Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Internetseite 37mh.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Website Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, obwohl die Betreiber nicht über die dafür erforderliche Zulassung verfügen.
Besonders brisant: Auf der Website werde eine Beaufsichtigung durch die BaFin behauptet. Diese Darstellung ist nach ausdrücklicher Mitteilung der Finanzaufsicht nicht wahr.
Hinzu kommt ein weiteres erhebliches Warnsignal: 37mh.com verfügt nach Angaben der BaFin über kein gültiges Impressum.
Für Verbraucher bedeutet das eine problematische Kombination. Wer über die Plattform Geschäfte abschließen oder Kryptowerte übertragen möchte, hat es nach den Erkenntnissen der Behörde mit einem Anbieter zu tun, der nicht über die notwendige Zulassung verfügt und gleichzeitig eine tatsächlich nicht bestehende BaFin-Aufsicht behauptet.
BaFin: Keine Zulassung für Kryptowerte-Dienstleistungen
Die Warnung wurde am 2. September 2026 veröffentlicht.
Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber von 37mh.com über die Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung an.
Das ist regulatorisch von erheblicher Bedeutung.
Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nicht beliebig angeboten werden. Wer entsprechende regulierte Dienstleistungen erbringen will, benötigt grundsätzlich die dafür vorgesehene Zulassung.
Eine professionell wirkende Handelsplattform, ein deutschsprachiger Internetauftritt oder Hinweise auf angebliche regulatorische Kontrollen ersetzen diese Zulassung nicht.
Besonders heikel: Angebliche BaFin-Aufsicht stimmt nicht
Der wohl auffälligste Punkt der Warnung betrifft jedoch nicht nur die fehlende Zulassung.
Nach Angaben der Finanzaufsicht wird auf 37mh.com eine Beaufsichtigung durch die BaFin behauptet.
Die Behörde stellt hierzu unmissverständlich klar:
Diese Behauptung ist nicht wahr.
Für potenzielle Kunden ist das ein besonders wichtiger Hinweis. Die angebliche Beaufsichtigung durch eine staatliche Finanzbehörde kann bei Anlegern Vertrauen erzeugen und den Eindruck vermitteln, dass ein Anbieter überprüft oder zugelassen worden sei.
Genau darauf dürfen sich Interessenten bei 37mh.com nach der aktuellen BaFin-Warnung gerade nicht verlassen.
Kein gültiges Impressum
Daneben verfügt die Internetseite laut BaFin über kein gültiges Impressum.
Auch das sollte potenzielle Kunden aufmerksam machen.
Bei Finanz- und Kryptoangeboten ist es besonders wichtig, zweifelsfrei feststellen zu können, mit welchem Unternehmen ein Vertrag geschlossen wird, wo dieses Unternehmen seinen tatsächlichen Sitz hat und welche verantwortlichen Personen dahinterstehen.
Fehlen nachvollziehbare Unternehmensangaben, wird bereits die grundlegende Prüfung des Vertragspartners erheblich erschwert.
Noch problematischer wird die Situation, wenn gleichzeitig mit einer behördlichen Beaufsichtigung geworben wird, die nach Angaben der genannten Behörde überhaupt nicht besteht.
BaFin-Zulassung lässt sich überprüfen
Anleger sollten Angaben über eine angebliche deutsche Finanzaufsicht niemals ausschließlich auf der Website des jeweiligen Anbieters überprüfen.
Entscheidend ist vielmehr die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Dort können Verbraucher recherchieren, ob ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Gerade bei unbekannten Krypto- und Investmentplattformen sollte diese Kontrolle erfolgen, bevor Geld oder Kryptowerte übertragen werden.
Dabei genügt es nicht, lediglich nach einem ähnlich klingenden Unternehmensnamen zu suchen.
Interessenten sollten insbesondere prüfen, ob Firmenname, Rechtsform, Anschrift und weitere Angaben tatsächlich zu dem Anbieter passen, mit dem sie Kontakt haben.
Vorsicht vor übernommenen Unternehmensdaten
Diese genaue Kontrolle ist aus einem weiteren Grund wichtig.
Bei problematischen Finanzangeboten kann es vorkommen, dass Namen oder Unternehmensdaten tatsächlich existierender Gesellschaften verwendet werden. Eine gefundene Firma gleichen oder ähnlichen Namens beweist deshalb noch nicht, dass die betreffende Internetseite tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.
Im Fall von 37mh.com nennt die vorliegende BaFin-Warnung allerdings keinen solchen Identitätsmissbrauch.
