Die wirtschaftlich schwierige Lage in der Gastronomie trifft nun auch einen bekannten Betrieb in Thüringen: Die Rhöner Botschaft GmbH in Dermbach hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Betroffen ist ein Hotel- und Gastronomiebetrieb, zu dem auch das mit einem Michelin-Stern ausgezeichnete Restaurant BjoernsOx von Sternekoch Björn Leist gehört.
Das Amtsgericht Meiningen hat bereits am 16. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 200/26 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jakob Schwarz aus Gotha bestellt.
Geschlossen wird zunächst allerdings nicht: Hotel, Restaurants und Wellnessbereich sollen uneingeschränkt weiterbetrieben werden. Für Verbraucher gibt es dennoch eine wichtige Einschränkung. Bereits gekaufte Gutscheine beziehungsweise bestimmte Vorauszahlungen können derzeit nicht berücksichtigt werden.
28 Beschäftigte betroffen
Die Rhöner Botschaft beschäftigt derzeit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Entgeltansprüche sind nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters für den Insolvenzgeldzeitraum über die Bundesagentur für Arbeit abgesichert.
Der Geschäftsbetrieb soll während des vorläufigen Insolvenzverfahrens vollständig weiterlaufen.
Dazu gehören das Genusshotel SaxenHof, das Restaurant WohnZimmer, das Gourmetrestaurant BjoernsOx sowie der Wellnessbereich EdenSpa.
Das Unternehmen verbindet damit mehrere Geschäftsbereiche unter einem Dach: Hotel, gehobene Gastronomie, Veranstaltungen und Wellness.
Michelin-Stern schützt nicht vor wirtschaftlichen Problemen
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Insolvenz durch das Restaurant BjoernsOx.
Es wird von Geschäftsführer und Sternekoch Björn Leist geführt und gehört nach Angaben des Unternehmens beziehungsweise der aktuellen Berichterstattung im Guide Michelin Deutschland 2026 zu lediglich vier Restaurants in Thüringen mit einem Michelin-Stern.
Damit zeigt der Fall zugleich, dass gastronomische Auszeichnungen und eine starke kulinarische Reputation nicht zwangsläufig wirtschaftliche Stabilität garantieren.
Spitzengastronomie ist personal- und kostenintensiv. Im konkreten Fall nennt die Geschäftsführung mehrere äußere Faktoren als Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Unternehmen nennt Corona, Energiepreise und Konsumzurückhaltung
Nach Darstellung der Geschäftsführung haben insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie, die Energiekrise sowie stark gestiegene Energie-, Lebensmittel- und Betriebskosten die wirtschaftliche Situation belastet.
Hinzu komme ein verhaltenes Konsumklima.
Trotz bereits ergriffener Maßnahmen sei es nach Angaben der Geschäftsführung bislang nicht gelungen, unter den veränderten Rahmenbedingungen eine dauerhaft wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu schaffen.
Diese Darstellung gibt zunächst die Einschätzung des Unternehmens wieder. Welche Faktoren letztlich in welchem Umfang zur Insolvenzreife geführt haben, steht noch nicht abschließend fest.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat angekündigt, die Ursachen der wirtschaftlichen Situation im Verfahren umfassend zu prüfen.
Investoren für die Rhöner Botschaft gesucht
Die Insolvenz soll zugleich für eine Neuaufstellung genutzt werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter führt nach eigenen Angaben bereits Gespräche mit Verpächtern, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern. Parallel soll ein Investorenprozess gestartet werden.
Ziel ist eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens.
Insolvenzverwalter Jakob Schwarz sieht dafür grundsätzlich Ansatzpunkte. Er verweist auf das besondere Hotel- und Gastronomiekonzept, den etablierten Namen und das vorhandene Team.
Geschäftsführer Björn Leist will die Rhöner Botschaft ebenfalls erhalten und neu aufstellen.
Ob eine Sanierung innerhalb der bisherigen Gesellschaft, der Einstieg eines Investors oder eine andere Lösung zustande kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch offen.
Reservierungen bleiben gültig
Für Hotel- und Restaurantgäste gibt es zunächst eine wichtige Entwarnung.
Bereits bestehende Reservierungen für Hotelaufenthalte und Restaurantbesuche sollen nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters ihre Gültigkeit behalten.
Auch neue Buchungen werden weiterhin angenommen.
Das Unternehmen bittet ausdrücklich darum, Hotelzimmer und Restaurantplätze auch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu reservieren.
Für einen laufenden Gastronomie- und Hotelbetrieb ist das von erheblicher Bedeutung: Bleiben die Gäste aus, würde dies eine Sanierung zusätzlich erschweren.
Problem für Kunden mit Gutscheinen
Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die bereits Geld für künftig zu erbringende Leistungen bezahlt haben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits geleistete Anzahlungen auf zukünftige Leistungen derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Genannt werden insbesondere bereits erworbene Gutscheine.
Das bedeutet praktisch: Ein Gutschein kann nach der derzeit kommunizierten Regelung nicht einfach wie gewohnt bei einem Restaurantbesuch eingelöst werden.
