Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 17. September 2026. Besonders aufmerksam sollten Verbraucher werden, die E-Mails von der Adresse info@festgeldcapitalo(.)com erhalten haben.
Diese E-Mail-Adresse wird von der Finanzaufsicht ausdrücklich im Zusammenhang mit ihrer Warnung genannt.
Festgeldangebote ohne BaFin-Erlaubnis
Nach Erkenntnissen der Behörde werden unter der Bezeichnung Finanzservice Capitalo Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Genau daran fehlt es nach Angaben der Finanzaufsicht bei den beanstandeten Angeboten.
Für potenzielle Anleger ist das ein entscheidendes Warnsignal.
Angeblicher Sitz in Berlin
Finanzservice Capitalo tritt den Angaben zufolge mit einem angeblichen Sitz in Berlin auf.
Die Formulierung der BaFin ist dabei wichtig: Aus der Warnung sollte nicht abgeleitet werden, dass es sich tatsächlich um ein ordnungsgemäß in Berlin ansässiges und entsprechend zugelassenes Finanzunternehmen handelt.
Auch ein professioneller Internetauftritt, deutsche Kontaktdaten oder eine vermeintliche Geschäftsadresse sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass ein Anbieter von der Finanzaufsicht zugelassen ist.
Vorsicht bei E-Mails von „festgeldcapitalo“
Konkret nennt die BaFin außerdem die E-Mail-Adresse
info@festgeldcapitalo(.)com.
Wer von dieser Adresse ein Festgeldangebot erhalten hat, sollte deshalb besondere Vorsicht walten lassen und vor einer möglichen Überweisung den tatsächlichen Anbieter sowie dessen regulatorischen Status unabhängig überprüfen.
Gerade bei Festgeldangeboten kann ein seriös wirkendes Erscheinungsbild Vertrauen schaffen. Entscheidend ist jedoch nicht allein, wie professionell Unterlagen, E-Mails oder Webseiten gestaltet sind, sondern wer tatsächlich Vertragspartner wird und ob die erforderliche Erlaubnis vorliegt.
BaFin-Zulassung unabhängig kontrollieren
Verbraucher können überprüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt beziehungsweise für entsprechende Tätigkeiten zugelassen ist.
Dafür stellt die Finanzaufsicht ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung.
Wichtig ist, die Recherche unabhängig von den Angaben des Anbieters vorzunehmen. Kontaktdaten oder Links aus einer unverlangt zugesandten E-Mail sollten nicht als Beleg für die Identität eines Finanzunternehmens betrachtet werden.
BaFin stützt Warnung auf Kreditwesengesetz
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Die Vorschrift ermöglicht es der BaFin, die Öffentlichkeit über bestimmte unerlaubt betriebene oder angebotene Geschäfte beziehungsweise Dienstleistungen zu informieren.
Im aktuellen Fall ist die Aussage der Behörde klar: Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber von Finanzservice Capitalo ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.
Anleger sollten vor einer Überweisung genau hinschauen
Wer bereits Kontakt mit Finanzservice Capitalo hatte, sollte insbesondere prüfen, ob persönliche Daten übermittelt, Verträge abgeschlossen oder bereits Gelder überwiesen wurden.
Bei einem noch nicht abgeschlossenen Angebot spricht die BaFin-Warnung dafür, zunächst von weiteren finanziellen Transaktionen abzusehen und die Identität sowie Berechtigung des tatsächlichen Anbieters zu überprüfen.