Lange schien die Affäre um den Veriusfonds vor allem ein Problem von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu sein. Nun zeigt sich nach den von Ihnen wiedergegebenen Recherchen ein wesentlich größeres Bild.
Demnach sollen rund 50 Altersversorgungswerke und Kirchenbezirke zusammen knapp eine Milliarde Euro direkt in den Veriusfonds investiert haben. Hinzu kommen Investitionen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Damit geht es längst nicht mehr nur um einzelne problematische Anlageentscheidungen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob professionelle und institutionelle Anleger Risiken systematisch unterschätzt haben.
Kirchen schreiben Investments ab
Besonders bemerkenswert ist die Offenheit einiger kirchlicher Einrichtungen. Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost bestätigte demnach seine Beteiligung. Teile der Anlage seien bereits abgeschrieben worden; weitere Abschreibungen würden finalisiert.
Die Konsequenzen sind sogar vor Ort spürbar: Die Ausschüttung der Erträge aus dem Geldvermögen falle für die Körperschaften des Kirchenkreises in diesem Jahr geringer aus. Renten- und Pensionsansprüche der Beschäftigten seien davon allerdings nicht betroffen.
Noch deutlicher äußert sich laut Bericht der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg West/Südholstein. Dort rechnet man demnach nicht mehr mit nennenswerten Rückflüssen.
Damit wird aus einem bilanziellen Problem ein realer Vermögensverlust.
Warum die hohen Renditen ein Warnsignal waren
Im Zentrum der Diskussion steht das Verhältnis zwischen versprochener Rendite und eingegangenem Risiko.
Nach den Recherchen finanzierte der Veriusfonds insbesondere spekulative Immobilienprojekte. Dabei sollen Finanzierungen mit Zinssätzen zwischen 15 und 18,5 Prozent vergeben worden sein. Investoren erhielten teilweise Ausschüttungen von rund sieben Prozent.
Gerade darin liegt ein entscheidender Punkt.
Hohe Renditen entstehen am Kapitalmarkt normalerweise nicht ohne entsprechendes Risiko. Besonders während einer ausgeprägten Niedrigzinsphase hätten Renditen dieser Größenordnung Anlass zu einer sehr kritischen Prüfung geben müssen.
Für professionelle Investoren stellt sich deshalb rückblickend die Frage: Wurde ausreichend untersucht, warum der Fonds solche Renditen erwirtschaften konnte und welche Risiken dafür übernommen werden mussten?
Besonders brisant: Geld von Krankenkassen
Bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erhält der Fall eine zusätzliche Dimension.
Nach dem im Bericht angeführten Sozialgesetzbuch IV sollen Gelder, die nicht unmittelbar benötigt werden, so angelegt werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.
Wenn gleichzeitig Investments in Produkte vorgenommen wurden, deren wirtschaftliches Modell mit erheblichen Immobilien- und Finanzierungsrisiken verbunden war, entsteht zumindest ein erheblicher Erklärungsbedarf.
Mehrere betroffene Einrichtungen versuchen deshalb inzwischen, ihre Verluste juristisch aufzuarbeiten.
Genannt werden unter anderem die KKH mit einem Investment von 47 Millionen Euro sowie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit 50 Millionen Euro. Sie gehen laut Bericht gerichtlich gegen Fondsanbieter vor und erheben Täuschungsvorwürfe.
Die Fondsanbieter weisen diese Vorwürfe entschieden zurück und argumentieren, Investoren seien über Vertragsunterlagen über Risiken und eigene Prüfpflichten informiert worden.
Welche Seite sich mit ihren Argumenten durchsetzen kann, müssen die Gerichte klären.
Auch Verantwortliche geraten ins Visier
Interessant ist zudem, dass sich juristische Auseinandersetzungen nicht ausschließlich gegen Anbieter richten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe geht laut Bericht gegen ihren ehemaligen Vorstand vor und verlangt Schadenersatz. Ihr Anwalt vertritt die Auffassung, dass die KVWL bereits aus regulatorischen Gründen nicht in den Veriusfonds hätte investieren dürfen.
