Die DirectSTEP GmbH aus Obrigheim im Neckar-Odenwald-Kreis befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Mosbach hat am 7. September 2026 um 8 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 176/26 geführt. Die DirectSTEP GmbH hat ihren Firmensitz Am Geisrain 5, 74847 Obrigheim. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 750237 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Sebastian Schmitt vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lutz Lohmann aus Heilbronn bestellt.
Unternehmen nur noch eingeschränkt verfügungsbefugt
Verfügungen der DirectSTEP GmbH über ihr Vermögen sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für die Bankkonten und offenen Forderungen der Gesellschaft gelten noch weitergehende Einschränkungen: In diesen Bereichen ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf Lutz Lohmann über.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Außenstände einziehen, eingehende Zahlungen entgegennehmen und besondere Konten für das Verfahren eröffnen. Die Banken des Unternehmens müssen ihm Auskunft über die geführten Konten erteilen.
Geschäftspartner, Kunden und sonstige Schuldner der DirectSTEP GmbH dürfen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zahlen. Entsprechende Beträge sind unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zwangsvollstreckungen vorläufig gestoppt
Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind zunächst untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Ausgenommen sind Vollstreckungen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der DirectSTEP GmbH betreten und dort Nachforschungen anstellen. Die Geschäftsführung muss ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere gewähren sowie alle notwendigen Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen erteilen.
Lutz Lohmann soll insbesondere prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das noch vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Junges Unternehmen mit internationaler Ausrichtung
Die DirectSTEP GmbH wurde im Februar 2024 gegründet und am 29. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Seit der Gründung ist Sebastian Schmitt als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer verzeichnet.
Das Unternehmen war nach seinem Gesellschaftszweck sehr breit aufgestellt. Im Mittelpunkt standen der Handel, die Vermittlung sowie der Import und Export von Waren unterschiedlicher Art.
Ausdrücklich genannt wurden:
- Haushaltswaren,
- Kosmetik- und Pflegeprodukte,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- rezeptfreie Medizinprodukte,
- Elektrogeräte,
- Möbel.
Die Waren konnten insbesondere über den Online-Handel vertrieben werden. Darüber hinaus durfte die Gesellschaft Handelsverträge vermitteln, Vertriebstätigkeiten übernehmen und Unternehmen bei der Abwicklung von Handelsgeschäften beraten.
Tatsächlicher Schwerpunkt bei internationalem Warenhandel
Die öffentlich erkennbaren Aktivitäten zeigen, dass die DirectSTEP GmbH nicht nur aufgrund ihres Handelsregistereintrags als Import- und Exportunternehmen vorgesehen war. Sie trat tatsächlich im internationalen Warenverkehr auf.
Handelsdaten weisen auf Geschäftsbeziehungen insbesondere mit Vietnam hin. Erfasst wurden sowohl Einfuhren nach Deutschland als auch Ausfuhren in den vietnamesischen Markt. Bei den gehandelten Waren finden sich Hinweise auf Hygieneartikel, Tampons, Nahrungsergänzungsmittel und weitere Konsumgüter.
Daneben ist für 2025 die Einfuhr frischer Litschis aus Vietnam dokumentiert. Als Lieferant erscheint ein vietnamesisches Import- und Exportunternehmen. Damit erstreckte sich die praktische Geschäftstätigkeit offenbar auch auf Lebensmittel und Frischwaren, obwohl diese im Handelsregister nicht ausdrücklich als eigener Schwerpunkt genannt wurden.
Der Handel mit Lebensmitteln war vom weit gefassten Unternehmensgegenstand „Waren aller Art“ grundsätzlich umfasst, soweit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Auftritt auf der Lebensmittelmesse Anuga
Ein weiterer Beleg für die Tätigkeit im Lebensmittelhandel ist die Teilnahme der DirectSTEP GmbH an der Anuga 2025 in Köln. Die Anuga gehört zu den weltweit bedeutenden Fachmessen der Lebensmittel- und Getränkebranche.
Die DirectSTEP GmbH wurde dort als Ausstellerin geführt. Ihr Stand befand sich in Halle 1.2. Das Angebot wurde unter anderem den Bereichen Feinkost, Grundnahrungsmittel, Fertiggerichte, Suppen, Zutaten für Fertiggerichte, Halal-Produkte und nachhaltige Lebensmittel zugeordnet.
Der Messeauftritt zeigt, dass die Gesellschaft ihre Handelsaktivitäten zumindest zeitweise gezielt auf den internationalen Lebensmittelmarkt ausgerichtet hatte. Die Verbindung zu Vietnam und die nachweisbare Einfuhr frischer Litschis passen zu dieser geschäftlichen Ausrichtung.
Welche konkreten Marken oder Produkte die DirectSTEP GmbH auf der Messe präsentierte, ist aus den frei zugänglichen Angaben allerdings nicht vollständig ersichtlich.
Hygiene- und Konsumgüter als weiteres Handelsfeld
Neben Lebensmitteln beschäftigte sich das Unternehmen offenbar mit Hygiene-, Pflege- und Gesundheitsprodukten. Internationale Handelsdaten ordnen Lieferungen unter anderem folgenden Warengruppen zu:
- Seifen und oberflächenaktive Produkte,
- Wasch- und Reinigungsmittel,
- Pflege- und Hygieneartikel,
- Damenhygieneprodukte,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- verschiedene Lebensmittelzubereitungen.
Damit war die Gesellschaft offenbar nicht auf eine einzelne Produktgruppe spezialisiert. Das Geschäftsmodell bestand vielmehr darin, unterschiedliche Waren für internationale Geschäftspartner zu beschaffen und grenzüberschreitend zu vertreiben.
