Jahrelang sind die Preise zahlreicher Streaming-Abos gestiegen. Nun könnte ein Teil dieser Erhöhungen für die Anbieter teuer werden: Der Verbraucherschutzverein VSV hat Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und WOW eingereicht. Ziel ist es, für betroffene Kunden Rückzahlungen durchzusetzen, die je nach Vertrag mehrere Hundert Euro erreichen können.
Nach Angaben des VSV geht es um Beträge von ungefähr 200 bis 700 Euro pro betroffenem Kunden. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom jeweiligen Anbieter, Tarif und Vertragsverlauf ab. Die Verfahren gegen Netflix und Apple TV sind beim Kammergericht Berlin anhängig, das Verfahren gegen WOW beim Bayerischen Obersten Landesgericht.
Im Kern geht es um eine Frage, die Millionen Streaming-Kunden kennen: Darf ein Anbieter den Preis eines laufenden Abonnements erhöhen, ohne dass der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmt?
Nach Darstellung des Verbraucherschutzvereins sollen die betroffenen Anbieter ihre Preise wiederholt angehoben und sich dabei auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen haben. Der VSV hält solche Klauseln für unwirksam, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligten.
Damit ist allerdings noch nicht entschieden, dass sämtliche beanstandeten Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Genau darüber müssen nun die zuständigen Gerichte entscheiden.
Auch die Aussage, Kunden könnten das zu viel gezahlte Geld bereits sicher zurückverlangen, geht deshalb zu weit. Die Verbandsklagen sollen entsprechende Ansprüche erst durchsetzen. Das vom Verfahren erwartete Ergebnis hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und der rechtlichen Bewertung durch die Gerichte ab.
Für Netflix beziffert das mit den Verfahren befasste Informationsportal einen möglichen Rückzahlungsbetrag bei einem durchgehend laufenden betroffenen Abo auf ungefähr 230 bis 700 Euro einschließlich Zinsen. Bei Apple TV beziehungsweise Apple One werden rund 210 Euro, bei WOW etwa 290 Euro genannt. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Schätzwerte und nicht um bereits zugesprochene Forderungen.
Für Verbraucher ist außerdem ein weiterer Punkt entscheidend: Von einem erfolgreichen Ausgang einer Abhilfeklage profitieren nicht automatisch sämtliche Abonnenten des jeweiligen Dienstes. Nach Angaben des Informationsportals müssen Betroffene wirksam zum jeweiligen Verbandsklageregister angemeldet sein.
Die neuen Verfahren sind Teil einer größeren juristischen Auseinandersetzung um Änderungen bestehender Streaming-Verträge. Auch Preiserhöhungen beim Sportstreamingdienst DAZN beschäftigen die Gerichte. Beim Oberlandesgericht Hamm läuft hierzu ein vergleichbares Verfahren; eine Entscheidung ist nach derzeitigen Angaben für den 18. November vorgesehen.
Dass Verbandsklagen gegen Streaminganbieter automatisch erfolgreich sind, lässt sich aus den bisherigen Verfahren allerdings nicht ableiten. Das zeigt ein anderer Rechtsstreit um Amazon Prime Video: Das Bayerische Oberste Landesgericht wies im Juli 2026 eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Einführung von Werbung bei Prime Video ab. Das Gericht kam in diesem konkreten Verfahren zu dem Ergebnis, dass die beanstandeten Änderungen nach den Vertragsbedingungen zulässig waren. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
Für Netflix-, Apple-TV- und WOW-Kunden bedeutet die aktuelle Klagewelle daher vor allem eines: Es besteht die Aussicht auf Rückzahlungen, aber noch kein allgemeiner Anspruch auf mehrere Hundert Euro aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in diesen neuen Verfahren.
Entscheidend wird sein, wie die Gerichte die jeweiligen Preisanpassungsklauseln bewerten und ob die Preiserhöhungen ohne eine gesonderte Zustimmung der Kunden wirksam waren.
Sollten sich die Verbraucherschützer mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, könnten die Verfahren für zahlreiche langjährige Streamingkunden finanziell relevant werden. Bis dahin sollte zwischen einer geltend gemachten Rückforderung von bis zu 700 Euro und einem bereits gerichtlich feststehenden Rückzahlungsanspruch klar unterschieden werden.