Eine angebliche Nachricht von ELSTER setzt derzeit Empfänger unter Zeitdruck. Unter dem Betreff „Elster Registerdatenabgleich – Steuerdaten prüfen“ wird behauptet, die hinterlegten Steuerdaten würden von aktuellen Registerangaben abweichen. Betroffene sollen deshalb persönliche Daten und sogar ihre Bankverbindung bestätigen.
Doch genau das sollten Empfänger nicht tun: Bei der Nachricht handelt es sich den vorliegenden Informationen zufolge um einen Phishing-Versuch, mit dem sensible persönliche und finanzielle Daten abgegriffen werden sollen.
Angeblicher „Registerdatenabgleich“ soll Vertrauen schaffen
Die Masche ist geschickt aufgebaut. In der E-Mail wird behauptet, dass im Rahmen eines „bundeseinheitlichen Datenabgleichs“ Unstimmigkeiten zwischen hinterlegten Steuerdaten und aktuellen Registerinformationen festgestellt worden seien.
Die Empfänger sollen deshalb ihre Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung überprüfen und bestätigen.
Um der Aufforderung zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, wird eine konkrete Frist genannt: Die Angaben sollen angeblich bis zum 11. September 2026 bestätigt werden.
Damit entsteht der Eindruck, dass schnelles Handeln erforderlich sei.
Link führt angeblich zu einem „gesicherten Zugang“
Besonders kritisch ist der in der Nachricht enthaltene Link. Dieser soll angeblich zu einem „gesicherten Zugang“ führen, über den die Daten bestätigt werden können.
Empfänger werden aufgefordert, dafür unter anderem ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie aktuelle Kontakt- und Bankdaten bereitzuhalten.
Genau an diesem Punkt sollten sämtliche Alarmglocken läuten.
Sensible Steuer- und Bankinformationen sollten niemals aufgrund einer unerwarteten E-Mail über einen darin enthaltenen Link eingegeben werden.
Zeitdruck ist Teil der Masche
Die kurze Frist dürfte nicht zufällig gewählt sein. Phishing-Nachrichten versuchen häufig, ihre Empfänger zu einer schnellen Reaktion zu bewegen.
Wer glaubt, dass mit seinen Steuerdaten etwas nicht stimmt oder eine wichtige Frist abläuft, klickt möglicherweise auf einen Link, bevor er die Echtheit der Nachricht überprüft.
Deshalb gilt gerade bei vermeintlich dringenden Aufforderungen von Behörden oder Finanzinstitutionen: Nicht der in der Nachricht vorgegebene Weg sollte genutzt werden, sondern der bekannte offizielle Zugang.
Diese Warnzeichen sprechen für Phishing
Bei der aktuellen Nachricht kommen gleich mehrere typische Auffälligkeiten zusammen.
Die E-Mail enthält keine persönliche Anrede und stammt von einer unseriös wirkenden Absenderadresse. Gleichzeitig sollen persönliche und finanzielle Informationen über einen Link bestätigt werden.
Der Hinweis auf einen angeblich „gesicherten Zugang“ soll offenbar zusätzlich Vertrauen erzeugen. Hinzu kommen die kurze Frist und die Aussicht auf eine elektronische Eingangsbestätigung, wodurch die Nachricht wie ein offizieller Verwaltungsvorgang erscheinen soll.
Gerade die Kombination aus Behördenbezug, sensiblen Daten und Zeitdruck sollte Empfänger besonders vorsichtig machen.
Nicht auf den Link klicken
Wer eine solche Nachricht erhält, sollte weder antworten noch den darin enthaltenen Link verwenden.
Empfohlen wird, die E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und den darin enthaltenen Aufforderungen nicht nachzukommen.
Wer tatsächlich ein ELSTER-Konto besitzt und unsicher ist, ob dort eine wichtige Mitteilung vorliegt, sollte das Portal selbstständig über den bekannten offiziellen Zugang aufrufen und dort nachsehen.
Wichtig ist: Nicht über den Link aus der verdächtigen E-Mail einsteigen.
Was tun, wenn die Daten bereits eingegeben wurden?
Wer bereits auf den Link geklickt und dort persönliche Informationen übermittelt hat, sollte den Vorgang ernst nehmen.
Besonders sensibel ist die Situation, wenn neben Name, Anschrift und Steuer-ID auch Bankinformationen oder Zugangsdaten eingegeben wurden. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hängt davon ab, welche Informationen tatsächlich preisgegeben wurden.
Wurden Bank- oder Zahlungsdaten übermittelt, sollte insbesondere geprüft werden, ob eine schnelle Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank erforderlich ist. Verdächtige Kontobewegungen sollten aufmerksam beobachtet werden.
Wurden Passwörter eingegeben, die auch bei anderen Diensten verwendet werden, sollten diese nicht weiterverwendet werden.
Eine überzeugende Aufmachung ist kein Echtheitsbeweis
Die aktuelle Masche zeigt erneut, dass Phishing nicht zwingend durch grobe Rechtschreibfehler oder offensichtlich unseriöse Nachrichten auffallen muss.
Begriffe wie „Registerdatenabgleich“, „gesicherter Zugang“ oder „elektronische Eingangsbestätigung“ können bewusst eingesetzt werden, um einen amtlichen Vorgang zu imitieren.
Entscheidend ist deshalb nicht, wie offiziell eine Nachricht aussieht, sondern ob die darin verlangte Handlung plausibel ist und über einen verifizierten offiziellen Kommunikationsweg erfolgt.
Fazit: Steuer-ID und Bankdaten niemals über unerwartete Mail-Links bestätigen
Die vermeintliche ELSTER-Mail setzt auf eine wirkungsvolle Kombination: Ein angebliches Problem mit Steuerdaten, eine knappe Frist und die Aufforderung, sensible Informationen über einen bereitgestellten Link zu bestätigen.
Empfänger sollten sich davon nicht unter Druck setzen lassen.
Nicht antworten, keine persönlichen Daten eingeben und den enthaltenen Link nicht benutzen. Wer ein ELSTER-Konto besitzt und eine Mitteilung überprüfen möchte, sollte sich ausschließlich über das selbst aufgerufene offizielle ELSTER-Portal anmelden.
Gerade wenn eine unerwartete E-Mail gleichzeitig Steuer-ID, persönliche Kontaktdaten und Bankinformationen verlangt, ist besondere Vorsicht geboten.