Daraus sollte deshalb auch nicht ohne weitere Belege geschlossen werden, dass die Betreiber die Identität eines konkreten zugelassenen Unternehmens verwenden.
Fest steht nach der BaFin-Mitteilung vielmehr: Die Betreiber verfügen nach Erkenntnissen der Behörde nicht über die erforderliche Zulassung, und die behauptete Beaufsichtigung durch die BaFin entspricht nicht der Wahrheit.
Warum eine fehlende Zulassung für Anleger wichtig ist
Eine regulatorische Zulassung ist mehr als ein Logo oder ein bürokratischer Formalismus.
Bei beaufsichtigten Unternehmen gelten gesetzliche Anforderungen, die unter anderem Organisation, Geschäftsführung und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben betreffen können.
Wer dagegen Geschäfte mit einem nicht zugelassenen Anbieter abschließt, kann sich gerade nicht darauf verlassen, dass dieser Anbieter im behaupteten Umfang von der deutschen Finanzaufsicht kontrolliert wird.
Besonders kritisch wird es, wenn Kunden aufgrund einer falschen Behauptung gerade davon ausgehen könnten, eine solche Kontrolle existiere.
Wer bereits Geld oder Kryptowerte übertragen hat, sollte genau dokumentieren
Wer bereits mit 37mh.com in Kontakt stand, sollte zunächst keine voreiligen Schlüsse ziehen. Eine BaFin-Warnung ist nicht automatisch der Nachweis eines strafrechtlichen Betrugs.
Die Warnung liefert aber einen gewichtigen Anlass, die Geschäftsbeziehung genau zu überprüfen.
Bereits betroffene Anleger sollten insbesondere sämtliche vorhandenen Unterlagen sichern: E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen, Screenshots des Kundenkontos sowie Zahlungsbelege können später wichtig werden.
Bei Kryptowertetransaktionen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionskennungen gesichert werden.
Wer Überweisungen vorgenommen hat und Zweifel an dem Empfänger bekommt, sollte sich möglichst schnell mit seiner Bank beziehungsweise seinem Zahlungsdienstleister in Verbindung setzen und prüfen lassen, welche Möglichkeiten noch bestehen.
Vorsicht bei Forderungen nach zusätzlichen Zahlungen
Besonders aufmerksam sollten Anleger werden, wenn eine Auszahlung plötzlich von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird.
Forderungen nach angeblichen Steuern, Freischaltgebühren, Versicherungen, Provisionen oder sonstigen Vorauszahlungen können ein Warnsignal sein.
Die aktuelle BaFin-Mitteilung zu 37mh.com besagt allerdings nicht, dass solche zusätzlichen Zahlungsforderungen dort tatsächlich gestellt wurden.
Dieser Punkt ist daher als allgemeine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen und nicht als weiterer Vorwurf gegen die Betreiber der Website.
Auch bei angeblicher „Rettung“ verlorener Gelder vorsichtig sein
Wer bereits Geld bei einem problematischen Online-Investment verloren hat, kann außerdem zum Ziel sogenannter Recovery-Angebote werden.
Dabei versprechen vermeintliche Spezialisten, verlorenes Geld oder Kryptowerte gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.
Auch solche Angebote sollten genau geprüft werden.
Insbesondere sollte niemand allein aufgrund einer unerwarteten Kontaktaufnahme weitere Beträge überweisen oder Zugangsdaten zu Bank- oder Kryptokonten herausgeben.
Was die BaFin-Warnung nicht bedeutet
Bei der rechtlichen Einordnung ist eine klare Grenze wichtig.
Die BaFin teilt mit, dass die Betreiber von 37mh.com nach ihren Erkenntnissen ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Außerdem verfügt die Website laut Behörde über kein gültiges Impressum, und die dort behauptete Beaufsichtigung durch die BaFin ist nicht wahr.
Das sind erhebliche Feststellungen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass bereits eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs oder einer anderen Straftat vorliegt.
Deshalb sollte der Anbieter journalistisch nicht ohne zusätzliche belastbare Belege als „Betrüger“ oder 37mh.com als erwiesene „Betrugsplattform“ bezeichnet werden.
BaFin stützt Warnung auf Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Die BaFin nennt als rechtliche Grundlage ihrer Information § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Damit macht die Behörde öffentlich auf den nach ihren Erkenntnissen unerlaubten Betrieb aufmerksam.