Damit erreicht die Affäre eine zweite Ebene: Es geht nicht mehr ausschließlich um die Frage, ob ein Finanzprodukt ordnungsgemäß angeboten wurde, sondern auch darum, ob die Verantwortlichen auf Investorenseite ihren eigenen Prüf- und Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.
Diese Unterscheidung dürfte für die weitere juristische Aufarbeitung entscheidend werden.
Versorgungswerke: Millionen für die Altersvorsorge betroffen
Noch sensibler wird der Fall durch die Beteiligung von Altersversorgungswerken.
Nach den vorliegenden Angaben investierten Versorgungswerke verschiedener Berufsgruppen – darunter Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker – in den Fonds.
Das Steuerberater-Versorgungswerk Sachsen bestätigte demnach ein Investment von fünf Millionen Euro. Die Anlage sei inzwischen vollständig abgeschrieben worden.
Viele andere Einrichtungen äußerten sich zu konkreten Investments und Verlusten dagegen nicht.
Rechtlich ist ihre Situation zudem nicht unmittelbar mit jener der Krankenkassen vergleichbar. Kirchen, Pensionskassen, Sterbekassen und Versorgungswerke unterliegen laut dem Bericht bei ihren Investments nicht denselben strengen Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuches wie Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen.
Das beseitigt jedoch nicht die Frage nach Risikomanagement und Anlagekontrolle.
Wer langfristig Gelder für Altersversorgung oder institutionelle Zwecke verwaltet, muss schließlich nicht nur Renditen erzielen, sondern vor allem Risiken beherrschen.
Der Fall ist auch eine Warnung für Privatanleger
Die Affäre liefert deshalb eine bemerkenswerte Lektion für private Anleger: Professionalität schützt nicht automatisch vor Fehlinvestitionen.
Wenn selbst Institutionen mit Vorständen, Anlageausschüssen, Beratern und teilweise beträchtlichen Finanzabteilungen erhebliche Verluste mit komplexen Fondsprodukten erleiden können, sollten Privatanleger besonders vorsichtig sein.
Vor allem drei Punkte verdienen Aufmerksamkeit: außergewöhnlich hohe Renditeversprechen, schwer nachvollziehbare Geschäftsmodelle und Investments, bei denen die Rückzahlung wesentlich vom Erfolg einzelner Immobilienprojekte oder Projektentwickler abhängt.
Eine hohe Ausschüttung allein sagt wenig darüber aus, wie sicher eine Kapitalanlage tatsächlich ist.
Eine Milliarde Euro und die Frage nach der Verantwortung
Der Verius-Komplex entwickelt sich damit von einer Fondspleite zu einem Fall über institutionelles Risikomanagement und Verantwortung.
Auf der einen Seite stehen Fondsanbieter und die Frage, wie Produkte vertrieben, Risiken dargestellt und Investoren informiert wurden. Auf der anderen Seite stehen professionelle Anleger, die erklären müssen, warum sie teilweise Millionenbeträge in Anlagen investierten, deren hohe Renditen mit entsprechend hohen Risiken verbunden sein konnten.
Hinzu kommt eine dritte Gruppe: Versicherte, Ärzte, Angehörige von Versorgungswerken, Kirchenmitglieder und andere Menschen, deren Institutionen diese Gelder verwalten.
Sie konnten die einzelnen Anlageentscheidungen häufig überhaupt nicht beeinflussen.
Gerade deshalb dürfte die entscheidende Frage über den konkreten Veriusfonds hinausreichen:
Wer kontrolliert eigentlich diejenigen, die Milliarden an fremdem Geld anlegen – und wie viel Risiko dürfen sie damit eingehen?
Der Fall zeigt jedenfalls, dass ein professioneller Anlegerstatus kein Gütesiegel für eine sichere Anlageentscheidung ist. Und die vielleicht wichtigste Kapitalmarktregel hat sich erneut bestätigt: Je außergewöhnlicher eine Rendite erscheint, desto genauer sollte man danach fragen, welches Risiko notwendig ist, um sie überhaupt erwirtschaften zu können.