Eine eigene, öffentlich erkennbare Verbrauchermarke oder ein größerer Onlineshop lässt sich der DirectSTEP GmbH nicht eindeutig zuordnen. Daher ist anzunehmen, dass zumindest ein Teil der Geschäfte im Unternehmenshandel und nicht unmittelbar mit Endverbrauchern abgewickelt wurde.
Cargo-Vermittlung zwischen Airlines, Reedereien und Speditionen
Ein weiteres Geschäftsfeld war die Vermittlung von Transport- und Frachtleistungen. Die Gesellschaft durfte die Abwicklung von Frachtgut bei Fluggesellschaften, Reedereien und Speditionen organisieren.
Dabei handelte es sich dem Unternehmensgegenstand nach nicht zwingend um den Betrieb eigener Flugzeuge, Schiffe oder Lastwagen. Die DirectSTEP GmbH konnte vielmehr als Vermittlerin zwischen Versendern und unterschiedlichen Transportdienstleistern auftreten.
Zu den möglichen Leistungen gehörten damit:
- Vermittlung von Luftfracht,
- Organisation von Seefracht,
- Beauftragung von Speditionen,
- Koordination internationaler Lieferketten,
- Abstimmung von Waren- und Transportdokumenten,
- Verbindung von Lieferanten, Käufern und Frachtunternehmen.
Die nachgewiesenen Handelsbeziehungen mit Vietnam sprechen dafür, dass Logistik und Frachtvermittlung eine praktische Bedeutung für das Unternehmen hatten. Ob die Gesellschaft dafür eigene Lagerflächen betrieb oder ausschließlich externe Dienstleister beauftragte, ist öffentlich nicht erkennbar.
Handel zwischen Europa und Südostasien
Die Unternehmensdarstellung und Handelsdaten deuten auf einen Schwerpunkt im Handel zwischen Europa und Südostasien hin. Neben Vietnam wurden in Firmenprofilen auch Ostasien, Indien, der Nahe Osten, die USA und Großbritannien als mögliche Ziel- oder Beschaffungsmärkte genannt.
Belastbar nachvollziehbar sind jedoch vor allem Verbindungen nach Vietnam. Aussagen zu weiteren Ländern beruhen weitgehend auf allgemeinen Unternehmensbeschreibungen und lassen sich nicht durch konkrete, frei zugängliche Lieferdaten in gleichem Umfang bestätigen.
Die öffentlich sichtbaren Aktivitäten passen insgesamt zu einem kleinen, international ausgerichteten Handelsunternehmen, das Waren beschaffte, grenzüberschreitende Verkäufe organisierte und die notwendige Logistik vermittelte.
Keine konkreten Immobiliengeschäfte nachweisbar
Zum eingetragenen Unternehmensgegenstand gehörte auch der Immobilienhandel. Die Gesellschaft durfte somit Grundstücke oder Gebäude erwerben und veräußern.
Öffentlich lassen sich jedoch keine konkreten Immobilien, Grundstücksgeschäfte oder Projektentwicklungen feststellen, die eindeutig der DirectSTEP GmbH zugeordnet werden können. Ebenso fehlen Hinweise auf ein eigenes Immobilienangebot oder öffentlich beworbene Verkaufsobjekte.
Der Immobilienhandel war damit zwar gesellschaftsrechtlich erlaubt. Ob er tatsächlich ausgeübt wurde, ist anhand der verfügbaren Angaben nicht belegt. Der erkennbare operative Schwerpunkt lag wesentlich deutlicher beim Warenhandel sowie bei Import, Export und Logistik.
Keine verlässlichen Angaben zur Größe des Unternehmens
Ein frei zugängliches Firmenprofil schätzt die Zahl der Beschäftigten auf einen bis zehn. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine amtlich bestätigte Mitarbeiterzahl.
Auch öffentlich genannte Schätzungen zu Umsatz oder Unternehmenswert sind nicht verlässlich genug, um sie als tatsächliche Finanzkennzahlen zu übernehmen. Aus dem Insolvenzbeschluss gehen weder Umsatz noch Schuldenhöhe oder Zahl der Beschäftigten hervor.
Ebenfalls unbekannt ist, ob bei der DirectSTEP GmbH zuletzt noch laufende Lieferverträge, Warenbestände, offene Kundenforderungen oder bereits bestellte Importe vorhanden waren.
Insolvenzursache bleibt offen
Der gerichtliche Beschluss nennt nicht, ob die Gesellschaft selbst oder ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat. Auch der konkrete Insolvenzgrund wird nicht angegeben.
Es ist daher bislang nicht bekannt, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ebenso fehlen amtliche Informationen darüber, ob beispielsweise Forderungsausfälle, Finanzierungsschwierigkeiten, Probleme bei Importgeschäften oder nicht abgenommene Waren zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten beigetragen haben.
Die möglichen Risiken des internationalen Handels reichen nicht aus, um daraus ohne weitere Erkenntnisse eine konkrete Insolvenzursache abzuleiten.
Verfahren noch nicht eröffnet
Die DirectSTEP GmbH befindet sich bislang nur im Insolvenzeröffnungsverfahren. Die Bestellung von Lutz Lohmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bedeutet noch nicht, dass das reguläre Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.
Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun das Vermögen, die Verbindlichkeiten, die offenen Forderungen, vorhandene Warenbestände und die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens untersuchen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Mosbach über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Bis dahin bleibt offen, ob der Handelsbetrieb fortgesetzt, verkauft oder eingestellt wird beziehungsweise ob der Insolvenzantrag möglicherweise mangels ausreichender Masse abgewiesen werden muss.