Die Ferienpark Ronshausen – Parkpflege und Hausservice eG ist Gegenstand eines Insolvenzeröffnungsverfahrens. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 15. September 2026 um 12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Genossenschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 75/26 geführt.
Der in der Insolvenzbekanntmachung genannte Sitz befindet sich am Bellersberg 11, 36217 Ronshausen in Hessen. Als Vorstand wird Herbert Kiel genannt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth aus Eisenach.
Was macht die Ferienpark-Genossenschaft?
Der Name lässt bereits erkennen, worum es bei der Genossenschaft geht. Sie kümmert sich vor allem um Immobilien und Grundstücke im Ferienpark Ronshausen.
Der offizielle Unternehmensgegenstand umfasst die Verwaltung und Pflege von Immobilien und Grundstücken, insbesondere innerhalb des Ferienparks. Darüber hinaus darf die Genossenschaft Grundstücke und Immobilien im Ferienpark kaufen und verkaufen.
In einfacher Sprache bedeutet das: Die Genossenschaft übernimmt Dienstleistungen rund um Häuser und Grundstücke im Ferienpark und ist zugleich selbst im Immobilienbereich tätig.
Öffentliche Unternehmensinformationen ordnen die Genossenschaft entsprechend dem Grundstücks- und Immobilienbereich zu. Als Tätigkeiten werden unter anderem Immobilien- und Grundstücksverwaltung sowie Grundstückspflege genannt.
Die Genossenschaft ist dabei keine Neugründung. Sie wurde bereits am 10. Juni 2008 unter der Registernummer GnR 1122 beim Amtsgericht Bad Hersfeld eingetragen.
Ferienpark Ronshausen im Ortsteil Machtlos
Der Ferienpark befindet sich im Ronshausener Ortsteil Machtlos. In der Vergangenheit wurde öffentlich auch über die besondere Wohnsituation innerhalb der Ferienanlage berichtet.
So berichtete die HNA bereits 2022 darüber, dass in dem Ferienpark neben der touristischen Nutzung auch die Frage des dauerhaften Wohnens eine Rolle spielt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Parkpflege- und Hausservice-Genossenschaft als eine der dort ansässigen Genossenschaften genannt.
Daneben existiert eine weitere Genossenschaft mit einem sehr ähnlichen Namen, die Ferienpark Ronshausen – Vermietung von Ferienhäusern eG. Diese ist jedoch rechtlich von der jetzt vom Insolvenzantrag betroffenen Parkpflege und Hausservice eG zu unterscheiden. Beide Genossenschaften werden beispielsweise auch beim Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft als jeweils eigenständige Mitglieder aufgeführt.
Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung?
Wichtig ist zunächst: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienpark Ronshausen – Parkpflege und Hausservice eG ist noch nicht endgültig eröffnet.
Das Amtsgericht hat zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet. In dieser Phase wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und wie die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft aussieht.
Die Genossenschaft darf seit dem gerichtlichen Beschluss nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen.
Das Gericht hat ausdrücklich bestimmt, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Einfach gesagt: Der Vorstand kann wichtige finanzielle Entscheidungen nicht mehr allein treffen. Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth muss als vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmen.
Auch Personen oder Unternehmen, die der Genossenschaft Geld schulden, müssen die gerichtliche Anordnung beachten.
Warum die Genossenschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, bleibt zunächst offen
Aus der veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts geht nicht hervor, warum der Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Beschluss enthält weder Angaben zur Höhe der Schulden noch zur Zahl der Gläubiger oder zu den konkreten wirtschaftlichen Ursachen.
Auch darüber, ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann, enthält die Bekanntmachung keine näheren Angaben.
Deshalb wäre es zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht, über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu spekulieren.
Insolvenz betrifft ein Unternehmen aus dem Immobilienbereich
Für die Einordnung ist der Fall dennoch interessant: Die Ferienpark Ronshausen – Parkpflege und Hausservice eG ist nicht lediglich ein allgemeiner Hausmeisterdienst.
Ihr offizieller Unternehmensgegenstand umfasst ausdrücklich die Verwaltung und Pflege von Immobilien und Grundstücken sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien im Ferienpark Ronshausen. Damit gehört die Genossenschaft eindeutig in den Immobilienbereich.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld muss nun über den weiteren Verlauf entscheiden. Bis dahin steht das Vermögen der Genossenschaft unter der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Bad Hersfeld unter dem Aktenzeichen 11 IN 75/26 geführt.