Für betroffene Kunden ist deshalb entscheidend, ihre Unterlagen aufzubewahren – insbesondere Gutschein, Kaufbeleg und gegebenenfalls Zahlungsnachweis.
Ob und in welcher Form daraus eine Insolvenzforderung wird, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens und vom jeweiligen Rechtsverhältnis ab.
Unterschied zwischen Reservierung und Vorauszahlung
Für Verbraucher ist diese Unterscheidung wichtig.
Wer lediglich einen Tisch oder ein Hotelzimmer reserviert hat und noch nichts bezahlt hat, befindet sich in einer anderen Situation als ein Kunde, der beispielsweise bereits 200 oder 500 Euro für einen Gutschein oder einen zukünftigen Aufenthalt überwiesen hat.
Nach den aktuellen Angaben bleiben normale Reservierungen bestehen.
Bereits geleistete Vorauszahlungen beziehungsweise Gutscheine können dagegen aktuell betroffen sein.
Verbraucher sollten deshalb vor einer weiteren größeren Vorauszahlung während des laufenden Insolvenzverfahrens besonders genau prüfen, unter welchen Bedingungen sie erfolgt.
Vorläufige Insolvenz bedeutet noch nicht das Ende
Wichtig ist auch die juristische Einordnung.
Bislang befindet sich die Rhöner Botschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Das Amtsgericht Meiningen hat am 16. September Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Jakob Schwarz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft sind nach dem veröffentlichten Beschluss nur mit seiner Zustimmung wirksam.
Damit ist noch nicht entschieden, dass der Betrieb abgewickelt wird.
Das vorläufige Verfahren dient unter anderem dazu, die Vermögens- und Finanzlage zu untersuchen und festzustellen, welche Fortführungs- und Sanierungsmöglichkeiten bestehen.
Gerade im vorliegenden Fall wird ausdrücklich eine Fortführung angestrebt.
Historisches Fachwerkhaus mit 27 Zimmern
Die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens reicht über das Sternerestaurant hinaus.
Die Rhöner Botschaft befindet sich im historischen Sächsischen Hof in Dermbach. Das denkmalgeschützte Fachwerkgebäude stammt aus dem Jahr 1623.
Das Genusshotel verfügt über 27 Hotelzimmer und fünf Apartments. Hinzu kommen Restaurants, Veranstaltungsangebote und der Wellnessbereich EdenSpa.
Das gastronomische Konzept setzt stark auf regionale Produkte.
Nach eigenen Angaben arbeitet das Unternehmen mit Landwirten, Fleischereien, Bäckereien, Getränkeherstellern und weiteren Produzenten aus der Rhön zusammen.
Damit kann der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens auch für regionale Lieferanten wirtschaftliche Bedeutung haben.
Für Björn Leist nicht die erste Insolvenz
Für Sternekoch Björn Leist ist es nicht die erste wirtschaftliche Krise eines Gastronomiebetriebs.
Bereits 2015 musste er nach aktueller Berichterstattung für das Hotel Engel im hessischen Hilders einen Insolvenzantrag stellen. Damals wurden stark gestiegene Umbaukosten als wesentliche Belastung genannt.
Später wechselte Leist nach Dermbach.
Im historischen Sächsischen Hof entstand dort das heutige Konzept der Rhöner Botschaft mit Hotel, Wellnessbereich und mehreren gastronomischen Angeboten.
Die frühere Insolvenz sollte allerdings von der jetzigen wirtschaftlichen Situation getrennt betrachtet werden. Die Ursachen und gesellschaftsrechtlichen Strukturen sind nicht automatisch miteinander vergleichbar.
Jetzt entscheidet sich, ob eine Sanierung gelingt
Für die Rhöner Botschaft beginnt damit eine entscheidende Phase.
Auf der positiven Seite stehen ein weiterlaufender Betrieb, ein bekanntes gastronomisches Konzept, ein Michelin-Stern und der angekündigte Investorenprozess.
Auf der anderen Seite steht die Tatsache, dass die Gesellschaft selbst Insolvenzantrag gestellt hat und ihre wirtschaftliche Situation nun vom vorläufigen Insolvenzverwalter untersucht wird.
Wie hoch die Verbindlichkeiten sind, welche Gläubigerforderungen bestehen und wie groß die Finanzierungslücke tatsächlich ist, wurde bislang nicht öffentlich beziffert.
Ebenso steht noch nicht fest, ob ein Investor gefunden wird und in welcher Struktur Hotel und Gastronomie langfristig fortgeführt werden können.
Für Gäste lautet die wichtigste aktuelle Botschaft deshalb: Der Betrieb geht weiter und Reservierungen bleiben bestehen. Wer allerdings bereits Gutscheine oder andere Vorauszahlungen geleistet hat, muss mit Einschränkungen rechnen.
Das vorläufige Insolvenzverfahren der Rhöner Botschaft GmbH wird beim Amtsgericht Meiningen unter dem Aktenzeichen 1 IN 200/26 geführt.