Dark Mode Light Mode

TREFF Hotel Europa Betriebs-GmbH: Gläubiger stimmen im Oktober über Insolvenzplan ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der TREFF Hotel Europa Betriebs-GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan bestimmt. Die Verhandlung findet am Freitag, 9. Oktober 2026, um 12 Uhr in Saal 218 des Hauptgebäudes des Gerichts am Amtsgerichtsplatz 1 in Berlin statt. Das Gericht hat den Termin mit Beschluss vom 11. September 2026 festgesetzt. Ein Aktenzeichen ist in dem vorliegenden Veröffentlichungstext nicht angegeben.

Die Gesellschaft hat laut Bekanntmachung ihre Anschrift in der Hauptstraße 66, 12159 Berlin, und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 277507 B im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer werden Dr. Gordon Geiser, Robert Kalman Kennedy und Dr. Benedikt de Bruyn genannt.

Unternehmensgegenstand: Hotels und Beratung

Der angegebene Unternehmensgegenstand der TREFF Hotel Europa Betriebs-GmbH ist das Betreiben von Hotels sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere für Hotelbetriebe. Die Bekanntmachung bezeichnet den Geschäftszweig als Hotellerie. Welche Hotels die Gesellschaft tatsächlich betreibt oder zuletzt betrieben hat, lässt sich dem Gerichtstext nicht entnehmen.

Insolvenzplan wird erörtert und zur Abstimmung gestellt

Die Gesellschaft hat dem Gericht einen Insolvenzplan vom 3. September 2026 vorgelegt. Bei einem solchen Plan können Regelungen für den weiteren Verlauf und die Bewältigung des Insolvenzverfahrens vorgeschlagen werden. Welche konkreten Regelungen der vorgelegte Plan enthält, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Der Plan und seine Anlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Dort können auch eingehende Stellungnahmen eingesehen werden.

Im Termin sollen der Plan und die Stimmrechte der Beteiligten erörtert werden. Anschließend ist eine Abstimmung vorgesehen. Die Gesellschaft kann nach der Erörterung noch Änderungen am Plan vornehmen; auch über einen geänderten Plan könnte am selben Tag abgestimmt werden. Die Ansetzung des Termins bedeutet daher weder, dass der Plan bereits angenommen wurde, noch, dass ihn das Gericht bestätigt hat.

Zusätzlich werden in dem Termin nachgemeldete Forderungen geprüft. Geladen sind unter anderem Gläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin. Der veröffentlichte Beschluss gilt zugleich als Ladung. Wer teilnehmen und abstimmen möchte, wird gebeten, einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen und wegen der Zugangskontrollen im Gerichtsgebäude ausreichend Zeit einzuplanen.

Das Gericht weist außerdem auf eine wichtige Voraussetzung für eine mögliche spätere Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans hin: Betroffene müssen dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprechen, gegen ihn stimmen und eine wesentliche Schlechterstellung gegenüber einer Abwicklung ohne Plan mit verfügbaren Beweismitteln glaubhaft machen. Über die Annahme und eine gerichtliche Bestätigung des Plans wird erst nach der Abstimmung entschieden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Briefwahl-Streit vor Zwischenwahlen: Trump-Regierung scheitert vor Supreme Court

Next Post

Windpark Klauenburg Beteiligungs GmbH erneut mit Verlust – Eigenkapital schrumpft