Das Amtsgericht Hannover hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Power Revolt GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 1. September 2026 auf Grundlage von Paragraf 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 904 IN 363/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Ringstraße 28 in 31515 Wunstorf und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 226416 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Benjamin Köhler.
Die Power Revolt GmbH war im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten die Beratung, der Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Windkraftwerken und anderen Systemen zur Energieerzeugung.
Darüber hinaus bot die Gesellschaft Energiespeichersysteme für private und gewerbliche Kunden an. Solche Speicher können den mit einer Photovoltaik oder Windkraftanlage erzeugten Strom aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Verfügung stellen.
Das Unternehmen konnte damit grundsätzlich Leistungen von der ersten Beratung über den Verkauf der technischen Komponenten bis zur Montage und Inbetriebnahme einer Energieanlage anbieten. Welche Produkte tatsächlich vertrieben wurden und ob die Gesellschaft eigene Montageteams oder externe Fachbetriebe einsetzte, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Ebenso fehlen Angaben zu noch laufenden Aufträgen, bereits begonnenen Installationen oder bestehenden Wartungs und Gewährleistungsverpflichtungen. Auch ist aus dem veröffentlichten Beschluss nicht eindeutig erkennbar, ob die Gesellschaft selbst oder ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hatte.
Das Amtsgericht Hannover wies den Antrag mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Verbindlichkeiten oder Kundenansprüche erloschen sind. Es wird jedoch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der Warenbestände, Fahrzeuge, Werkzeuge, offene Forderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und zugunsten der Gläubiger verwertet.
Für Kunden können insbesondere geleistete Anzahlungen, noch nicht gelieferte Komponenten, unfertige Installationen und Gewährleistungsansprüche von Bedeutung sein. Betroffene sollten Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr vollständig sichern.
Wurde eine Anlage bereits teilweise installiert, sollte außerdem dokumentiert werden, welche Arbeiten ausgeführt wurden und welche Komponenten sich auf dem Grundstück befinden. Ob bereits gelieferte Teile in das Eigentum des Kunden übergegangen sind, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem Zahlungsstand ab.
Bei technischen Störungen oder offenen Anschlussarbeiten kann es notwendig werden, einen anderen Fachbetrieb einzuschalten. Vor zusätzlichen Arbeiten sollte jedoch geklärt werden, welche Leistungen bereits bezahlt wurden und ob Hersteller Garantien unabhängig von der Power Revolt GmbH bestehen.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Power Revolt GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden.