wurden tatsächlich vom Zugang zum Weißen Haus ausgeschlossen, ihre Presseausweise wurden deaktiviert beziehungsweise eingezogen, und die drei Medien gehen nun gerichtlich dagegen vor.
Damit ist aus einer politischen Auseinandersetzung über Medienberichterstattung ein verfassungsrechtlicher Konflikt über Pressefreiheit und staatlichen Zugang zu Journalisten geworden.