Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 1. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 6 IN 453/26 geführt.
Wichtig ist die genaue Unterscheidung der beteiligten Gesellschaften. Schuldnerin des Insolvenzverfahrens ist nicht die WI Produktionstechnik Verwaltungs GmbH, sondern die WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG. Die Verwaltungs GmbH ist deren persönlich haftende Gesellschafterin und vertritt die Kommanditgesellschaft nach außen.
Die WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 734303 geführt. Als Anschrift nennt die Insolvenzbekanntmachung die Mühlstraße 41 in 71229 Leonberg. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Komplementärin, die WI Produktionstechnik Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Steffen Parys und Markus Plewinski sind.
Der mitgeteilte Unternehmensgegenstand bezieht sich ebenfalls auf die WI Produktionstechnik Verwaltungs GmbH. Deren Aufgabe besteht im Erwerb und in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Besonders genannt wird ihre Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG.
Welche konkreten Produktionsleistungen oder technischen Tätigkeiten die insolvenzbetroffene Kommanditgesellschaft ausübte, geht aus den vorliegenden Informationen dagegen nicht hervor. Aus dem Namen allein lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die tatsächliche Geschäftstätigkeit ableiten.
Die WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG hatte den Insolvenzantrag selbst gestellt. Das Amtsgericht Ludwigsburg lehnte die Eröffnung jedoch mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Vermögen nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Ablehnung bedeutet nicht, dass bestehende Schulden erlassen werden. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, findet jedoch keine geordnete Verwertung des Gesellschaftsvermögens durch einen Insolvenzverwalter statt. Gläubiger müssen deshalb damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt werden können, sofern keine weiteren verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die WI Produktionstechnik GmbH & Co. KG grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch allerdings nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Schritte notwendig sein.
Welche Folgen die Entscheidung für die WI Produktionstechnik Verwaltungs GmbH hat, ist anhand der Bekanntmachung nicht abschließend zu beurteilen. Die Verwaltungs GmbH ist nicht als Schuldnerin dieses Verfahrens benannt. Ihre wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Verbindung zur betroffenen Kommanditgesellschaft kann dennoch von erheblicher Bedeutung sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu möglichen Beschäftigten und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden.