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„Maschsee-Mörder“ wieder vor Gericht: Freundin soll gefesselt, misshandelt und mit Säge bedroht worden sein

geralt / Pixabay

Mehr als ein Jahrzehnt saß Alexander K., der als sogenannter „Maschsee-Mörder“ bekannt wurde, wegen eines grausamen Mordes in Haft und psychiatrischer Unterbringung. 2025 kam er wieder frei. Nun steht der inzwischen 38-Jährige erneut vor Gericht. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Er soll seine damalige Freundin gewürgt, geschlagen, mit einer Säge bedroht, gefesselt und gegen ihren Willen in ihrer Wohnung festgehalten haben.

Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich K. wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die jetzt verhandelten Vorwürfe sind noch nicht rechtskräftig festgestellt. Der Angeklagte bestreitet sie.

Bekanntschaft soll über TikTok entstanden sein

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lernte Alexander K. die Frau über TikTok kennen und zog nach seiner Haftentlassung zu ihr nach Düsseldorf.

Am 22. Dezember 2025 soll es zu einem ersten schweren Übergriff gekommen sein. Laut Anklage soll K. sich auf seine Freundin gesetzt und sie mehrere Sekunden lang mit beiden Händen gewürgt haben. Dabei soll er ihr gegenüber sogar geäußert haben, dass er sie besser hätte umbringen sollen.

Wenige Tage später, am 1. Januar 2026, soll die Situation erneut eskaliert sein.

Freundin soll in Wohnung eingesperrt worden sein

Auslöser soll nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine Sprachnachricht gewesen sein, die die Frau über ihr Mobiltelefon an ihren früheren Freund geschickt hatte.

Als Alexander K. davon erfahren haben soll, habe er sämtliche Schlüssel an sich genommen und die Frau daran gehindert, die Wohnung zu verlassen. Anschließend soll er von ihr verlangt haben, das Mobiltelefon herauszugeben beziehungsweise zu entsperren, damit er die Nachricht abhören konnte.

Als sie sich geweigert haben soll, soll K. sie mit dem Tod bedroht haben.

Mit einer Säge bedroht und verletzt?

Die weiteren Vorwürfe sind besonders schwer.

Nach Darstellung der Anklage soll Alexander K. die Frau geschlagen sowie mit einer Säge bedroht und verletzt haben. Anschließend soll er sie im Badezimmer an einer Duscharmatur gefesselt haben.

Damit aber nicht genug: Sollte sie um Hilfe rufen, soll K. ihr mit Waterboarding gedroht haben. Etwa eine halbe Stunde lang soll er kaltes Wasser über Kopf und Körper der Frau laufen gelassen haben. Nach den bisherigen Angaben soll sie dabei teilweise kaum Luft bekommen haben.

Erst nachdem sie ihr Mobiltelefon entsperrt hatte, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben.

Die Frau soll unter anderem eine Schnittverletzung sowie erhebliche Hämatome an Handgelenken, Kopf, Rücken und Gesäß erlitten haben.

Festnahme am Düsseldorfer Hauptbahnhof

Alexander K. wurde kurze Zeit später am Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen. Nach Angaben zur Anklage soll er bei seiner Festnahme mehrere Messer bei sich gehabt haben.

Seitdem sitzt der heute 38-Jährige wieder in Haft.

Das Landgericht muss nun klären, was sich tatsächlich in der Wohnung ereignet hat und welche der gegen K. erhobenen Vorwürfe sich beweisen lassen.

Der Mord, der Alexander K. bundesweit bekannt machte

Der Name Alexander K. ist mit einem der aufsehenerregendsten Mordfälle Hannovers verbunden.

2012 tötete er eine 44 Jahre alte Frau aus Ibbenbüren. Anschließend zerstückelte er die Leiche und warf Leichenteile in den Maschsee in Hannover. Ein Spaziergänger entdeckte später einen Torso in einem Müllsack.

Das Landgericht Hannover verurteilte K. 2013 wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das Gericht ging damals davon aus, dass er aus Mordlust gehandelt hatte. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung sowie Alkohol- und Drogenmissbrauchs wurde er als vermindert schuldfähig eingestuft. Deshalb wurde trotz der Mordverurteilung keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Schon damals wurde vor einem hohen Rückfallrisiko gewarnt

Besondere Brisanz erhält das neue Verfahren durch Einschätzungen aus dem damaligen Mordprozess.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte Alexander K. ein hohes Rückfallrisiko attestiert und weitere schwere Gewalttaten für möglich gehalten. Auch seine damalige Freundin bezeichnete ihn im Prozess als eine „tickende Zeitbombe“.

Nach Verbüßung seiner Strafe kam K. 2025 wieder frei.

Anschließend sorgte er erneut für Schlagzeilen, weil er seinen früheren Mord nach Medienberichten in sozialen Netzwerken thematisierte und zu vermarkten versuchte. Unter anderem soll er T-Shirts angeboten und ein Buch unter dem Titel „Der Maschseemörder“ beworben haben.

Gericht muss die neuen Vorwürfe jetzt klären

So verstörend die Schilderungen der Staatsanwaltschaft sind: Juristisch muss zwischen der früheren Mordverurteilung und dem jetzigen Verfahren klar unterschieden werden.

Dass Alexander K. bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt wurde, beweist nicht automatisch, dass auch die neuen Anschuldigungen zutreffen.

Für die jetzt angeklagten Taten gilt die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Düsseldorf muss anhand von Zeugenaussagen, möglichen Verletzungsbefunden und weiteren Beweismitteln feststellen, ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung bestätigen.

Sollte die Anklage ihre Darstellung beweisen können, wäre allerdings klar: Nur wenige Monate nach seiner Entlassung hätte der wegen Mordes verurteilte Alexander K. erneut schwere Gewalt gegen eine Partnerin ausgeübt.

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