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Maut-Debakel hat juristisches Nachspiel: Ex-Verkehrsminister Scheuer steht wegen Falschaussage vor Gericht

WilliamCho (CC0), Pixabay

Rund sieben Jahre nach dem Scheitern der deutschen Pkw-Maut hat für den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ein Strafprozess begonnen. Der ehemalige CSU-Politiker muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs einer Falschaussage verantworten. Mitangeklagt ist sein früherer Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide weisen die Vorwürfe zurück.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Aussage Scheuers vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dort bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Dabei geht es um eine für die gesamte Maut-Affäre entscheidende Frage: Hatten die vorgesehenen Betreiber angeboten, mit der Unterzeichnung der Verträge bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten – und wusste Scheuer von einem solchen Angebot?

Betreiberverträge trotz rechtlicher Unsicherheit

Die geplante Pkw-Maut war eines der großen Verkehrsprojekte der CSU. Das Modell sah vor, dass grundsätzlich eine Infrastrukturabgabe erhoben werden sollte, Fahrzeughalter aus Deutschland aber über die Kfz-Steuer vollständig entlastet worden wären.

Schon vor Einführung der Maut bestanden europarechtliche Bedenken.

Trotz der noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurden Ende 2018 Verträge mit den vorgesehenen Betreibern abgeschlossen. Genau diese Entscheidung wurde nach dem späteren Scheitern des Projekts zu einem zentralen Gegenstand der politischen Aufarbeitung.

Angebot zum Abwarten steht im Zentrum

Im Strafprozess geht es allerdings nicht darum, erneut politisch oder rechtlich über die gesamte Pkw-Maut zu entscheiden.

Geklärt werden soll vielmehr, ob Scheuer bei seiner späteren Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Wahrheit gesagt hat.

Nach der Darstellung der Anklage soll es bei einem Treffen im November 2018 ein Angebot der späteren Betreiber gegeben haben, mit der Vertragsunterzeichnung bis zur Entscheidung des EuGH zu warten. Scheuer hatte ein entsprechendes Angebot vor dem Untersuchungsausschuss bestritten beziehungsweise erklärt, sich daran nicht erinnern zu können. Die Betreiber hatten den Ablauf anders dargestellt.

Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass Scheuers Aussage vor dem Untersuchungsausschuss bewusst falsch gewesen sein soll.

Ob sich dieser Vorwurf beweisen lässt, muss das Landgericht im laufenden Verfahren klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Scheuer weist Anschuldigung zurück

Scheuer bestreitet den Vorwurf.

Sein Rechtsanwalt Daniel M. Krause erklärte vor Prozessbeginn, der frühere Minister trete der Anschuldigung nachdrücklich entgegen, auf eine Frage im Maut-Untersuchungsausschuss eine unzutreffende Antwort gegeben zu haben. Scheuer werde sich gegen diesen Vorwurf verteidigen.

Auch der mitangeklagte frühere Staatssekretär Gerhard Schulz bestreitet die gegen ihn erhobene Anschuldigung.

Damit dürfte im Prozess insbesondere die Frage eine Rolle spielen, was bei den damaligen Gesprächen tatsächlich gesagt wurde und woran sich Scheuer und Schulz bei ihren späteren Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss erinnerten.

EuGH stoppte Pkw-Maut 2019

Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 2019 zurück.

Am 18. Juni 2019 stoppte der Europäische Gerichtshof das deutsche Mautmodell. Die vorgesehene Kombination aus Maut und vollständiger Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer verstieß nach der Entscheidung gegen EU-Recht, weil dadurch Autofahrer aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligt worden wären.

Für die Bundesregierung bedeutete die Entscheidung das Ende eines Projekts, für das bereits Verträge mit privaten Unternehmen geschlossen worden waren.

Bund musste 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Das Scheitern blieb für den Bund nicht ohne finanzielle Folgen.

Nach der Kündigung der Betreiberverträge kam es zu einer langwierigen Auseinandersetzung über Schadenersatz. Der Bund musste schließlich 243 Millionen Euro an die ursprünglich vorgesehenen Betreiber zahlen.

Gerade deshalb spielte die Frage eine wichtige Rolle, warum die Verträge bereits abgeschlossen worden waren, obwohl die europarechtliche Prüfung des Mautmodells noch nicht endgültig beendet war.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages sollte unter anderem die politischen Entscheidungen rund um das Projekt aufarbeiten.

Ermittlungen laufen seit 2022

Das strafrechtliche Verfahren begann nicht unmittelbar nach dem Ende des Untersuchungsausschusses.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurde im April 2022 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt waren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen.

Im Mai 2026 ließ das Landgericht Berlin schließlich die Anklage gegen Scheuer zu.

Dabei geht es um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss – und damit nicht unmittelbar um die Entscheidung, die Mautverträge abzuschließen.

Zwölf Verhandlungstage vorgesehen

Für die juristische Aufarbeitung ist einige Zeit eingeplant.

Das Landgericht hat zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt. Nach der derzeitigen Planung könnte am 25. November 2026 ein Urteil verkündet werden.

Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz für eine uneidliche Falschaussage grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Welche Konsequenzen im konkreten Fall überhaupt in Betracht kämen, hängt jedoch zunächst davon ab, ob das Gericht den Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Falschaussagen nachweisen kann.

Gericht muss widersprüchliche Darstellungen klären

Damit beginnt sieben Jahre nach dem Aus der Pkw-Maut ein weiteres Kapitel der Affäre.

Politisch wurde über die Verantwortung für das gescheiterte Projekt bereits intensiv gestritten. Der jetzige Strafprozess hat jedoch einen wesentlich engeren Gegenstand.

Das Landgericht muss klären, ob Andreas Scheuer und Gerhard Schulz vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wissentlich falsche Angaben zu den Gesprächen mit den vorgesehenen Mautbetreibern gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft sagt: ja. Die beiden Angeklagten weisen diesen Vorwurf zurück. Nun muss das Gericht anhand von Zeugenaussagen, Unterlagen und weiteren Beweismitteln feststellen, welche Darstellung sich beweisen lässt.

Erst am Ende dieses Verfahrens wird sich entscheiden, ob aus dem politischen Maut-Debakel für Scheuer und seinen früheren Staatssekretär auch eine strafrechtliche Konsequenz folgt.

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