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TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH: Nachtragsverteilung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH hat das Amtsgericht Mannheim eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 2343/22 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Richard-Wagner-Straße 9 in 68165 Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 735158 eingetragen. Geschäftsführer ist Joachim Jan Gesell.

Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften. Dazu gehört insbesondere die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der TKV Telekommunikations GmbH & Co. KG in Mannheim.

Das Insolvenzverfahren war bereits am 24. September 2025 aufgehoben worden. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18. September 2026 erfolgt nun eine Nachtragsverteilung. Sie betrifft Steuererstattungsansprüche der Gesellschaft für die Jahre 2024 und 2025, soweit diese Ansprüche bis zur Aufhebung des Verfahrens entstanden sind.

Mit der Durchführung wurde der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch aus Mannheim, beauftragt.

Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte oder Ansprüche festgestellt werden, die zur Insolvenzmasse gehören. Die möglichen Steuererstattungen werden deshalb nachträglich erfasst und entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt. Die Anordnung bedeutet nicht, dass das bereits aufgehobene Insolvenzverfahren vollständig neu eröffnet wird.

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