Nach einem brutalen Angriff auf einen Busfahrer in Herne in Nordrhein-Westfalen hat die Polizei zwei Tatverdächtige ermittelt. Bei ihnen handelt es sich um einen 17-Jährigen und einen 18-Jährigen. Entscheidend waren Hinweise aus der Bevölkerung nach einer öffentlichen Fahndung mit Fotos.
Die Tat ereignete sich bereits am 29. Januar 2026 gegen 18.30 Uhr am Busbahnhof am Konrad-Adenauer-Platz.
Jugendliche sollen zunächst im Bus herumgepöbelt haben
Der Fahrer der Buslinie 323 ließ gerade Fahrgäste ein- und aussteigen, als eine Gruppe Jugendlicher in den Bus kam. Nach Angaben der Polizei verhielten sie sich laut und setzten sich in den hinteren Bereich.
Als der Busfahrer die Jugendlichen nach ihren Fahrscheinen fragte, zeigten zunächst zwei von ihnen ihre Tickets vor. Kurz darauf soll die Situation jedoch eskaliert sein.
Als der Fahrer seine Kabine verließ, sollen ihn Mitglieder der Gruppe aus dem Bus gestoßen haben. Der Mann stürzte zu Boden.
Anschließend sollen die Jugendlichen auf den am Boden liegenden Busfahrer eingetreten haben.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Öffentliche Fahndung bringt entscheidende Hinweise
Über mehrere Monate gelang es den Ermittlern zunächst nicht, die mutmaßlichen Täter eindeutig zu identifizieren.
Nach einem richterlichen Beschluss veröffentlichte die Polizei deshalb Bilder der gesuchten Jugendlichen und bat die Bevölkerung um Mithilfe.
Die Fahndung zeigte schnell Wirkung. Nach der Veröffentlichung gingen entscheidende Hinweise bei der Polizei ein. Dadurch konnten ein 17 und ein 18 Jahre alter Tatverdächtiger identifiziert werden.
Nach dem erfolgreichen Fahndungsaufruf wurden die veröffentlichten Gesichter anschließend wieder unkenntlich gemacht.
Ob noch gegen weitere Personen aus der damaligen Gruppe ermittelt wird und welche konkreten Tatbeiträge den beiden identifizierten Jugendlichen vorgeworfen werden, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung dauern an. Für die beiden identifizierten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.